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Offener Brief an den Gerichtspräsidenten des Arbeits- und Sozialgerichts Feldkirch (April 2015)

Aktiver Admin am Sa., 18.04.2015 - 22:41
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Darf ich noch ein weiteres persönliches Wort an Sie richten, Herr Gerichtpräsident?

Die Richterin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass „dies eben das Procedere sei“.

DAS PROCEDERE:

Meist werden die vom Leben hart mitgenommenen Kranken von der Pensionsversicherung nur von einem Internisten etc. begutachtet und kommen schon gar nicht zum psychiatrischen Gutachter. Haben sie es, meistens im 2. oder 3. Anlauf dann, doch dorthin geschafft, wird alles, was mit einer dauerhaften psychischen Erkrankung zu tun haben könnte übersehen – oder richtiger gesagt, systematisch geleugnet. Der PVA-Gutachter holt einfach eine x-beliebige Beschwerde oder einzelne Diagnose aus allem heraus, bezeichnet diese als „maßgebliche, zusammenfassende Diagnose“, gibt einen für diese falsche Diagnose dann natürlich unsinnigen Therapievorschlag von 3-4 Monaten an, der die gleichzeitig festgestellte Arbeitsunfähigkeit (!), binnen kurzer Zeit wieder herstellen soll. (Stimmt die Diagnose nicht, kann auch die angeordnete Therapie nichts bewirken. Die Therapie verursacht nur Kosten und verschiebt das Problem zeitlich etwas nach hinten - könnte es aber auch verschlimmern.)

Hat man dann irgendwie noch die Kraft, gegen diesen Bescheid zu klagen, wird automatisch das verursachende ärztliche PV-Gutachten für nichtig erklärt (der „Schläger“ also rehabilitiert) und der Kranke soll sich wiederum (zum wievielten Male?) einem weiteren potenziellen ärztlichen Schläger oder Vergewaltiger, in Form eines psychiatrischen Gerichtsgutachters aussetzen. Menschliche Körper regieren auf solche Bedrohungen mit dem Ausfall von Körperfunktionen (dissoziative Störungen), die ihre körperliche Gesundheit und ihr Überleben bedrohen. (Lässt die Muskelkraft plötzlich und unerwartet nach, stürzt der Patient in vielfältige lebensbedrohliche Situationen und bringt auch andere, ihn Bergende, damit in Gefahr.)

Versteht der Kläger seine Erkrankung muss er sich, um sein Leben zu schützen, einer solchen weiteren ärztlichen Begutachtung durch einen systemischen Sachverständigen, verweigern. Da der Kläger aber in eine Art Strafprozess gedrängt wurde, in der er beweispflichtig ist - sich aber den angeordneten Gutachterterminen aufgrund der dissoziativen Störungen gar nicht mehr stellen kann oder will….. supertoll für die Pensionsversicherung, die gesamte Klage kann jetzt nämlich ganz einfach durch den Hinweis auf „mangelnde Mitwirkungspflicht“ abgewendet werden. Wiederum sind 1,5 Jahre an Zahlungen auf Gebietskrankenkasse und Arbeitslosenversicherung abgewälzt. Ich verstehe nicht, warum sich Krankenkassen und Arbeitslosenversicherung nicht selbst dagegen wehren. Merkt hier wirklich keiner, dass es so einfach für keinen der Beteiligten mehr weitergehen kann? Ach so, ja – die Versicherungen und Banken und ihre Manager werden ja von uns allen doppelt und dreifach gefördert, subventioniert, in jeder erdenklichen Weise unterstützt, statistisch geschönt und wenn das nicht mehr hilft dann eben gerettet – wie sollen sie es da auch merken, dass für uns Menschen alles schief läuft?

AK-Rechtsanwälte versagen komplett, da sie überhaupt nichts von psychischen Erkrankungen verstehen und die Kranken im Procedere nochmals demütigen, weil sie sie nicht für geistig voll nehmen (sie wissen nicht, dass eine psychische Erkrankung zuerst mal nichts mit der geistigen Verfassung eines Menschen zu tun hat) und sie auch nur die Möglichkeit, einen Prozess gewinnen zu können im Auge haben und dafür die Patienten mit aller Gewalt (verpackt in einem vordergründig helfen wollenden Kleid) zu einer Begutachtung überreden wollen, die ihnen den Tod bringen kann. Die meisten der derzeitigen Kranken verstehen selbst ihre dissoziativen Störungen (noch) nicht, aber das wird sich schnell und bald ändern.

Wir haben eine Generation herangezogen, wo bereits sehr viele Menschen schon als Kinder mit Psychopharmaka zugeschüttet wurden, weil sie einfach nicht mehr „systemkompatibel“ waren und die haufenweise mit derartigen dissoziativen Störungen (Körperfunktionsausfällen wie Krampfanfälle mit Bewusstlosigkeit, Schreikrämpfe, extremen Unruhezuständen, Muskeln gehorchen nicht, „unerklärlichen“ Schmerzattacken und v.m.) reagieren oder noch reagieren werden. Hier rollt eine riesige Menge an schon sehr früh Traumatisierten auf uns zu, deren Krankheitsbild verstanden werden muss. Es ist unmöglich, diese Menschen in ein herkömmliches Procedere eingliedern zu wollen. Es funktioniert einfach nicht und würde uns allen auch kostenmäßig vermutlich bald den Hals brechen.

Was sollen wir also mit diesem PROCEDERE anfangen?

Es ist von Menschen für Menschen gemacht. Es stellt sich zunehmend heraus, dass es die Wirkung von Senfgas hat. Es nimmt uns Menschen die Luft zum Atmen. Es macht uns krank, ja es tötet uns. Ich, mein Mann und viele andere können das nicht akzeptieren. Sollten Sie nicht das Ihre dazu tun, um es abzustellen, dieses Senfgas?

Vielen Dank für Ihr Ohr und vielleicht auch Ihr Sprachrohr und Handlungsorgan.

Herzlichst,

Sonja E.

Sonja E. Ärztlich geprüfte Heilpraktikerin.
Psychologische Prozessbegleitung/C4-Homöopathie/Supervision
6858 Schwarzach

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