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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 08: Gemeinnützige Personalüberlasser

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:49

Frage 8: Besonders problematisch sind unserer Erfahrung nach die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden zudem nie in einen regulären Job überlassen.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie gegen diesen Missstand tun?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die FSG NÖ steht einem großflächigen Einsatz der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument eher skeptisch gegenüber. Die Arbeiterkammer OÖ hat dazu bei Prof. Pfeil ein Gutachten in Auftrag gegeben. Demnach sind alle einschlägigen Vorschriften grundsätzlich auch auf die Transitarbeitskräfte in der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung anzuwenden. Eine Verletzung des Arbeitsrechts muss
hier – wie in allen anderen Fällen – geahndet werden. Dabei unterstützt der AK Rechtsschutz. Abzulehnen ist eine Beschäftigung „auf Vorrat“ ohne einen
konkreten Einsatz in einem Beschäftigerbetrieb bzw. mit einem langen Abstand zwischen Steh- und konkreter Einsatzzeit. Um dieser Problematik entgegen zu wirken und einen Missbrauch der Überlasser vorzubeugen, scheint es sinnvoll, diese Stehzeiten auszuschließen, indem die Transitverträge erst mit Beginn eines konkreten Einsatzes in einem Betrieb zustande kommen.

Ein erster Erfolg dieses Gutachtens und der Diskussion in den AMS-Gremien ist die in Angriff genommene Überarbeitung der AMS-Richtlinie für das gemeinnützige Personalleasing. Mit Hartnäckigkeit werden wir darauf achten, dass die neue Richtlinie arbeitsrechtlich „sauber“ und korrekt ist und das Instrument der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung auf jene Fälle beschränkt bleibt, wo es tatsächlich passend und geeignet ist.

GLB: Auch dies ist zu beantworten wie obige Frage. Alles tun um solche Unarten abzustellen.

Oberösterreich

AUGE: Grundsätzlich sehen wir die "Personalüberlasserfirmen" als moderne Ausbeuterei der ArbeitnehmerInnen. Auch hier sind wir für schärfere Kontrollen seitens des Arbeisinspektorates um die gesetzliche Gleichstellung der gleichen Arbeit und geleichen Lohn zu bewerkstelligen bzw. einzufordern. Weiters könnten wir uns vorstellen, eine maximale Quote an sogenannten Leasingpersonal zum Stammpersonal einzuführen.

FSG: Die FSG steht einem – großflächigen – Einsatz der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument seit jeher skeptisch gegenüber. Nicht zuletzt aufgrund unserer Kritik und Bedenken spielt die gemeinnützige Arbeitskräfte-überlassung in OÖ derzeit nur eine geringe Rolle (das Wiener Projekt bfi jobtransfer ist aus Oberösterreich ohne Detailinformationen nicht zu kommentieren). Auf Initia-tive der FSG hat die Arbeiterkammer bei Prof. Pfeil ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Demnach sind alle einschlägigen Vorschriften grundsätzlich auch auf die Transitarbeitskräfte in der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung anzuwenden. Ei-ne Verletzung des Arbeitsrechts muss hier – wie in allen anderen Fällen – geahndet werden. Dabei unterstützt der AK Rechtsschutz. Abzulehnen ist eine Beschäftigung „auf Vorrat“ ohne einen konkreten Einsatz in einem Beschäftigerbetrieb bzw. mit ei-nem langen Abstand zwischen Steh- und konkreter Einsatzzeit. Um dieser Problema-tik entgegen zu wirken und einen Missbrauch der Überlasser vorzubeugen, scheint es sinnvoll, diese Stehzeiten auszuschließen, indem die Transitverträge erst mit Beginn eines konkreten Einsatzes in einem Betrieb zustande kommen.

Ein erster Erfolg dieses Gutachtens und der Diskussion in den AMS-Gremien ist die in Angriff genommene Überarbeitung der AMS-Richtlinie für das gemeinnützige Perso-nalleasing. Mit Hartnäckigkeit werden wir darauf achten, dass die neue Richtlinie ar-beitsrechtlich „sauber“ und korrekt ist und das Instrument der gemeinnützigen Ar-beitskräfteüberlassung auf jene Fälle beschränkt bleibt, wo es tatsächlich passend und geeignet ist.

Steiermark

AUGE: Die AUGE Steiermark hat sich wiederholt mit dem Vertreter der AK beim AMS-Direktorium darüber auseinandergesetzt, Anträge in der Vollversammlung gestellt und gefordert für alle die kollektivvertraglichen Bestimmungen einzuhalten.

GLB: Ist wahrlich ein „No-go“. Alternative – siehe Antwort Frage 7!

 

Wien

AUGE: Die Scheinbeschäftigung bei sogenannten gemeinnützigen Überlassern muss eingestellt werden. Beschäftigung hat auf Basis klarer Regelungen zu erfolgen. Der Kollektivvertrag hat zu gelten.

FA: Mit einem gesetzlichen Mindestlohn würden die Methoden deutlich unterbunden. Wir sprechen uns gegen Leiharbeit aus. Eine unserer Forderungen im aktuellen Wahlkampf lautet auch „Fixarbeit statt Leiharbeit“. Wir werden in diese Richtung Anträge einbringen. Ich selbst bin gerne bereit, mich mit dieser Problematik genauer auseinander zu setzen und bin Ihnen für jede Information dankbar. Vielleicht können wir einen Termin vereinbaren.

GLB: Die Umgehung der Kollektivverträge ist nicht akzeptabel. Wir sind auch der Ansicht, dass die jeweiligen KV´s auch für Transitarbeiter_innen gelten und diese dabei berücksichtigt werden müssen. Zudem müssen deren Anliegen auch vom jeweiligen Betriebsrat behandelt werden. Wir haben in Vlbg selbst erlebt, wie die Geschäftsleitung eines sozialökonomischen Betriebs mit allen Mitteln verhindern wollte, dass Transitarbeiter_innen selbst einen Betriebsrat wählen.

KOMintern: So genannte “gemeinnützige Personalüberlasser” erweisen sich häufig eher als gemein und eigennützig und entpuppen sich nicht selten als moderne Sklavenhändler. Auch hier gilt: ABGB, Sozial- und Arbeitsrecht sind strikt einzuhalten. Ziel der Zuweisung von Arbeitslosen an solche Unternehmen soll sein, diese in reguläre Jobs einzugliedern, dies muss vom AMS auch entsprechend ge- und überprüft werden. Unsere Fraktion wird in einem Gesamtpaket alle Belange, welche die Arbeitslosen betreffen in die Vollversammlungen einbringen. Und auch außerhalb der Gremien einen entsprechenden Kampf um die Rechte der Arbeitslosen führen.

Liste Perspektiven: Dieser Punkt muss in entsprechenden KV-Verhandlungen thematisiert werden und ist derzeit sicherlich nicht befriedigend gelöst.

ÖAAB: Das zeigt, dass die FSG-Mehrheit in der Arbeiterkammer nicht der beste Vertreter der Anliegen von Arbeitssuchenden ist. Daher werden wir der Sache nachgehen und in der nächsten Vollversammlung in der Arbeiterkammer einen diesbezüglichen Antrag einbringen.

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