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Gedächtnis- und Ergebnisprotokoll Treffen WSK Rechte Forum - Volksanwalt Dr. Günter Kräuter am 13. Feburar 2014

Aktiver Admin am Do., 27.02.2014 - 21:27

Anwesende: WSK Rechte Forum: Maga. Elisabeth Sterzinger (FIAN, WSK Rechte Forum), Maga. Eringard Kaufmann (ÖAR), Dr. Christina Meierschitz (ÖAR), Mag. Martin Mair (Aktive Arbeitslose), Dipl.Ingin. Gertrude Klaffenböck (FIAN), Dipl.Dolm. Rosy Weiss (Plattform Frauenrechte:jetzt!), Maga. Angelika Kaufmann (CEDAW NGO Komitee), Maga. Magdalena Kern (Licht für die Welt). C. W.

Volksanwaltschaft: VA Dr. Günther Kräuter, Bereichsleiterin Gesundheit, Pflege, Soziales: Drin. Heidi Pacher; Mag. Johannes Carniel, Maga. Patricia Haindl, Mag. Heimo Tröster

Folgende Themen wurden der Volksanwaltschaft im Vorfeld der Besprechung bekannt gegeben:

  • Existenz bedrohenden Sanktionen im AMS u. BMS System (Wie kann/wird VA dazu tätig (werden)?)

Dr. Kräuter bestätigte, dass es in diesem Bereich Reformbedarf gibt.

Der zuständige Minister Hundstorfer und die Geschäftsführung des AMS Österreich wurden angefragt, ein Strukturprüfungsverfahren wurde eingeleitet. In vier Wochen wird der Bericht erwartet. Wirkung zeigt sich schon beim steirischen AMS: Arbeitslose mit einem Pensionsbescheid werden nicht mehr in Kurse geschickt.

Dr. Heimo Tröster: der zuständige Sachbearbeiter ergänzt:

2014 sind bisher 100 Beschwerden eingelangt. 2013 insgesamt nur 296

Jede Beschwerde wird geprüft, wenn die Leute es wünsche- 30-40% der Fälle wollen das.

Aus den Einzelbeschwerden aber auch aus anonymen Hinweisen entsteht ein Bild auf systematische Fehlleistungen.

G.Klaffenböck: Re auf Nahrung in Österreich: Zahl der Menschen, die auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind ist stark gestiegen. Im NAP.e (Nationaler Aktionsplan Ernährung) steht Prävention von Fehl/Überernährung im Mittelpunkt aber nicht die strukturellen Ursachen; Wer sind die Betroffenen? In den abschließenden Empfehlungen des UN WSK Komitees wird auf die FAO Leitlinien zum Recht auf Nahrung verwiese. In wieweit wendet die VA diese an? Ist Ernährungsunsicherheit in Ö. Im Kontext wachsender Armut Thema bei der VA?

VA Kräuter: Die VA kann solche Studien nicht erstellen. Will nicht die Arbeit der Armutskonferenz doppeln.

E.Kaufmann: Feststellung von Arbeitsunwilligkeit passiert hinter dem Rücken der Betroffenen. Beschwerden/Anträge landen in einem Briefkasten- es gibt keine Bestätigung, dass ein Poststück fristgerecht eingelangt ist.

Personen, die länger arbeitslos sind, haben einen starken Druck, jede Arbeit anzunehmen. Wenn die Arbeit schlechter bezahlt ist, ist die nächste Arbeitslose noch niedriger. Daraus ergibt sich eine Abwärtsspirale nach unten.

Weitere Anliegen der Aktiven Arbeitslosen:

Bisher hat die VA nicht nach dem Menschenrechts -Kanon geprüft; Kann auf eine Sammelbeschwerde eine kollegiale Missstandsfeststellung erfolgen? Viele der Betroffenen wollen anonym bleiben.

Aufgrund der Verzahnung von AMS und BMS- System sind Beschwerden heikel.

Den aktiven Arbeitslosen sind auch Fälle bekannt, in denen es im Zuge der Sachwalterschaft zu Zwangspsychiatrierungen gekommen ist.

Vermögensverlust und Regress bei BMS: Eintragung ins Grundbuch – Kinder von Armutsbetroffenen verlieren das Haus.

Dr. Pacher: Das Wohnrecht bleibt erhalten, auch wenn die Republik im Grundbuch steht.

Bei Kindern, die aus schwierigen Familienverhältnissen kommen.

VA hat „Schonvermögen“ thematisiert, damit diese eine Chance haben, aus der Armutsspirale herauszukommen.

In Zukunft sollen auch AL Initiativen aus anderen Bundesländern einbezogen werden.

