- Offener Brief über Mißstände bei der Carla Graz (Werkstart Steiermark)
Von: Küberl Franz [Franz.Kueberlcaritas-steiermark.at (mailto:)rel="noreferrer"]
Gesendet: Dienstag, 17. März 2015 13:23
An: G.S.
Betreff: Antwortschreiben
Betreff: Ihr Schreiben vom 5. März 2015
Sg. Frau S.!
Ich erlaube mir, zu den von Ihnen in Ihrem E-Mail vom 5. März erwähnten Punkten betreffend Ihr Dienstverhältnis als Transitarbeitskraft bei Caritas WerkStart zu antworten. Inzwischen habe ich mir ein genaueres Bild von den Umständen machen können, daher kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Caritas hat ganz allgemein großes Interesse daran, dass beschäftigungslosen Menschen dabei geholfen wird, dass ihnen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gelingen kann. Dabei helfen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit – rund 600 Personen pro Jahr können wir in unseren Beschäftigungsprojekten in der Steiermark derart eine vorübergehende Arbeit bieten. Unser Bemühen ist es, dass arbeitssuchende Menschen durch die zeitlich begrenzte Beschäftigung als Transitarbeitskraft wieder bessere Chancen am Arbeitsmarkt bekommen.
Jedes Arbeitsverhältnis, das derart begründet wird, basiert auf einer Kette von Vereinbarungen zwischen dem AMS (als Beauftragender eines Beschäftigungsprojekts für bestimmte Zielgruppen) und der Caritas (als Durchführende des Projekts und damit als Dienstgeberin und den jeweiligen TransitmitarbeiterInnen. Das Ziel des Projekts ist nicht der Betrieb von Geschäften, sondern die Beschäftigung bestimmter, ausgewählter Zielgruppen, die der Fördergeber diesen Projekten zuweist. Diese Zielgruppen sind sehr unterschiedlich und die Caritas ist bemüht, diese Unterschiedlichkeit zu berücksichtigen und verschiedene Arbeitsfelder anzubieten, um eine Wahlmöglichkeit für die einzelnen Zielgruppenpersonen zu haben. Insgesamt steht deshalb bei den Beschäftigungsprojekten die soziale Zielsetzung im Vordergrund, weshalb sie auch nicht wie Handelsbetriebe eingestuft werden. Entsprechend dieser Logik erfolgt die Entlohnung der Transitarbeitskräfte nach einem eigenen Kollektivvertrag – im Fall der Caritas ist er an den BAGS-KV angelehnt.
Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass die Höhe von 1.312,20 Euro brutto für Sie keine zufriedenstellende Entlohnung darstellt – vor allem, weil Sie offenbar in früheren Dienstverhältnissen andere Entlohnungsschemen gewohnt waren. Diese (Selbst-)Einschätzung am Arbeitsmarkt kann und möchte ich niemandem verwehren. Ich möchte aber betonen, dass diese Summe 14mal pro Jahr ausbezahlt wird, während im Vergleich dazu etwa die Notstandshilfe nur zwölfmal pro Jahr zur Auszahlung kommt und sich durch die Anstellung, wenn ich Ihr Schreiben richtig interpretiere, eine Verbesserung Ihrer finanziellen Situation ergeben hätte.
Insgesamt finde ich es sehr schade, dass sich Ihr Arbeitsverhältnis bei der Caritas nicht so entwickelt hat, wie Sie es sich gewünscht haben – und wie wir es im Rahmen unserer Möglichkeiten auch leisten konnten. Wenn ich Ihr Schreiben und die ergänzende Rückmeldung der mit der Angelegenheit vertrauten Caritas-Mitarbeiterin richtig deute, dann gewinne ich den Eindruck, dass die Kündigung durch den Dienstgeber in der Probezeit nicht gegen Ihren ausdrücklichen Willen erfolgt ist. Ich schließe daraus – und ich hoffe, Sie stimmen mir darin zu – dass die handelnden MitarbeiterInnen der Caritas im Rahmen ihrer Möglichkeiten korrekt gehandelt haben.
Es liegt keinesfalls in unserem Interesse, dass Sie durch diese Angelegenheit Nachteile erfahren. Ich hoffe sehr, dass Sie einen Weg finden, um im Rahmen eines Erwerbsarbeitsverhältnisses Ihre Fähigkeiten entsprechend einbringen zu können und dafür auch eine Entlohnung zu bekommen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Dafür wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen das Allerbeste!
Franz Küberl
Caritasdirektor