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Aufschiebende Wirkung beim Bundesverwaltungsgericht von Bescherden gegen AMS-Bescheide
Antwort von Anton Kern (AMS Tirol) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Sehr geehrter Herr Mag. Ing. Mair,
Antwort von Manfred Haslehner (AMS Oberösterreich) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Sehr geehrter Hr. Ingenieur Magister Mair,
zu Ihren Fragestellungen nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 2:
Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden: alle Dokumente
Die Dokumente sind hier nach herausgebender Stelle (Hierachieebene) und nach Datum geordnet.
Es sind noch nicht alle Dokumente hier verlinkt
Antwort von Karl Fakler (AMS Niederösterreich) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
GZ: LGS NÖ/LG/05442/2015
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Wien, 16.11.2015
Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Mair,
Antwort von Karl-Heinz Snobe (AMS Steiermark) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Arbeitsmarktservice
Steiermark
Landesgeschäftsführer
Landesgeschäftsstelle
A-8020 Graz, Babenbergerstraße 33
Telefon +43 316 / 7081-0,
Telefax +43 316 /7081-190
Antwort von Siegfried Steinlechner (AMS Salzburg) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Sehr geehrter Mag. Ing. Martin Mair,
folgende Antworten aus dem AMS Salzburg zu Ihren Fragen:
Antwort von Anton Strini (AMS Vorarlberg) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Arbeitsmarktservice
Vorarlberg
Anton Strini
Landesgeschäftsführer
Antwort von Franz Zewell (AMS Kärnten) auf das Auskunftsbegehren über die aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
Arbeitsmarktservice
Kärnten
Landesgeschäftsstelle
9021 Klagenfurt, Rudolfsbahngürtel 42
Telefon (0463) 3831, Telefax (0463) 3831 DW 190