VA Kräuter verweist an Heimo Tröster, der Ansprechperson für AMS Beschwerden ist.

  • Flüchtlingspolitik: Überprüfung von Standards in den Flüchtlingsquartieren?

Volksanwaltschaft machte im Vorjahr für das Burgenland eine kollektive Missstandsfeststellung. In der Folge wurde ein problematischer Mitarbeiter ausgetauscht. Im Innenministerium wurde ein Katalog von Mindeststandards erarbeitet. Wien weigert sich noch, das Papier zu beschließen. Es ist nicht klar, welche Kompetenz die Beamten haben, die das Papier erarbeitet haben. In Wien muss es noch durch den Landtag.

Enthalten sind Standards für Warmwasser (6 bis 22 Uhr), eine warme Mahlzeit am Tag, abwechslungsreiche Kost etc.

Die Umsetzung dieser Standards wird von der VA weiter beobachtet werden- eine Niveauverbesserung ist zu erwarten.

  • Überbelegung, überhöhte Mieten, – Zugang zu leistbarem Wohnen - Obdachlosigkeit

Sterzinger Fallbeschreibung aus der MigrantInnenberatung: fünfköpfige türkische Familie in einer zwei Zimmerwohnung, das Kinderzimmer für drei Mädchen ist nur durch einen Kleiderschrank abgetrennt. die älteste muss zum Lernen in die öffentliche Bibliothek gehen.

Evtl. kann die VA in einem solchen Fall ein Schreiben an die zuständige Gemeinde richten.

Oft ist die Angst, der Bürgermeister mit einem sozialen Härtefall in die Medien zu kommen, Anlass, dass im Sinne der Betroffenen gehandelt wird.

Obdachlosigkeit: Wer ist im Winter zuständig? VA kann auf Hinweis von NGOs (z.B. Notschlafstellen) tätig werden.

  • Zugang zu inklusiver Bildung

Die VA ist in der Begleitgruppe zur Umsetzung des NAP Behinderte. Problem sind die föderalen Strukturen. Es bräuchte regionale Aktionspläne. So etwas gibt es bisher nur in der Steiermark;

Dringend müssen mehr Pädagoginnen für Kinder mit Förderbedarf ausgebildet werden. Ziel: ein/ePädagog/in/e für drei Kinder mit Förderbedarf:

In Kärnten sollte kürzlich eine Sonderschule geschlossen werden, doch aufgrund von Protesten der Eltern war dies nicht möglich;

Die flächendeckende inklusive Bildung ist ein Langfristiges Ziel, doch das Regierungsprogramm geht in die richtige Richtung.

Weitere Anliegen im Bereich der Menschen mit Behinderung:

E.Kaufmann: Härtefälle ergeben sich auch im Zuge der Reform der Invaliditätspension. Durch die Befristung müssen sich Menschen immer wieder neuen Prüf und Rehabilitationsversuchen unterziehen.

Ein großes Problem sind auch Fehlplazierte: Jüngere Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen mit Demenzkranken leben.

Heidi Pacher: ein Problem, das sich im Behindertenbereich durchzieht ist die fehlende Datenlage. Wir wissen nicht wo diese Menschen leben und wie sie leben wollen. Es gibt keine Forschungsgelder. Doch es ist Ziel der VA für 2014 „Licht ins Dunkel“ zu bringen. Statistik Austria ist angefragt zum Thema der Fehlplazierungen.

E.Kaufmann: NGOs können diese Datenerhebungen nicht Bewerkstellugen- evtl. Unis und Fachhochschulen einbeziehen. Bei der Statistik Austria mangelt es an Fachkräften.

  • Zugang zum Beschwerdeverfahren bei der Volksanwaltschaft: Sind auch Sammelbeschwerden möglich? Gleichstellung/Diskriminierung:

Patricia Haindl: zuständig für Antidiskriminierung: Zuzsammenarbeit mit NGOs ist sehr erwünscht.

z.B. bei Familienleistungen: Familien aus anderen EU MS oder aus Drittstaaten wurden bei der Auszahlung von Familienleistungen diskriminiert. Aufgrund der Meldungen von NGOS konnte die VA intervenieren. Bereits 2011 gab es ein Treffen zwischen VA und NGOs zum Thema Familienleistungen, um über die Rechtslage zu informieren.

Sammelbeschwerden z.B. von Beratungsstellen sind erwünscht, doch müssen die BeschwerdeführerInnen wissen, dass ihr Fall bei der VA eingebracht wird.

Konkrete namentliche Beschwerden sind unverzichtbar, doch auch anonyme Hinweise sind hilfreich für das Gesamtbild. Bei 10 bis 15 gleichartigen Beschwerden kann die VA prüfen.

