Liebe Forumsmitglieder,
ich habe einige Fragen zur Rechtslage bzw zu Einträgen die ich in Soned gefunden habe:
*) SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
Ist es rechtlich gedeckt bzw aktuell dass ich das ablehnen darf ?
Gibt es Erfahrungswerte (denn sie lügen und manipulieren wie gedruckt) unter welchem Deckmantel sie versuchen eine solche Betreuung unterzujubeln ?
*)Arbeitsmarktfern?
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin" (7.08.14)
Ist das rechtlich noch aktuell ?(welcher Paragraph im ALVG?)
Ab wann gelte ich als „arbeitsmarktfern“ ?
*) Begleitperson mitnehmen
Darf ich zu SÖBs oder AMS – Terminen jemanden mitnehmen oder unterstellt man mir dann Unwiligkeit ?
Gibt es jemanden der Erfahrungen hat ?
*) Muss ich dem AMS den Grund für Krankenstand oder Psychotherapie mitteilen ?
Ich bin in therapeutischer Behandlung, muss das AMS meinen Therapeuten /Psychiater akzeptieren oder können sie mir wen aufzwingen ?
*) Hat irgendjemand aktuelle Erfahrungen mit dem sozioökonomischen Arbeitskräfteüberlasser BRIOS in Graz ?
Darf ich es ablehnen dorthin verschoben zu werden oder hätte das die Bezugssperre zur Folge ?
Gibt es für diese Zwangsarbeitsvermittler einen KV, wenn ja welchen ?
*)Gibt es den Schutz der Bemessungsgrundlage ab dem 45.Lebensjahr noch oder wurde dieser von unserer lieben Regierung mittlerweile gestrichen ?
DANKE,
Lg,Ulli