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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 10: Doppelrolle AK und ÖGB (AMS Aufsicht / Anbieter von AMS-Zwangsmaßnahmen)

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:55

Frage 10: Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ an AMS-„Amtsmaßnahmen“ beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Oder: Was wollen Sie da verbessern?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen sehen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht grundsätzlich negativ. Ganz im Gegenteil, Weiterbildung ist oft sehr nützlich bei der Jobsuche. Negativ ist aber, wenn die Weiterbildung oder Schulung nicht den Bedürfnissen des/der Arbeitslosen entspricht oder mit einer Schulung quasi gedroht wird. Grundsätzlich glaubt die FSG, dass mit einem Freiwilligkeitsprinzip deutlich mehr erreicht werden kann. Wir fordern, dass Wünsche und Vorschläge der Arbeitssuchen-den besser berücksichtigt werden müssen. Die Begründungspflicht ist ein erster Schritt, aber sicher noch nicht ausreichend. Wir fordern auch mehr Mittel und mehr qualifiziertes Personal für das AMS. Nur wenn ein ausreichendes Budget sowie Beratungs- und Gesprächszeit zur Verfügung stehen, können auch die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeitssuchenden besprochen und umgesetzt werden. Schulungen und Weiterbildungen müssen so dotiert sein, dass eine gute Qualität garantiert werden kann. Ein Billigstbieterprinzip lehnen wir ab, weil es Qualität kostet. Das bfi/BBRZ hat anhand einiger sehr gut funktionierender Projekte (z.B. Jugendauffangnetz) gezeigt, dass sich gute Qualität rentiert und für Arbeitslose sehr hilfreich sein kann. AK und Gewerkschaften werden weiterhin für eine ausreichende Dotierung guter Projekte und Weiterbildungen und um mehr Ressourcen für das AMS kämpfen, um eine differenzierte und bedürfnisorientierte Schulungs- und Weiterbildungsplanung zu ermöglichen und eine rigide Zuweisungspraxis zu verhindern.

GLB: Deshalb sollten bei der Vollversammlung der AK und auch beim AMS-Beirat Arbeitsloseninitiativen durch eine/n VertreterIn einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.

Oberösterreich

AUGE: Die Arbeiterkammer (aber auch Institutionen wie zb. das Bundessozialamt) muß ihre Aufgabe der gesetzlichen der ArbeitnehmerInnenvertretung wesentlich deutlicher nachkommen. Im konkreten: Bessere Information für ArbeitnehmerInen bzw. Arbeitsuchende bezüglich Arbeits- und Sozialrecht. Bessere Kooperation mit den von Ihnen genannten Institutionen und selbstverständlich bestmögliches Controlling.

FSG: Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen sehen Schulungs- und Weiterbil-dungsmaßnahmen nicht grundsätzlich negativ. Ganz im Gegenteil, Weiterbildung ist oft sehr nützlich bei der Jobsuche. Negativ ist aber, wenn die Weiterbildung oder Schulung nicht den Bedürfnissen des/der Arbeitslosen entspricht oder mit einer Schu-lung quasi gedroht wird. Die AK OÖ hat aufgrund zahlreicher Kontakte mit Arbeitslosen mittels Beschwerden beim VwGH erreicht, dass eine Begründung verpflichtend ist. Grundsätzlich glaubt die FSG, dass mit einem Freiwilligkeitsprinzip deutlich mehr erreicht werden kann. Wir fordern, dass Wünsche und Vorschläge der Arbeitssuchen-den besser berücksichtigt werden müssen. Die Begründungspflicht ist ein erster Schritt, aber sicher noch nicht ausreichend.

