MA 40
Thomas-Klestil-Platz 8
1030 Wien
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Betrifft: Stellungnahme zum „Gesetz, mit dem das Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG), das Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe (Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG) und das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien – CGW) geändert werden“ (FBSR 579.167/13)
Wien, 29.10.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ lehnt die in den §§ 6, 14 und 15 WMG vorgesehene und nicht näher geregelte Verpflichtung von Invaliden Personen, „von sich aus … Maßnahmen zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu ergreifen“ bzw. sich „rehabilitativen Maßnahmen“ zu unterwerfen aufgrund der mit einer derartigen Zwangsrehabilitation verbundenen prinzipiellen und praktischen Probleme ab.
Bei dieser Zwangsrehabilitation handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und vor allem um einen kaltschnäuzige Missachtung des in Verfassungsrang stehenden Rechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention!
Vor allem die Formulierung, dass „von sich aus Maßnahmen zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu ergreifen“ öffnet aufgrund seiner völligen Unbestimmtheit der Willkür Tür und Tor und ist somit verfassungswidrig.
Es ist ja nicht einmal klar geregelt, wer denn überhaupt rechtskonform feststellt, dass Maßnahmen zur „Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit“ notwendig sein sollen und welche als „zumutbar“ zu gelten haben.
Weiter ist nicht geregelt, wie allenfalls gegen diese Pflicht zur Rehabilitation angefochten werden kann. Vor allem wird den betroffenen Menschen der Rechtsweg verwehrt, da in der derzeitigen Form des WMG in völlig verfassungswidriger Weise die aufschiebende Wirkung von Berufungen gegen Bezugskürzungen verweigert wird und somit der Kampf um sein eigenes Recht die Lebensgrundlage gefährdet!
Das ist mit den Prinzipien eines Rechtsstaates völlig unvereinbar und inakzeptabel und wird von den „Aktiven Arbeitslosen Österreichs“ aufs schärfste zurück gewiesen!
Weiter fordern wir, dass Menschen, über deren Antrag auf Invaliditätspension noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, von der Pflicht zur Verwertung der de facto noch nicht fest stehenden Arbeitskraft ausgenommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass andernfalls durch den Zwang, sich dem AMS-Regime mit seinen menschenrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsvermittlung nicht nur die Gesundheit der betroffenen Menschen gefährdet werden kann, sondern sogar deren Leben!
In Großbritannien hat dieses neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime für Invalide in den vergangenen Jahren bereits zu ca. 10.000 Todesfällen geführt!1
Das heißt, die vorgesehene Regelung kann zu behördlich verordneten Mord führen! Vernichtung „überflüssigen Lebens“ durch Arbeit, das hatten wir doch schon!
Es ist daher völlig inakzeptabel, dass eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung dieses durch und durch Menschen verachtende und geradezu kriminelle neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime für invalide Menschen einführt!
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf zwei weitere grundlegende gesetzeswidrigkeiten im WMG hin:
1. Wie bereits oben angeführt, ist die in § 36 WMG festgeschriebene generelle Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen gegen Bescheide über die Kürzung der Mindestsicherung verfassungswidrig: Der Verfassungsgerichtshof stellte bereits 1999 aus Anlaß einer ähnlichen im AlVG vorgesehenen Regelung im Urteil G7/99 als Rechtssatz fest : „Da aber ein ausnahmsloser Ausschluß der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen Bescheide in Leistungssachen ohne Eröffnung einer anderen Möglichkeit zur Gewährung des erforderlichen Rechtsschutzes mit dem der Bundesverfassung immanenten rechtsstaatlichen Prinzip, namentlich mit dem Rechtsschutzsystem, nicht vereinbart werden kann, ist §56 Abs2 AlVG als verfassungswidrig aufzuheben.“
Als Begründung führte er an: „Der Verfassungsgerichtshof hält an seiner mit VfSlg. 11196/1986 begonnenen (und etwa mit VfSlg. 12683/1991, 13003/1992, 13305/1992, 14374/1995 und 14671/1996 fortgeführten) Rechtsprechung fest, wonach es unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Prinzips nicht angeht, den Rechtsschutzsuchenden generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung so lange zu belasten, bis sein Rechtsschutzgesuch endgültig erledigt ist. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht nur dessen Position, sondern auch der Zweck und Inhalt der Regelung, ferner die Interessen Dritter sowie schließlich das öffentliche Interesse. Der Gesetzgeber hat unter diesen Gegebenheiten einen Ausgleich zu schaffen, wobei aber dem Grundsatz der faktischen Effizienz eines Rechtsbehelfs der Vorrang zukommt und dessen Einschränkung nur aus sachlich gebotenen triftigen Gründen zulässig ist.“
Aus diesem Grund ist daher in allen anderen Bundesländern auch kein genereller Auschluss von Berufungen gegen alle Bescheide über die Mindestsicherung vorgesehen, sondern nur bei Zuerkennung der Mindestsicherung aber nicht bei der Kürzung oder Einstellung der Mindestsicherung!
