Außerordentliche Revision gegen BVwG Urteil GZ W198 2200658-1/7E wegen Verweigerung einer mündlichen Verhandlung (Erfolgreich!)
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER
Am 17.6.2015 kam ich in den Genuss Martin bei seiner Verhandlung wegen Pension zu unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,