Sehr geehrte Mitarbeiterin. sehr geehrter Mitarbeiter
Herzlich Willkommen beiden KÖRYPHÄEN
1. Anwesenheit/Abwesenheit
Arbeitszeit: |
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Gruppe: |
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Pausenregelung: |
Dauer: |
Frühstückspause |
15 Minuten |
Mittagspause |
30 Minuten (unbezahlt) |
Das Einsatznachweis-Formular ist täglich auszufüllen und wöchentlich bei der Bereichsleitung abzugeben.
Jede Abwesenheit ist im Vorhinein, unter Angabe des Grundes, der Bereichsleitung persönlich und mittels des Anmeldeformulars zu melden, sowie im Einsatznachweis-Formular einzutragen.
Sind Sie krank oder können Sie aus sonstigen Gründen nicht anwesend sein, ist es erforderlich, dies bis 8:00 Uhr im Büro unter der Telefonnummer 02167/3597, bekannt zu geben.
Krankmeldungen oder Pflegefreistellungen sind binnen 3 Tagen an das Büro zu übermitteln (Fax 02167 / 3597 DW 11).
Bestätigungen über Ihre Abwesenheit sind am 1. Tag des Erscheinens im Büro abzugeben. Krankmeldungen sind ab dem 1. Krankheitstag erforderlich. Bitte im Büro die Dauer des Krankenstandes bekanntgeben bzw. ersuchen wir sie um regelmäßigen Kontakt während eines längeren Krankenstandes.
Bei Arztbesuchen ist eine Zeitbestätigung zu bringen.
2. Mehrarbeit
Die jeweils festgelegte tägliche Arbeitszeit darf nur über Anordnung der zuständigen Bereichsleitung oder der Geschäftsführung überschritten werden.
Für Mehrarbeit erfolgt eine Abgeltung in Freizeit.
3. Urlaub
Ihr Urlaubsanspruch für ein Arbeitsjahr beträgt 25 Arbeitstage. Bereits ab dem ersten Monat besteht ein Urlaubsanspruch von ca. 2 Werktagen. Bitte melden Sie ihren geplanten Urlaub mittels Anmeldeformular mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt an. Das Anmeldeformular ist von der Bereichsleitung zu unterschreiben.
Die maximale Urlaubsdauer darf zwei aufeinander folgende Kalenderwochen nicht überschreiten.
4. Betriebssperre
Je nach Maßgabe behalten wir uns die Möglichkeit einer Betriebssperre im Ausmaß von max. 6 Werktagen vor.
5. Hausordnung - Aushang im Sozialraum
Rauchen ist sowohl im Lagerraum, der Werkstatt, im Schneiderei- und Bürobereich als auch in den Verkaufsräumen und in unserem KORYPHÄEN-Bus verboten.
6. Abstinenz
Die Konsumation von Alkohol während der Dienstzeit sind untersagt. Sollten Sie auf Grund einer ärztlichen Verschreibung Medikamente nehmen müssen, ersuchen wir Sie, uns davon in Kenntnis zu setzen.
7. Diebstähle
sind keine geduldeten Kavaliersdelikte. Es handelt sich um eine gesetzliche Übertretung, die arbeitsrechtliche Folgen nach sich zieht.
8. Probemonat
Im 1. Beschäftigungsmonat ist der Lebenslauf, auf Basis des Sozialversicherungsdatenauszuges, vollständig in Zusammenarbeit mit dem Büro zu erstellen.
9, Öffentlichkeitsarbeit
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei den Koryphäen erstellt werden, auch auf der Homepage bzw. in diversen Presseberichten Verwendung finden.
10: Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung
Pflegefreistellung Angehörige: 1 Woche
Pflegefreistellung Kinder unter 12 Jahren: 2 Wochen
Eigene Eheschließung: 3 Arbeitstage
Teilnahme an der Eheschließung von Kindern, Geschwistern oder Eltern: Tag des Ereignisses
Wohnungswechsel: 2 Arbeitstage
Bestätigungen sind vorzulegen
11. GEISTIGES EIGENTUM
Die Umsetzung von neuen leisen und Entwürfen im Textilbereich und In der Werkstatt, sind integrierter Bestandteil der Beschäftigung und somit geistiges Eigentum der Koryphäen,
12. INFORMATION
in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice
KORYPHÄEN
A-7100 Neusiedl am See, .................................. ._
Datum
zur Kenntnis genommen
Anmerkungen Aktive Arbeitslose:
- Da die Eigenbewerbungen auch laut Verwaltungsgerichtshof in die "eigen Sphäre" fallen ist diese durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der SÖB hat daher kein Recht, die Erstellung des eigenen Lebenslaufs für Bewerbungen zu überwachen oder gar zu bestimmen. Keinesfalls hat der Arbeitgeber das Recht, die Vorlage des Sozialversicherungsauszuges zu verlangen! Gegen eine Unterstützung der Arbeitssuche auf freiwilliger Basis unter Einhaltung des Datenschutzes wird aber nichts sprechen.