2. In Artikel 14 der „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist vorgesehen, dass eine Kürzung der Leistungen wegen mangelnden „Einsatzes der Arbeitskraft“ nur nach „schriftlicher Ermahnung“ möglich ist. Wien ist das einzige Bundesland, das diese Regelung der Artikel 15a-Vereinbarung missachtet!
Sanktionen sind menschenrechtswidrig!
Grundsätzlich weisen wir darauf hin, dass die Bezugskürzungen der letzten Existenzsicherung menschenrechtswidrig sind und gegen mehrere von Österreich ratifizierten völkerrechtlichen Vereinbarungen, die als Bundesgesetz veröffentlicht worden sind, verstoßen:
UN Menschenrechtserklärung
* Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit (Artikel 23)
UN-Sozialpakt / WSK-Pakt:
* Recht auf soziale Sicherheit, Artikel 9
* Recht auf angemessenen Lebensstandard, Artikel 11
* Recht auf Wohnen (bei Wohnungsverlust durch Bezügskürzung/-einstellung), Artikel 11
* Recht auf Gesundheit, Artikel 12
UN Kinderrechtskonvention (wenn Kinder im sanktionierten Haushalt leben!)
* Recht auf Gesundheitsvorsorge, Artikel 24
* Recht auf soziale Sicherheit, Artikel 26
Europäische Menschenrechtskonvention (steht im Verfassungsrang!)
* Achtung der Menschenrechte, Artikel 1
* Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung, Artikel 3
Europäische Sozialcharta (ESC)
* Recht auf Fürsorge, Artikel 12
Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Weiters weisen wir darauf hin, dass neuere wissenschaftliche Forschung ergibt, dass die negativen Auswirkungen von Sanktionen die erhofften Effekte bei weitem zunichte machen.
In der Bundesrepublik Deutschland liegen nun immerhin erste explorative Studien mit 8 bis 30 Befragten vor, die die konkreten Auswirkungen von Sanktionen aufzeigen2. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Statt einer „aktivierenden Wirkung“ wird zumeist ganz im Gegenteil eine lähmende Wirkung von Sanktionen festgestellt
Sanktionen sind wirkungslos
Anne Ames kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: „In der weit überwiegenden Zahl der Fälle ist eine verhaltenssteuernde Wirkung von Sanktionen auf Sanktionierte nicht erfolgt oder erkennbar. ... Die „Sanktionsdrohungen verstärken Ohnmachtsgefühle und Existenzängste, unter der die meisten Erwerbslosen ohnehin leiden, massiv. Sie machen die Menschen willfährig, nicht aktiv und handlungsfähig.“3 So kommt es fast durchwegs (7 von 8 Befragten) weder zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur noch eine „Annäherung an den Arbeitsmarkt“.
Diese Einschätzung wird selbst von Julia Schneider, Mitarbeiterin des Forschungsinstituts der deutschen Arbeitsagentur gestützt: Sanktionierte reduzieren weder ihre Lohnansprüche noch erhöhen Sanktionen die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Beschäftigung.4
Sanktionen belasten finanziell
- Der Sozialen Notlage wird durch neue Schulden verschärft und verlängert
- Da die Sanktionierten in erster Linie auf Unterstützung aus der Familie angewiesen sind, wird auch diese durch Sanktionen mit bestraft. Besonders Familien mit Kinder leiden unter den Sanktionen.
