BRIOS GmbH Personalüberlassung Knebelvertrag: Unglaublich viele rechtswidrige / problematische Bestimmungen im Rahmarbeitsvertrag
3. Gewöhnlicher Arbeitsort
Der gewöhnliche Arbeitsort der/des Angestellten wird lt. Zumutbarkeit des ALVG´s und der jeweiligen Betreuungsvereinbarung vom AMS bestimmt.