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Wahlumfrage Nationalratswahl 2013: Antworten "Der Wandel"

Aktive Arbeits… am Di., 10.09.2013 - 21:24
  1. Sind Sie dafür, dass bei der Notstandshilfe - die eine Versicherungsleistung ist, in die die Anspruchsberechtigten selbst eingezahlt haben - weiterhin das Partnereinkommen angerechnet werden soll?
    Durch die Einbeziehung des Partnereinkommens kann es oft passieren, dass sich eine Notsituation der einen Personen auch auf den/die PartnerIn finanziell negativ auswirkt. Notstandshilfe ist eine Leistung für eine Person und sollte daher unabhängig vom familiären Umfeld bezahlt werden.

  2. Österreich hat zwar den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) mit dem Recht auf Arbeit ratifiziert. Sind Sie dafür, dass Österreich endlich jenes Zusatzprotokoll unterzeichnet, das die darin enthaltenen Rechte einer Beschwerde bei der UNO zugänglich macht?

    Auf jeden Fall. Ein Gesetz oder eine Vereinbarung, bei deren Nichteinhalten keine Konsequenzen möglich sind, ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist.

  3. Österreich ist eines der letzten Staaten in Europa, der noch keinen gesetzlichen Mindestlohn entsprechend dem WSK-Pakt hat. Sind Sie dafür einen solchen einzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?
    Einer der wichtigsten Forderung des Wandels ist die Einführung eines brachenunabhängigen Mindestlohns in der Höhe von 1.500 Euro brutto.

  4. Österreich hat noch keine umfassende und einklagbare Gesetze gegen Alterdiskriminierung. Sind Sie dafür solche einzuführen, und zwar in welcher Form?

    Selbstkritische Anmerkung: Eigentlich wollten wir ausdrücken, dass die Antidiskriminierungsgesetze bei Arbeitslosen überhaupt nicht greifen, also für uns de facto nicht existent sind, weil diesen der/die Einzelne einfordern muß, was sich ja auf die Arbeitssuche nicht gerade positiv auswirken wird. Es fällt auch Diskriminierung wegen Langzeitsarbeitslosigkeit oder wegen nicht passender "Lebensläufe" nicht unter den gesetzlichen Diskriminierungsschutz.

    Es gibt auch keine Gesetze am Arbeitsmarkt gegen Jugenddiskriminierung, zB den Schutz vor zu niedriger Bezahlung. Auch Frauen werden am Arbeitsplatz zum Beispiel durch niedrigere Durchschnittslöhne diskriminiert. Ein Gesetz gegen Altersdiskriminierung ist wichtig, aber nur ein Bruchteil der nötigen Gesetze für einen fairen Arbeitsmarkt.

    1. Besonders im universitären Bereich und bei der Nachwuchsförderung gibt es noch immer viele Altersdiskriminierende Regelungen. So ist zum Beispiel das Studienabschlußstipendium nur für Menschen unter 40 Jahre zugänglich. Wollen Sie diese Altersdiskriminierungen beseitigen, wenn ja, wie?
      Siehe letzte Frage.

  5. Mit der Förderung der Lehre und mit dem Fachkräftestipendium hat Österreich zwar einiges an Qualifizierungsmöglichkeiten für nieder und mittel qualifizierte Arbeit suchende Menschen geschaffen, aber keine für höher qualifizierte. Es gibt auch noch keine Möglichkeit für Arbeit suchende Menschen mittlere Bildungsabschlüsse (Gymnasium, HTL) nachzuholen. Wollen Sie das ändern, wenn ja, in welcher Form?

    Sind sie sich da sicher? Ich kenne persönlich mehrere Menschen, die genau das gemacht haben.

  6. Invaliditätspension: Ab 1.1.2014 wird die befristete Invaliditätspension abgeschafft und Invalide „dürfen“ sich nach einer schnellen Zwangsrehab (kein Recht auf freie Arztwahl!) oder AMS-Umschulung am „Arbeitsmarkt“ unter Drohung des AMS-Sanktionenregimes anbieten. Bei der „Gesundheitsstraße“ wird oberflächlich diagnostiziert und invalide Menschen werden oft einfach gesund geschrieben. In Deutschland und Großbritannien hat dieses neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime zu ersten Todesopfern geführt. Finden Sie das in Ordnung? Was wollen Sie ändern? Wer sagt auf eine so eine Frage: Ja, das finde ich ihn Ordnung?
    Das ist keine Frage, sondern Suggestion und wird daher nicht beantwortet.

  7. Mindestsicherung; Die Mindestsicherung bringt im Vergleich zu Hartz IV viele Verschlechterungen wie niedrigere Vermögensfreigrenzen, keine Möglichkeit geringfügig dazuzuverdienen, Satz von nur 75% für Paare (statt 90 wie in Deutschland), verschärftes Sanktionenregime durch Datenaustausch mit dem AMS usw. Finden Sie das in Ordnung? Wenn Ja: warum. Wenn Nein: Was wollen Sie ändern. Wie wollen Sie Betroffene dabei einbeziehen?

    Wir treten für die Erhöhung der Mindestsicherung, Mindestarbeitslosengeld und der Mindestpension auf 1.000 Euro pro Monat ein; unabhängig von Vermögen und Einkommen des/der PartnerIn. Damit ist schon ein gutes Leben kaum möglich, darunter mit Sicherheit nicht.

  8. In Österreich existiert noch kein Recht auf Existenzsicherung und auch kein Recht auf Teilhabe der (gesamt)gesellschaftlichen Produktivität (natürliche Ressourcen, Infrastruktur, Automatisation). Sind Sie für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen? Wenn nein, warum und welche Alternativen wollen Sie bieten?
    Wir treten ein für ein Grundeinkommen, jedoch (noch) nicht für ein bedingungloses. Wir wollen im ersten Schritt die Mindestsicherung, das Mindestarbeitslosengeld und die Mindestpension auf 1.000 Euro pro Monat erhöhen sowie einen branchenunabhängigen Mindestlohn einführen. Das BGE sollten wir auf jeden Fall diskutieren, aber einfach auf das jetzige System aufsetzen und finanzieren und hoffen, dass dann alles von ganz alleine gut/besser wird, ist ein Irrglaube. Der unsichtbaren Hand die alles von allein regelt haben wir lange genug vertraut.

    1. Unterstützen Sie die Europäische BürgerInneninititive für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, mit dem die EU verpflichtet werden soll, erste Machbarkeitsstudien zu finanzieren? Wenn Ja: Wie. Wenn nein, warum nicht?
      Ja. Haben wir unterzeichnet und sind auf mit Frau und Herrn Sambor in Kontakt. Eine Machbarkeitsstudie ist auf jeden Fall wichtig um in der Diskussion um das BGE weiter zu kommen.

  9. Nach ILO-Übereinkommen sind VertreterInnen Arbeit suchender Menschen in die Entwicklung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik einzubeziehen. In welcher Form wollen Sie dem nachkommen?
    (Keine Antwort)

  10. Sind Sie für die Einführung einer Arbeitslosenanwaltschaft? Wenn ja, welche Aufgaben und Kompetenzen soll diese haben?
    Davon haben wir leider noch nie gehört.

  11. In Österreich gibt es nach wie vor keine Förderung von Arbeitsloseninitiativen. Wie wollen Sie Arbeitsloseninitiativen in ihrer Arbeit unterstützen?
    Sagen sie es uns. Sie wissen sicher besser was Arbeitsloseninitiativen brauchen.

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