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Heizkostenzuschuss 2011 Protestaktion: Antwort-E-Mail von Grün-Sozialsprecherin Birgit Heibein vom 11.1.2011

Aktive Arbeits… am Di., 11.01.2011 - 15:57
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Antwort

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Sehr geehrter Herr Roman M.,

Ich antworte Ihnen wie allen anderen wortidenten Anfragen einheitlich:

Ich nehme die Kritik der Betroffenen am Zugang zum Heizkostenzuschuss ernst. Für heuer ist es wichtig, dass alle davon erfahren, rechtzeitig einen Antrag stellen und zumindest die 100 Euro erhalten. Daher haben wir haben heute auf unserer homepage den Antrag für den Heizkostenzuschuss mit Ausfüllhilfen gestellt. Die SPÖ ist informiert und es ist sicherlich eine Antwort auf einen Teil Ihrer Kritik.

Wir haben in der Koalition eine wichtige politische Entscheidung zur Armutsbekämpfung getroffen trotz beschränkten Budget 17 Mio Euro extra für die Erhöhung des Mindestsicherungssatzes für Kinder pro Jahr mehr in Form von Leistungen mit Rechtsanspruch in armutsgefährdete Haushalte und 6,45 Mio Euro extra für den Heizkostenzuschuss. Dies kann natürlich kritisiert werden. Ich stehe zu dieser Schwerpunktentscheidung. Vergleiche mit besseren Heizkostenzuschussbundesländern erscheinen mir zu kurz gegriffen, z.B. Kärnten, wo gerade das Geld für Kinder in einem Mehrfamilienhaushalt gestrichen wurde.

In der Umsetzung für heuer möchte ich festhalten, dass 57 000 Menschen in Wien automatisch den Heizkostenzuschuss überwiesen bekommen. Bei den BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ist der Vorgang komplizierter als in der Vergangenheit geworden, da der Zuschuss nur in Zusammenhang mit einer Richtsatzergänzung nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz beantragt werden kann.

Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Menschen mit niedrigen Einkommen, aber ohne Richtsatzergänzung aus der Mindestsicherung, keinen Heizkostenzuschuss bekommen können. Alle Menschen mit einem Haushaltseinkommen unter dem Nettobetrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit € 753,- für eine erwachsene Person in einem Haushalt) können einen Heizkostenzuschuss Sie müssen gleichzeitig einen Antrag auf Mindestsicherung (Richtsatzergänzung) stellen.

Die Grundidee war, dass alle Menschen, die es brauchen Mindestsicherung beziehen und automatisch den zusätzlichen Heizkostenzuschuss erhalten. Und dies funktioniert ja auch bei den "automatischen" BezieherInnen. Die Umsetzung der MA 40 war darüber hinaus gekoppelt an einer Idee, "vereinfacht" zu agieren (Anruf, Abklärung, nur Betroffene erhalten Antrag). Die praktischen Erfahrungen für Betroffene und MitarbeiterInnen des Magistrats können und werden wir nächstes Jahr berücksichtigen müssen. Wie auch die ständige kritische Überprüfung ob unsere Maßnahmen für Notsituationen ausreichend sind. Dies ist grundsätzlich eine Herausforderung für die nächsten Jahre.

http://wien.gruene.at/uploads/AntragHeizkosten2011.pdf
http://wien.gruene.at/uploads/erlaeuterungen_hkz2.pdf
http://wien.gruene.at/2011/01/11/heizkostenzuschuss

Lg, Birgit Hebein

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