Aktive Arbeitslose Österreich fordern raschen Stopp der Verschlechterungen und rufen zur Mahnwache vor dem Sozialministerium auf!
(Wien/Graz, 13.11.2014) Wie der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ gestern erfahren hat, hat die Regierung am 5.11.2014 im Parlament ihre Regierungsvorlage zur Novelle Invaliditätspension eingebracht und zieht trotz zahlreicher kritischer Stellungnahmen die massiven Verschlechterungen für invalide und chronisch kranke Menschen durch, verschärft das Sanktionenregime, untergräbt den Datenschutz und schafft neue Hürden beim Antrag auf Invaliditätspension.
Die Krankenkasse wird zum Zuchtmeister für invalide und chronisch kranke Menschen!
Ging man bisher davon aus, dass die Krankenkasse dazu da ist, die Menschen im Falle der Krankheit zu unterstützen und frei gewählte Behandlungen bei ÄrztInnen des eigenen Vertrauens zu ermöglichen, ändert sich das nun gerade für jene, die am schwächsten sind: Wer statt der angesuchten Invaliditätspension als angeblich rehabilitationsfähig eingestuft wird, muss sich seit 1.1.2014 einem „Case Management“ bei der Krankenkasse unterziehen und einen Datenstriptease hinlegen. Dabei werden sogar selbst gewählte medizinische Behandlungen penibel überwacht. Betroffene berichten schon bisher über massiven Druck durch Angestellte der Krankenkasse. Diese haben zumeist keine spezielle Ausbildung als „Case ManagerInnen“ und sind auch keine ÄrztInnen.
Laut Obersten Gerichtshof gelten sogar Zwangsbehandlungen als „zumutbar“, bei denen jeder 5. Behandelte mit bleibenden Schäden rechnen muss (z.B. Bandscheibenoperationen). Besonders gefährdet sind auch psychisch Kranke, da viele Psychopharmaka die Gesundheit massiv gefährden bei vielen Menschen gar nicht wirken. Zwangsmedikamentation mit Psychopharmaka ist nach UN Folterkonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht, fallweise als Folter zu werten. Menschen werden unter dem neoliberalen Wahn, jeder müsse unter allen Umständen auf den Arbeitsmarkt geworfen werden, geradezu zu Tode geholfen.
Nun soll die Krankenkasse als Zuchtmittel eine sehr weitläufig formulierte Sanktionsdrohung in die Hand bekommen:
„Vereitelt oder verzögert die zu rehabilitierende Person die im Rahmen des Case Managements vorgesehenen Abläufe oder Maßnahmen, indem sie ihren Mitwirkungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkommt, so kann der Krankenversicherungsträger verfügen, dass das Rehabilitationsgeld auf Dauer oder für eine bestimmte Zeit zur Gänze oder teilweise ruht, wenn die versicherte Person vorher auf die Folgen ihres Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist.“ (Artikel 1, Ziffer 24 der Novelle betreffend § 143a Absatz 2 ASVG)
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage fassen die Auslöser für die Bestrafung nicht gefügiger Invalider recht weit:
„Ein „Vereiteln“ wird dann anzunehmen sein, wenn die angeordneten Maßnahmen verhindert, zum Scheitern gebracht oder zunichtegemacht werden, aber auch, wenn diese zwar angetreten, deren ungestörter Ablauf dann aber willkürlich beeinträchtigt wird. Ein „Verzögern“ wird dann anzunehmen sein, wenn die angeordneten Maßnahmen durch die zu rehabilitierende Person hinausgezögert, in ihrem Ablauf oder Fortgang gehemmt oder verlangsamt werden.“
Damit kann jeder Widerstand gegen die eigentlich menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen im Keim erstickt werden. Diese Form struktureller Gewalt kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Gesundung im Rahmen des Möglichen sein und wird viele Menschen nur weiter in ihrer Gesundheit schaden.
Schikanen so weit das Auge reicht
Eine besondere Falle wird bereits bei der Antragstellung eingebaut: Nach dem hohlen Motto „Rehabilitation vor Pension“ gilt der Antrag auf Invaliditätspension „vorrangig“ als Antrag auf Rehabilitation. Wem bei der „Berufsfindung“ für angeblich noch zumutbare Berufe vorgeworfen wird nicht ausreichend mitgewirkt zu haben, dessen Antrag von Oben herab in einen Antrag auf bloße Feststellung der Invalidität umgedeutet und der/die AntragstellerIn erhält von vorneherein weder die Pension noch ein Rehabilitations- oder Umschulungsgeld. Das Grundrecht auf Entscheidung über den eigenen Antrag wird so verweigert. (Artikel 1 Ziffer 46 Regierungsvorlage betreffend § 366 Absatz 4 ASVG)
Wer einen Antrag stellt, diesen aber nach der ärztlichen Untersuchung zurück zieht, dessen ärztliches Gutachten wird dann automatisch an das AMS weiter geleitet, selbst dann, wenn er/sie sich gar nicht mehr als arbeitslos beim AMS meldet.
Auffallend ist, dass der Sozialminister und die hinter der Reform stehenden Sozialpartner (AK, ÖGB, wko, iv) den betroffenen Menschen grundsätzlich keine handfesten Rechte zugestehen. Die von der Wirtschaft als überflüssige Ausgeschiedenen werden de facto als rechtlose Untermenschen behandelt. Sie müssen sich gezwungenermaßen der Sozialbürokratie ausliefern, werden durch umfangreiche Datenerhebungen zu gläserne Untertanen degradiert und laufend gedemütigt. Und das obwohl sie Jahrzehnte lang selbst in „ihre“ Sozialversicherung eingezahlt haben!
Mit Online Petition und Mahnwache zum Tag der Menschenrechte gegen das Unrecht auftreten
Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ ruft daher zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2014 zu einer Mahnwache von 10 – 13 Uhr vor dem Sozialministerium auf, um gegen die unter Sozialminister Rudolf Hundstorfer massiv steigenden Menschenrechtsverletzungen im Sozialbereich zu protestieren. Dabei soll ganz besonders der steigenden Zahl an Opfern des von Hundstorfer unter Mitwirkung der Sozialpartner nun vollendeten neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangregimes gedacht werden. Der „Verein Aktive Arbeitslose“ ruft Betroffene und Angehörige auf, Dokumentationen über Menschen, die in ihrer Gesundheit geschädigt oder gar in den Tod getrieben worden sind zu erstellen und (anonymisiert) weiter zu geben, damit das vom Sozialminister und seinen Schreibtischtätern angerichtete Leid endlich sichtbar wird.
Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordert weiter in einer Online-Petition den sofortigen Stopp des repressiven Regimes bei der Invaliditätspension und einen Neustart unter voller Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen.
Link zur Online-Petition: https://www.bit.ly/invaliditaetspension