- Der finanzielle Druck kann sogar dazu führen, dass die Sanktionierten versuchen, sich auf illegale Weise Geld zu beschaffen. Wer dabei erwischt wird, fällt noch aber tiefer.
Sanktionen belasten gesundheitlich und sozial
- Gesundheitliche Belastungen durch Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens: Schlafstörungen und Depressionen sowie psychosomatische Beschwerden (Durchfälle, Beklemmungsgefühle, …) sind häufige Auswirkungen. Bezugssperren können auch zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden wie zum Beispiel eine posttraumatische Belastungsstörung führen.
- Der Zwang, Geld zu sparen führt erst recht zur sozialen Isolation und zur Abkapselung von der Gesellschaft
Sanktionen treffen die Falschen
Ein wichtiger Aspekt ist, dass Sanktionen genau die Falschen treffen, jene, die sich nicht auskennen und die sich am wenigsten wehren können. Anne Ames berichtet, ein auffälliges Ergebnis Ihrer Interviews sei „der sehr hohe Anteil von Gesprächspartner/-innen, deren Kindheit und Jugend von schwerwiegenden psychischen Belastungen und Entbehrungen geprägt ist.“5 Sanktionen treffen besonders schlecht gebildete Menschen, die kaum in der Lage sind, gegen diesen Existenzentzug rechtlich oder politisch wehren können. Sanktionen treffen also genau jene Menschen, die es besonders schwer am „Arbeitsmarkt“ haben.
Jene, die vielleicht mit dem Etikett „Sozialschmarotzer“ gemeint sein könnten, die kennen sich ja aus uns laufen nicht ins offene Messer sondern wissen zum Beispiel, wann es besser ist, vorsichtshalber in den Krankenstand zu gehen.
Sanktionsdrohungen erzeugen ein Klima der Angst
Schon alleine die beständige Sanktionsdrohung erzeugt bei Menschen Angst und macht krank. Die Online-Umfrage des von österreichischen Arbeitsloseninitiativen getragenen Projekts „Würde statt Stress“ ergab, dass 36% der Arbeitslosen sich vor dem Kontakt mit dem AMS fürchten, 28% vor einem AMS-Termin schlecht schlafen und dass 29% Beschwerden bekommen, wenn sie einen Kurs machen müssen, den sie sich nicht selbst ausgesucht haben6.
Christine Morgenroth spricht in ihrer Studie „Sprachloser Widerstand“ bereits 1990 von der Reproduktion eines Angstzirkels und der „Neurotisierung des Alltagslebens“: „Wenn ich meine unbotmäßigen Wünsche zu erkennen geben, wird das Arbeitsamt auf mich aufmerksam und kürzt mir erst recht die Unterstützung.“ laute der Gedankengang der Arbeitslosen. Das heißt, die Arbeitslosen verzichten auf Aktivität und Gegenwehr aus Angst, die bedrohliche Situation selbst zu verstärken.“7 Notiz am Rande: Die Sanktionsdrohung kam bei dieser Untersuchung noch gar nicht zur Sprache, blieb also im Verborgenen.
Der Psychiater und Mobbing-Experte Argeo Bämayr spricht von einem Mobbing, das in Form von struktureller, psychischer Gewalt Gewalt von Behörden auf dem Boden von Gesetzen und Ausführungsbestimmungen fortgesetzt wird. Viele der Beschwerden, die Arbeitslose haben, entsprechen genau den Beschwerden, die bei Mobbing festgestellt werden. Bämayr spricht in Bezug auf die Auswirkung der Behandlung von Arbeitslosen explizit von einem „Hartz IV-Syndrom“.
Sanktionen schaden der Reintegration!
