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Schikanöse Zuweisung zur PVA durch das AMS Villach und Dokumentenverfälschung (Sommer 2015) - Beschwerde an die Volksanwaltschaft

Aktive Arbeits… am Do., 30.07.2015 - 20:47

Sehr geehrte Damen und Herren!

Obwohl ich die vom AMS Villach angeordnete Untersuchung am 8.7.2015 bei der PVA Gesundheitsstraße machte, erhebe ich nachträglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Herrn Mag. K., Mitarbeiter der regionalen AMS-Geschäftsstelle Villach.

Und zwar wegen:

  • Umgehung einiger §§ des AVG Konkret: Verfassen einer Niederschrift während des Kontrolltermins am 18.6.2015 (im ALVG nicht vorgesehen) wegen Überprüfung meiner Arbeitsfähigkeit bei PVA Gesundheitsstraße. Herr Mag. K. kam seiner Rechtsbelehrungspflicht nicht nach. Mir wurde nur die Sanktion im Falle einer Weigerung gesagt, aber nicht, dass ich eine 14tägige Einspruchsfrist habe. Das erfuhr ich von einer anderen Person. Von der Einspruchsfrist nahm ich Gebrauch. Und zwar per Email am 26.6.2015 und persönlich am 2.7.2015 um 07:55. Ohne Termin, Ladung oder dergleichen.
  • Dokumentfälschung Das Dokument Untersuchungsauftrag an die PVA / Landesstelle Kärnten enthält bei: Angabe des Kunden unwahre Angaben von mir. [Anmerkung: Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!]

Ich, M. S., ersuche Sie/Euch höflichst, Herrn Mag. K., Mitarbeiter der regionalen AMS-Geschäftsstelle Villach dahingehend zu unterrichten, dass er sich künftig an gültiges österreichisches Recht halten möge.

Hochachtungsvoll

Manfred S.

Anlagen:

1. "Untersuchungsauftrag" an die PVA

Angabe von Kunden/von Kundin zur Arbeitsfähigkeit: Aufgrund des Alter verschieden. gesundheitlichen Beschwerden und der langen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, sollte untersucht werden, was für den Kunden noch möglich ist und was nicht.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Diese Angaben wurden eben nicht vom "Kunden" gemacht weshalb dieses Schriftstück als Dokumentenfälschung zu werten sein sollte (in einem ordentlich Rechtsstaat).

2. Niederschrift AMS Villach

Ort und Zeit der Amtshandlung: Villach, 2.7.2015, 7:55

Geleitet von: Mag. K.

Gegenstand der Verhandlung: Einleitung einer ärztlichen Untersuchung

Die Aufnahme der Niederschrift erfolgt ohne akkustischen Aufnahmegeräten und in Vollschrift.

Ich, M. S., wurde informiert, dass sich Zeifel über meine Arbeitsfähigkeit ergeben, weil ich, M. S., habe nichts gegen eine Untersuchung in der PVA-Gesundheitsstraße bezüglich meiner körperlichen Belastbarkeit.

Arbeitslose sind gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitsmarktservice ärztlich untersuchen zu lassen, wenn sich Zweifel über die Arbeitsfähigkeit ergeben oder zu klären ist, ob bestimmte Tätigkeit ihre Gesundheit gefährden können.

Den Untersuchungsauftrag mit dem ersten Untersuchungstermin, sowie das Informationsblatt habe ich erhalten. Alle relevanten Vorbefunden (Röntgenbefunde, Operationsberichte usw.) werde ich zu den Untersuchungen mitbringen.

Sollte ich an einem Untersuchungstermin (erster oder Folgetermin) aus einem triftigen Grund verhindert sein, so werde ich dies dem Kompetenzzentrum Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalt umgehend mitteilen. Ich wurde informiert, dass meine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung sofort ab einem versäumten Untersuchungstermin eingestellt wird. Wird ein Untersuchungstermin von mir ohne triftigen Grund versäumt, erhalte ich keine Leistung bis ich wieder einen Untersuchungstermin einhalte.

Ich wurde darüber informiert, dass ich bis zur Klärung der Arbeitsfähigkeit, grundsätzlich für maximal 3 Monate der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen muss.

3. Vorschreibung des Kontrolltermins an dem die Niederschrift gemacht wurde. (Wird hier nicht wiedergegeben)

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Schlagworte Erfahrungsberichte
Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz
Schlagworte Rechtsinformation