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Sehr geehrter Herr Mag. Ing. Mair,
Bezug nehmend auf Ihren offenen Brief an die Mitglieder des Sozialausschusses im Wiener Gemeinderat darf ich Ihnen mitteilen, dass alle Gesetzesvorhaben des Landes Wien, wie auch der Entwurf zur aktuellen Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens im Internet kundgemacht werden. Es hat daher jede Person die Möglichkeit, sich über geplante Gesetzesvorhaben zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Auf „Zufälle“ ist in diesem Zusammenhang also niemand angewiesen.
Alle Stellungnahmen, auch die vom Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ im Begutachtungsverfahren abgegebene Stellungnahme, werden im Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß und dem Gesetz entsprechend behandelt.
Die Novelle hat die Effektuierung und Verbesserung des bereits bestehenden sozialen Netzes zum Ziel. Bund und Länder finanzieren vielfältige, einander innerhalb des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystems sinnvoll ergänzende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Wiederherstellung der Gesundheit. Dazu gehören insbesondere auch die Möglichkeiten der Rehabilitation, etwa nach schweren Krankheiten oder Unfällen. Wirksam sind diese Angebote nur, wenn sie von den Betroffenen angenommen werden und eine entsprechende Mitwirkung erfolgt.
Es ist daher naheliegend, dass erwerbstätige und arbeitslose Personen gleichermaßen eine Verpflichtung trifft, Aufträgen zu entsprechen, die im Rahmen des gesetzlich geregelten sozialversicherungsrechtlichen Systems erteilt werden. Dass Pflichtverletzungen im Sozialversicherungssystem und im Wiener Mindestsicherungssystem dieselben Folgen haben müssen, ist systematisch notwendig und für die Erreichung des angestrebten Ziels unabdingbar.
Die Entscheidungen im Rahmen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes werden nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens mit Bescheid getroffen und unterliegen damit einer nachprüfenden rechtstaatlichen Kontrolle des ab 1. Jänner 2014 für Beschwerden zuständigen Landesverwaltungsgerichts.
Das Gesetzesvorhaben schafft daher die rechtliche Grundlage für einen rechtsstaatlichen Vollzug und ermöglicht gemeinsam mit den bundesgesetzlichen Änderungen die Weiterentwicklung des Gesundheits- und Sozialsystems.
Mit freundlichen Grüßen,
MMag.a Barbara Hauenschild
Fachreferentin
Landtags- und Gemeinderatsklub der SPÖ
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