Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Die Republik Österreich wurde am 05.12.2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Rechtssachen
CASE OF DENK v. AUSTRIA (Application no. 23396/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138596
und
WILLROIDER v. AUSTRIA (Application no. 22635/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138594
wegen Verletzung des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechts auf eine öffentliche mündliche Verhandlung in einer Arbeitslosenversicherungsrechts durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.