Außerordentliche Revision gegen BVwG Urteil GZ W198 2200658-1/7E wegen Verweigerung einer mündlichen Verhandlung (Erfolgreich!)
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
Anmerkung: Diese Beschwerde war erfolgreich! Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der MA 40 aufgehoben!
384/2013 Bezugssperre nach dem ArbeitslosenversicherungsG/Stmk
Dornbirn, am 16.2.2016
Arbeitsmarktservice Dornbirn
Wifi-Campus Trakt E
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
GZ: RGS 804 RP XXXXXXX
SVNR:
Vorlageantrag
Folgender Text aus einer Beschwerde wurde uns am 27.11.2011 anonym zugespielt und ist damals in der überquellenden Mailbox liegen geblieben.
Almira
EINSCHREIBEN
An das AMS
Regionalstelle Gröbming
Hauptstraße 381
8962 Gröbming
RECHTSANWALT DR. HERBERT POCHIESER
SCHOTTENFELDGASSE 2-4 A - 1070 WIEN
TELEFON +43/1/5238667*0 FAX 43/1/5238667DW10