Dieses permanent Klima der Angst hat nicht nur für den einzelnen Arbeitslosen negative Auswirkungen, sondern ist auch für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik selbst hinderlich:
- Kurse, die vom AMS ohne Mitbestimmung der Betroffenen ausgesucht werden, machen weniger Sinn als jene, die von den Arbeitslosen selbst ausgesucht werden. Das ergibt sogar eine Studie die L&R Sozialforschung im Auftrag des AMS gemacht hat: Bei Umschulungen und Weiterbildungen – also bei den von Arbeitslosen als noch am sinnvollsten empfundenen AMS-Maßnahmen - haben nur 24% jener, die den Kurs vom AMS ausgesucht bekommen haben, diesen als sinnvoll erlebt, aber immerhin 59% jener, die ihn sich selbst ausgesucht haben.8
- Kursträger haben keinen echten Anreiz, gute Qualität zu bieten, weil ja die Arbeitslosen unter der Sperrdrohung zugewiesen werden und daher still leidend hinnehmen, was ihnen aufgezwungen wird.
- Die durch die permanente Sanktionsdrohung verbreitete Angst untergräbt das Selbstvertrauen und die Gesundheit. Dadurch können unter diesem Druck leidende Arbeitslose im Konkurrenzkampf am „freien Arbeitsmarkt“ erst recht nicht mithalten.
- Das AMS schafft sich so seine „schwer vermittelbaren“ Langzeitarbeitslosen zum Teil selbst. Diese werden dann erst recht zur Verfälschung der Langzeitarbeitslosenstatistik wieder genau in jene Zwangskurse und Pseudobeschäftigungsprogramme gesteckt, die demotivieren und die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigen. Sanktionen setzen also vermutlich eine massive Spirale nach Unten in Gang.
- Aus Angst vor Repressionen geben Arbeitslose, wenn sie vom AMS bzw. von den Kursträgern um deren Meinung über die AMS-Maßnahmen gefragt werden nicht die Wahrheit an. Diese Fragebögen werden ja vor Ort in den Kursräumen unter mehr oder weniger direkter Aufsicht ausgefüllt werden. Die Politik erhält daher Zahlen und Informationen, die keinesfalls der Realität entsprechen und glaubt daher, dass, weil keiner aufschreit, eh alles in Ordnung sei und fährt weiter wie bisher über die Betroffenen hinweg.
Laut der Umfrage Würde statt Stress kriegen ja 29% vor einem Zwangskurs Beschwerden und freut sich nur ein Prozent auf den nächsten Kurs. Laut einer Umfrage des Human-Instituts glauben 72% der Bevölkerung, dass AMS-Schulungen fast nie zu einen neuen Arbeitsplatz führen9. Hingeben haben laut einer AMS-Umfrage 2006 70% einen „hohen persönlichen Nutzen aus der Schulungsteilnahme“ gezogen10 und vergaben 2009 74,7% der Arbeitslosen dem AMS die „Top-Noten“ 1 und 211. Auch wenn wir in Betracht ziehen, dass bei der „Würde statt Stress“-Umfrage vor allem „szeneverbundene“ Langzeitarbeitslose teil genommen haben, eine sehr erklärungsbedürftige Differenz.
Die realen Auswirkungen der Sanktionspolitik sprechen also recht eindeutig gegen Sanktionen!
Weiter weisen wir darauf hin, dass das WMG für den Fall von Sanktionen im Gegensatz zur Hartz IV nicht einmal Sachleistungen mit denen der Überlebensbedarf sicher gestellt wird. Das heißt, das WMG bietet der MA 40 die Möglichkeit, Menschen durch Sanktionen in den Tod zu treiben. Wir haben dafür nur eine Bezeichnung: Das ist – aufgrund der massiven Abhängigkeit des eigenen Überlebens von Geld – Mord per Gesetz!
Sanktionen in dieser Form sind daher mit den Grundsätzen der Menschenrechte und der Demokratie völlig unvereinbar und einer sozialdemokratischen Landesregierung völlig unwürdig!
Aktive Arbeitslose Österreich fordern daher grundsätzlich die Aufhebung der Sanktionen!
