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EGMR verurteilt Österreich wegen Unterlassung einer mündlichen Verhandlung in Arbeitslosenversicherungsrechtsachen

Aktiver Admin am Do., 15.05.2014 - 16:29

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Die Republik Österreich wurde am 05.12.2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in  den Rechtssachen

CASE OF DENK v. AUSTRIA (Application no. 23396/09)

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138596

und

WILLROIDER v. AUSTRIA (Application no. 22635/09)

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138594

wegen Verletzung des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechts auf eine öffentliche mündliche Verhandlung in einer Arbeitslosenversicherungsrechts durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

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