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Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Aktive Arbeits… am Mi., 15.03.2017 - 22:39

Verhandlung wegen Bezugssperre durch AMS-Bregenz wegen angebliche Vereitelung nach §10 AlVG einer CARITAS-Stelle/“gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt“

Aufregende Anreise 3,5 h per Bus, Bahn und Taxi:

W. von Aktive Arbeitslose/Tirol wollte mich vom Bahnhof abholen und dann ging mein Handy nicht, damit wir uns hätten zusammenrufen können. Da nicht mehr viel Zeit bis zum Verhandlungsbeginn war, fiel mir nichts anderes ein, als mich in ein Taxi zu setzen. Beim BVwG angekommen ging das Handy wieder und W. kam dann auch nach. Der Arme trotz Grippe als Protokollführer und Bestärkung für mich unterwegs und dann sowas.

Beim BVwG war auch Chaos, weil die Zeugin (Fr. H. von der Caritas), die der Richter auch geladen hatte, nicht erschienen ist, bis sich herausgestellt hat, dass sie am Tag zuvor wegen Krankheit abgesagt hat.

Es war ALLES so anders, als bei R., auf deren Verhandlung ich im Sommer als Protokollantin mit dabei war. (Das Protokoll bei R. hieß dann auch „Vom Ungleichgewicht der Macht“.) Vom AMS, war diesmal nur die Rechtsvertretung Frau Mag. A. da. Die Frau ist nicht viel jünger als wir und ziemlich gehbehindert. Der Richter (Mag. Dr. Mumelter) auch ein älterer, sehr feiner Mann.

Fr. Mag. A. hat in der Bank bei der Türe Platz genommen, weshalb ich mich dahin gesetzt habe, wo im Sommer 2016 bei R. die AMS-Rechtsvertretung und AMS-Beraterin saß. Der Richter hat uns dann gebeten die Plätze zu tauschen. Nachdem ich mich dort "eingerichtet" hatte, bat mich der Richter auf den Sessel vor ihm in der Mitte des Raumes. Ich habe gefragt, ob ich nicht hier sitzen bleiben darf, neben meiner, vom Gericht nicht bewilligten Rechtsvertretung (-; Der Stuhl neben mir war leer, aber auf dem Tisch hatte ich einen Kartonsteher platziert mit Logo und Schriftzug von Aktive Arbeitslose. Auf der Rückseite des Stehers für mich zur Erinnerung:

1. VwGH-Rechtsatz GZ 2004/08/0148 - Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden.
2. Qualitätskriterien SÖB/GBP 2014 – Soz.-päd.- Betreuung muß von Beschäftigungsprojektpartner tunlichst mit Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden.
3. Die Zumutbarkeitskriterien müssen vom AMS vor Verhängung einer §10-Bezugssperre überprüft werden.

Ich meinte auch, ich hätte so viele Seitenhiebe in dieser Sache vom AMS bekommen, dass ich das AMS jetzt lieber im Blick hätte und schaute zu Fr. Mag. A. mir gegenüber....Ich muß aber zugeben, es fühlte sich ein bisschen paradox an, da Fr. Mag. A. nun wirklich sichtbar für alle nicht wirklich bedrohlich wirkte. (Ganz im Gegensatz zur Verhandlung bei R., saß jetzt auch keine Verstärkung vom AMS hinten im Zuschauerraum und vor allem schien der Richter diesmal integer und nicht unter Frontalbeobachtung (und Einschüchterung?) eines Herrn von der Arbeitslosenversicherung.)

Der Richter bat mich sehr lieb, doch bitte auf diesem Sessel in der Mitte Platz zu nehmen. Ich habe meine Aufregung mit ein paar mal "Luft rauspusten" kundgetan und bin in die Mitte gewandert.

20 Min. wurde ich dann vom Richter zum Kontakt und zum (Bewerbungs-)gespräch mit der CARITAS befragt. Er fragte sehr genau nach – vor allem als es darum ging, ob mir von der Caritas das genaue Datum für den Arbeitsbeginn der Stelle, die ich angeblich vereitelt hätte, genannt wurde. Auch ein Laienrichter stellte eine gute klärende Frage…......Die Fr. Mag. Arming hatte keine Fragen mehr an mich…..

Uns wurde das Protokoll zum Durchlesen überreicht, das wir unterschreiben mussten….. Der Richter fragte mich, ob es denn jetzt so schlimm gewesen sei. (Ich denke, „Nein“, aber es ist ja auch noch nichts entschieden. Ich hatte im Sommer bei R. auch geglaubt, Recht und Gerechtigkeit hätten evtl. eine Chance sich durchzusetzen.

Bei AMS und Beschäftigungsprojektpartnern passieren jede Menge Fehler, die leider immer alle auf uns Arbeitslosen ausgetragen werden.)

Verhandlung wird am 15.3./10.30h fortgesetzt – um v.a. die heute kranke Zeugin von der Caritas zu befragen.

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