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Wiedermeldung nach Bezugsunterbrechung: AMS muss Bescheid ausstellen oder nachzahlen (Versäumung der Wochenfrist nach § 46 Abs. 5)

Aktiver Admin am Fr., 02.12.2011 - 18:37

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Freunde,

Immer wieder kommt es vor, dass die Frist zur Wiedermeldung beim Arbeitsmarktservice, vor allem in Fällen nach einer Arbeitsaufnahme, die nach kurzer Zeit gescheitert ist, versäumt wird. Im Anlassfall wurde der Beschwerdeführer bei der Gebietskrankenkasse angemeldet, die das Arbeitsmarktservice, wie üblich, verständigte. Schon am 1. Tag wurde das Beschäftigungsverhältnis wieder beendet. Häufig wird von den Betroffenen übersehen, dass diese Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses von der Gebietskrankenkasse nicht dem Arbeitsmarktservice gemeldet wird. Die dann wieder Arbeitslosen fallen aus allen Wolken, wenn sie dann feststellen, dass kein Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) erhalten. So war dies auch im Anlassfall.

Diese Fälle sollte es, wenn die Belehrungsformulare des Arbeitsmarktservice betreffend die Wiedermeldung aufmerksam gelesen werden, nun nicht mehr vorkommen.

Der Senat achtet darauf nun eine richtungsweisende Entscheidung, die diese Situation doch weitestgehend entschärft. Er fand, dass – und dies ist wesentlich auch für die überhaupt zu beachtenden Rechtsschutzstandards in derartigen Angelegenheiten – eine Unterbrechung des Bezuges bescheidförmig erfolgen muss. Weil eine bescheidförmig Unterbrechung nicht eingetreten ist, musste kein neuerlicher Antrag auf Geltendmachung des Anspruches erhoben werden. Zu beachten ist jedoch auch nach diesem Judikat, dass jedenfalls innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis davon, dass der Bezug eingestellt wurde, ein Bescheid verlangt werden muss. Dies ist im Beschwerdefall geschehen und rettete den Betroffenen auch die Notstandshilfe für die ansonsten verloren gegangene Zeit.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
raathpochieser.at
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