Der Vollzug der Antidiskriminierung ist immer noch nicht effizient, doch ist es der VA schon gelungen auch auf gesetzlicher Ebene Verbesserungen zu erreichen.

Die VA arbeitet auch mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zusammen und drängt auf die Beschleunigung der Verfahren.

  • Fehlende Kinderbetreuungsplätze

R. Weiss: Die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie führt zu schlechteren Arbeitsmarktchancen für Frauen und ist eine bedeutende Ursache für die Armutsgefährdung von Alleinerzieherinnen.

Errichtung und Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen ist Ländersache. Auch hier wirkt sich die föderale Struktur negativ aus.

Wie kann das mangelnde Menschenrechtsbewusstsein der Länder erhöht werden?

Ist es möglich, die MR Beauftragten der Länder durch geeignete „Aufgabenbeschreibungen“ zu aktivieren?

Die Menschenrechtliche Verpflichtung betrifft den Staat, daher Bund und Länder sind gemeint, auch wenn die Länder das oft nicht sehen wollen.

Ziel von VA Kräuter ist, dass die Berichte der VA in den Landtagen diskutiert werden und dass die VA in den Landtagen Rederecht erhält. In Wien ist bereits all das möglich. In der Steiermark ist es als „Kannbestimmung“ formuliert, in Salzburg gibt es einen Ausschuss für die Anliegen der VA.

Im Fall der geplanten Änderung des Mindestsicherungsgesetzes hat die VA in NÖ erfolgreich interveniert. Die Abschaffung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung konnte durch erfolgreiches Lobbying von NGOs und VA verhindert werden. Ein Brief an LH Pröll und die Medienberichterstattung waren schließlich ausschlaggebend.

E. Sterzinger: Wäre es möglich, die Erfüllung von menschenrechtlichen Verpflichtungen/Standards durch die Länder mit dem Finanzausgleich zu koppeln?

VA Kräuter: Das ist noch Zukunftsmusik, doch könnte es ein Weg sein, die Länder zu einer verbindlichen Umsetzung von menschenrechtlichen Zielen zu bewegen.+

Die Bearbeitung von strukturellen Defiziten, wird auch Gegenstand des NAP sein, den die VA mit der Zivilgesellschaft erarbeiten wird.

R. Weiss: Menschenrechtsbeirat: Hier sollten auch verstärkt Frauenorganisationen (z.B. Frauenring) angesprochen werden.

Falls Betroffene nicht in der Lage sind, selbst Beschwerde einzubringen: Woher könnte es für NGOs Ressourcen geben, um Dokumentationsarbeit zu übernehmen/solche Verfahren zu begleiten?

Diese Frage wurde nicht behandelt.

Extraterrit. Verpflichtungen: Ist VA auch in diesem Bereich aktiv? (zB hinsichtlich Involviertheit von Österreichischen Unternehmen (private, staatliche/halbstaatliche) in MR-missachtende/verletzende Projekte/Geschäftstätigkeiten im Ausland? ....)

Carniel: die Menschenrechtliche Verantwortung ist unbestritten, doch hat die VA derzeit kein Mandat ausgegliederte Rechtsträger wie z.B: die ADA zu prüfen

Zu menschenrechtlichen Problemen kommt es im Zuge der Tätigkeiten von österreichischen Firmen im Ausland, bei Auslandsinvestitionen, Haftungen durch Entwicklungsbank und Kontrollbank. Auch hier kann die VA nicht direkt prüfen, weil es private Rechtsträger sind.

M.Kern: Die VA möge von sich aus auch auf die Erfüllung der 0,7% als menschenrechtliche Verpflichtung hinweisen.

Ergebnisse:

  • Zusammenarbeit mit NGOs ist von der VA ausdrücklich erwünscht
  • An einer Strategie zur Erstellung des im Regierungsprogramm vorgesehenen NAP Menschenrechte wird derzeit gearbeitet – die Volksanwaltschaft wird dazu ihre Strukturen (va Räumlichkeiten) zur Verfügung stellen.
  • Ein Treffen zum NAP MR, zu dem die NGOs (auch UPR Verteiler) eingeladen werden soll noch vor dem Sommer (Juni) stattfinden
  • Räumlichkeiten der VA können für themenbezogene Veranstaltungen angefragt werden. DIE VA ist zu weiterer Kooperation bereit, wenn Veranstaltungen mit der Arbeit der VA zusammenhängen.
  • Der Bundesdachverband der SozialarbeiterInnen lädt VA Dr. Kräuter am 24. April um 18.30 zu einer Veranstaltung zum Thema Mindestsicherung ein.

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