Wir fordern auch mehr Mittel für das AMS. Nur wenn ein ausreichendes Budget so-wie Beratungs- und Gesprächszeit zur Verfügung stehen, können auch die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeitssuchenden besprochen und umgesetzt werden. Schulungen und Weiterbildungen müssen so dotiert sein, dass eine gute Qualität garantiert werden kann. Ein Billigstbieterprinzip lehnen wir ab, weil es Qualität kostet. Das bfi/BBRZ hat anhand einiger sehr gut funktionierender Projekte (Jugendauffangnetz, Chance P,…) gezeigt, dass sich gute Qualität rentiert und für Arbeitslose sehr hilfreich sein kann. AK und Gewerkschaften werden weiterhin für eine ausreichende Dotierung guter Projekte und Weiterbildungen und um mehr Ressourcen für das AMS kämpfen, um eine differenzierte und bedürfnisorientierte Schulungs- und Weiterbildungsplanung zu ermöglichen und eine rigide Zuweisungspraxis zu verhindern.

Steiermark

AUGE: Die AK muss in der Tat immer wieder dazu aufgefordert werden, ihre Rechtsauskünfte und sonstigen Aktivitäten auch in dieser Hinsicht zu erweitern. Notwendig wäre es, so viele Mandate bei der AK-Wahl zu erhalten, dass eine entsprechende Vertreterin auch im AK-Vorstand ist. Die AUGE Steiermark strebt das an.

GLB: Glauben Sie mir, als bfi-Mitarbeiter und –trainer in der Steiermark versuchen wir uns Bestes und dies reicht leider oft nicht aus. Wenn sich arbeitssuchende Menschen z. B. in meinem Umfeld „gezwungen“ sehen, rate ich sofort und ohne Hintergedanken die AMS-Ombudsstelle aufzusuchen. Die Erfahren sind bis dato gut; wer dies macht hat sein wohlverdientes Recht in Anspruch genommen und keine Benachteiligung oder gar Diskriminierung zu befürchten – mir ist zumindest derzeit kein Fall bekannt. Falls es doch so etwas geben sollte – sofort in die Medien!! Als steirischer GLB-Vorsitzender (zugegeben einer eher kleinen Fraktion in AK und ÖGB) getraue ich mir schon zu sagen, dass wir mit unserem Tun den Menschen in die Augen schauen können.

Wien

AUGE: Wir haben dies regelmäßig in Anträgen und Redebeiträgen kritisiert und werden dies auch weiterhin tun.

GLB: Das zeigt, wie notwendig es ist, dass Gewerkschaften auch verstärkt Arbeitslose in ihre Arbeit mit einbeziehen und ihre Türen für sie öffnen. Sowohl bei der Vollversammlung der AK als auch beim AMS-Beirat sollen Arbeitsloseninitiativen durch 1 Vertreter_in einbezogen werden. Dazu notwendig ist auch eine - vom AMS unabhängige - Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.

KOMintern: Erfahrungen (etwa beim Konsum oder der BAWAG) haben uns gezeigt, dass Arbeiterkammer und Gewerkschaften nicht in Arbeitgeber- oder arbeitgeberähnlichen Funktionen auftreten sollen, denn dadurch entstehen unvereinbare objektive Interessenskonflikte. Gegen diese Interessenskollision treten wir energisch auf. AK und ÖGB brauchen über die eigenen Dienstnehmer hinaus keine Arbeitgeberfunktionen ausüben. Arbeiterkammern und Gewerkschaften haben eine einzige Aufgabe, nämlich die Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen, diese sollte allerdings so umfassend wie möglich und so kämpferisch wie nötig erfolgen. Dazu gehört auch eine umfassende, öffentliche Informationstätigkeit über alle Belange der Arbeitenden und der Arbeitslosen.

Liste Perspektiven: Es muss eine starke Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber der AK geben. Auch Arbeitnehmer, die direkt bei der AK angestellt sind, beschweren sich über arbeitsrechtl. Missstände. Diese würde auch hier Abhilfe schaffen.

ÖAAB: Wir haben im Vorstand der Wiener Arbeiterkammer dieses Thema schon einmal in die Diskussion eingebracht. Ich finde, dass die Arbeiterkammer zwingend die Arbeitsuchenden über ihre Rechte informieren muss - die Gewerkschaft informiert und schütz ja nur ihre Mitglieder. Die Arbeiterkammer ist zur Information und Vertretung aller Kammerumlagenpflichtiger (auch wenn sie derzeit auf Arbeitsuche sind) verpflichtet - das kommt derzeit zu kurz.

 

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