Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

AK-Wahlen 2014 Umfrage Wahlumfrage Antworten 05: Anrechnung Partnereinkommen bei der Notstandshilfe

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:40

Frage 5: Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die FSG NÖ fordert bereits seit Jahren einen gänzlichen Entfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe. Durch diese Anrechnung verringert sich die Leistungshöhe bei der Notstandshilfe massiv und in vielen Fällen kommt es zum gänzlichen Entfall der Leistung. Davon sind überwiegend Frauen betroffen. Eine Erhöhung des Freibetrags (z.B. ab Juli 2013 bzw. durch die Einführung von mindestsichernden Elementen) wird zwar von uns begrüßt, ist jedoch aus unserer Sicht nicht weitgehend genug.
Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass diese - insbesondere Frauen diskriminierende - Regelung vollständig gestrichen wird. Des Weiteren fordern wir eine bessere finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit z.B. die Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 75 Prozent etc.

GLB: Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent des Aktivbezuges und gleichzeitige Verlängerung der Bezugsdauer. Entkoppelung vom PartnerInneneinkommen. Bundesweit einheitliche Mindestsicherung in Höhe der Armutsgrenze ohne Zwangsarbeit und Rückvergütung.

Oberösterreich

AUGE: Wir stehen für bedingloses Grundeinkommen für ALLE!

FSG: Die FSG in OÖ fordert bereits seit Jahren einen gänzlichen Entfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe. Durch diese Anrechnung verringert sich die Leistungshöhe bei der Notstandshilfe massiv und in vielen Fällen kommt es zum gänzlichen Entfall der Leistung. Davon sind überwiegend Frauen betroffen. Eine Erhöhung des Freibetrags (z.B. ab Juli 2013 bzw. durch die Einführung von min-destsichernden Elementen) wird zwar von uns begrüßt, ist jedoch aus unserer Sicht nicht weitgehend genug. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass diese - insbesondere Frauen diskriminierende - Regelung vollständig gestrichen wird. Des Weiteren fordern wir eine bessere finanzielle Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit z.B. die Erhö-hung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 75 Prozent etc.

Steiermark

AUGE: Die AUGE Steiermark hat wiederholt Anträge dazu gestellt. Diese Anträge wurden von der Vollversammlung angenommen und an die Bundesregierung weitergeleitet.

GLB: Z. B. den Druck auf die Mandatarinnen und Mandatare aller politischen Parteien im Nationalrat erhöhen, gerade auf jene Mandatare/innen die aus der „AK und ÖGB-Ecke“ kommen. Auch die SPÖ gehört in die Verantwortung genommen die ja, VOR den Wahlen, immer von sozialer Gerechtigkeit daherredet und DANACH als „ÖVP-light“ agiert.

Wien

AUGE: Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe muss abgeschafft werden: NH ist eine Versicherungsleistung, die individuell erworben wurde, daher ist muss der Anspruch auch individuell bestehen – unabhängig vom Haushaltseinkommen! AK und ÖGB haben im sozialpartnerschaftlich geprägten Österreich eine starke Stimme, die AUGE/UG sorgt innerhalb v. ÖGB und AK (und auch gegenüber der Öffentlichkeit) ua durch wiederholte Anträge dafür, dass Abschaffung der Anrechung d PartnerInneneinkommens auf der Agenda bleibt. Wenn wir bei den AK-Wahlen entsprechend gestärkt werden, können wir für grösseren Nachdruck u Vehemenz durch AK sorgen

FA: Wir haben intern die Ungerechtigkeiten bei der Notstandshilfe diskutiert. Dass Notstandhilfebezieher weniger oder theoretisch keinen Anspruch auf Zahlungen haben, wenn der Ehepartner derart viel verdient, wird von uns kategorisch abgelehnt. Hier werden Familien und Lebensgemeinschaften bestraft. Es ist nicht einzusehen, dass Menschen, die gearbeitet haben, die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen nicht erhalten, weil sie einen Partner haben. Ich glaube mich erinnern zu können, dass unsere Fraktion dazu vor Jahren zumindest einen Antrag gegen diese Diskriminierung einbracht hat, der aber von der roten Mehrheitsfraktion abgelehnt wurden. Sie können sich aber sicher sein, dass wir wieder Anträge einbringen werden. Wer arbeitet, soll die ihm zustehenden Leistungen erhalten – unabhängig, ob er einen Partner hat und wie „reich“ dieser ist. Es macht sicherlich Sinn, wenn es von Haus aus keine Anrechnung der Partnereinkommen gibt.

FSG: Die FSG hat einen AK-Beschluss auf Abschaffung der Einkommensanrechnung durchgesetzt und fordert eine Anhebung der Ersatzrate für das Arbeitslosengeld. Dass diese Punkte im Regierungsprogramm nicht vorkommen, wird kritisiert. Aufgrund des genannten FSG-Antrags wird die AK gegenüber der Regierung heuer eine Initiative zur Reform des Notstandshilferechts starten.

GLB: Wir lehnen generell die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ab.

KOMintern: Wir werden uns auch in dieser Frage des sozialen Unrechts mit Wort und Tat einmischen, sodass auch bei den Transferleistungen der finanzielle, soziale und kulturelle Lebensbedarf der Menschen nicht weiter eingeschränkt, sondern vielmehr ausgebaut wird. Die Notstandshilfe sollte wie das Arbeitlosengeld als aus der Arbeitslosenversicherung entstandene Leistung für den einzelnen gehandhabt werden, die Anrechnung des Partnereinkommens ist zu streichen.

Liste Perspektiven: Die Grenze ist das gesetzliche Existenzminimum der gesamten Familie. Dieses Minimum sollte, je nach Anzahl der Personen in dem konkreten Haushalt, um einen steigerungsprozentsatz erhöht werden.

ÖAAB: Bei den Pensionisten gibt es die Ausgleichszulage, wenn nur ein Partner eine Pension bezieht. Wenn bei der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr dazugerechnet wird, könnte diese Ausgleichszulagengrenze herangezogen werden. Das ist für die betroffenen aber sicher keine gute Lösung. Grundsätzlich bin ich für eine Änderung und Festsetzung eines Höchstbetrages des Partnereinkommens - könnte eventuell 1.500 Euro netto sein.

Schlagworte