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Die Presse
Höchstgericht hätte Wählerwillen achten müssen
Sollte richtigerweise wohl heißen: "Höchstgericht hätte die Verfassung achten müssen". In artikel 141 B-VG steht recht eindeutig: "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war."