Sollte sich die Wiener Landesregierung wider Erwarten nicht zur Achtung der Menschenrecht durch ringen können, so fordern Aktive Arbeitslose Österreich zumindest die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards:
- Unabhängige und kritische Evaluierung der Praxis der Verhängung von Sanktionen und deren Auswirkungen
- Menschenrecht auf Existenzsicherung achten: Keine Sanktionen unter das Existenzminimum!
- Keine Sanktionen ohne vorherigem Ermittlungsverfahren mit Parteiengehör!
- Aufschiebende Wirkung von Berufungen gegen Sanktionen!
- Unabhängige Rechtsberatung und Vertretung durch eine Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft! (wie im rot-grünen Koalitionsabkommen vorgesehen!)
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Weitere Inforamtion:
- Begutachtungsentwurf (PDF-Dokument)
- Abgegebene Stellungnahmen (Rahhaus Homepage)
Literatur zur Auswirkung von Sanktionen
Ames Anne: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf 2009.
Bämayr Argeo: Das Mobbingsyndrom. Diagnostik, Therapie und Begutachtung im Kontext zur in Deutschland ubiquitär praktizierten psychischen Gewalt. Europäischer Universitätsverlag, Bochum 2012.
Beste Jonas, Bethmann Arne, Trappmann Mark: ALG-II-Bezug ist nur selten ein Ruhekissen, IAB-Kurzbericht 15/2010, http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb1510.pdf
Grießmeier Nicolas: Der disziplinierende Staat. Kleine Verlag, Grünwald 2012
Grießmeier Nicolas: Explorationsstudie zu Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern. http://sanktionsstudie.de/Sanktionsstudie-ALG2.pdf
Kumpmann Ingmar: Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse? In: Wirtschaft im Wandel 6/2009, Seite 236 – 239. http://www.iwh-halle.de/d/publik/wiwa/6-09.pdf
L&R Sozialforschung: Evaluierung von AMS-Kursen und deren Effekte auf einschlägige Beschäftigung und Einkommen. Kurzfassung der Studienergebnisse, L&R Sozialforschung, Wien 2009, http://www.lrsocialresearch.at/files/KF_Eval_Kurse_AMS_L&R_Sozialforschung.pdf
Lessenich Stephan: Der Arme in der Aktivgesellschaft – zum sozialen Sinn des „Förderns und Forderns“. WSI-Mitteilungen4/2003. http://www.boeckler.de/wsimit_2003_04_lessenich.pdf
Manchaster CAB Service: Punishing Poverty? A review of benefits sanctions and their impacts on clients and claimants. London 2013 https://skydrive.live.com/view.aspx?resid=CB5ED957FE0B849F!350&app=WordPdf&authkey=!AJTbB-gzwsSCayQ
Müller Kai-Uwe, Oschmiansky Frank: Die Sanktionspolitik der Arbeitsagenturen nach den „Hartz“-Reformen. Auswirkungen des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin 2006. http://skylla.wzb.eu/pdf/2006/i06-116.pdf
Schneider Julia: The Effect of Unemployment Benefit II Sanctions on Reservation Wages, IAB Discussion Paper 19/2008, http://doku.iab.de/discussionpapers/2008/dp1908.pdf
Wagner Thomas: Wer nicht hören will, muss fühlen! Fachhochschule Düsseldorf, 2010. http://soz-kult.fh-duesseldorf.de/members/thomaswagner/arge/
1Siehe: London Remembers over 10,000 dead after Atos Work Capablity Tests
http://www.demotix.com/news/2816810/london-remembers-over-10000-dead-after-atos-work-capablity-tests sowie http://atosvictimsgroup.co.uk/tag/death/
2Ames Anne, Grießmeier Nicolas
3Ames Anne, Seite 128
4Schneider Julia, Seite 41 - 42
5Ames Anne, Seite 105
6http://www.aktive-arbeitslose.at/wuerdestattstress/wuerde_statt_stress_auswertung.html
7Morgenroth Christine, Seite 31
8L&R Sozialforschung, Seite 4
9http://www.ots.at/anhang/OTS_20100504_OTS0081.pdf bzw. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100504_OTS0081/humaninstitut-schicksal-arbeitslosigkeit-versteckt-in-der-statistik-oder-in-sinnlosen-schulungen-anhang