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AMS will 61jährigen 2 Jahre vor Pension einen Schweisskurs zuweisen

Aktiver Admin am Fr., 10.11.2017 - 22:13

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu einem vom AMS zugewiesenen Kurs. Ich bin im 61. Lebensjahr und werde voraussichtlich in 2 Jahren in Pension gehen, bin mittlerweile im Notstand und schon länger dem Programm 50 Plus Coaching zugewiesen (das heißt jede Woche fixe Termine und Vorstellungstermine bei Leihfirmen).

Ich bin geringfügig bei meinem ehemaligen Arbeitgeber weiterhin seit der Arbeitslosigkeit die ganze Zeit beschäftigt und bin dort abrufbar als Gehilfe, das heißt ich könnte jederzeit eine Arbeit zugewiesen bekommen bei der ich mithelfen soll vor- oder nachmittags. Leider wurde mir schriftlich vom AMS mitgeteilt ich müsse zusätzlich sehr kurzfristig einen Kurs als Schweißer beginnen, der täglich die nächsten 6 Wochen für mehrere Stunden (ab Mittwoch diese Woche schon Infogespräch) stattfinden soll.

Wie kann man vermeiden, dass ich in diesem für mich sinnlosen Kurs (ich war nach der Lehre als Jugendlicher nie wieder als Schweißer tätig) anwesend sein muss und dafür wahrscheinlich auch noch meine geringfügige Arbeit verliere? Ist Krankenstand oder Einspruch möglich ohne die Bezüge zu verlieren?

Für eine baldige Antwort mit guten Ratschlägen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung Aktive Arbeitslose:

Das AMS darf nur Kurse zubuchen, die nach § 31 AMSG auch "arbeitsmarktpolitisch" einen Sinn machen und den Grundsätzen der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" entsprechen.  Das AMS muss den Kurs auch nach verfestiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof begründen.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung und beschweren Sie sich über diese Geldverschwendung - bei jungen Menschen macht der Sinn, aber nicht mehr in ihrem Alter! - bei der Landesgeschäftsstelle ("Dienstaufsichtsbeschwerde") und vielleicht auch bei der Volksanwaltschaft. Rechnungshof wäre auch noch eine Möglichkeit.

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