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Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktservices (AMS) durch Umbau zum Erwerbslosenservice (ELS) (Diskussionsentwurf in Arbeit)

Aktive Arbeits… am Di., 01.01.2019 - 18:38

Entwurf in Arbeit!

Diskussionsstand: 1.1.2019

Da zur Zeit von der Regierung geplant wird, das AMS zu reformieren, erlauben wir uns, Ihnen unsere Vorschläge zu unterbreiten.

Wenn das AMS nicht mehr weiter bestehen soll, dann soll man es abschaffen und durch eine schlanke Verwaltung der Versicherungsgelder (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ersetzen. Dafür braucht es keine unzähligen AMS-Betreuer, die die Erwerbsarbeitslosen mit ineffizienten Zwangsmaßnahmen in einem kaputten System kostenintensiv verwalten und drangsalieren.

Strenggenommen ist das AMS als Zentralbürokratie nicht wirklich erforderlich, weshalb es nur als Auszahlungsstelle für Versicherungsleistungen fungieren soll.

Wenn das AMS weiter bestehen soll, so fordern wir folgende Punkte in der AMS-Reform:

  • Umbenennung des AMS in ELS - Erwerbslosenservice. Wir erwerbslos gemachte haben selbst in unsere Versicherung eingezahlt. Daher hat die Servicestelle der Arbeitslosenversicherung den Versicherten zu dienen und nicht dem "ArbeitMARKT", wo auf Erwerbseinkommen angewiesene Menschen zur Ware Arbeitskraft degradiert werden, die sich möglichst billig verkaufen soll. Durch Verzahnung mit der Mindestsicherung und nach Abschaffung der befristeten Invaliditätspension wurde das AMS tenzeniell zur Anlaufstelle aller Erwerbslosen.
  • Keine AMS-Beraterinnen und AMS-Berater mehr, die bürokratisch nach Geburtsdatenaufteilung die erwerbsarbeitslosen AMS-Kundinnen und AMS-Kunden verwalten. Wir fordern Personen aus diversen Branchen, Fachrichtungen und Studienrichtungen, die ihren jeweiligen Bereich sehr genau kennen und Stellensuchende  entsprechend beraten und weiterbringen können und die auch von uns selbst ausgesucht werden können. Als Sofortmaßnahme: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die korrekte Anwendung des AVG und des AMSG zu schulen, insbesondere dass "Zuweisungen" nur nach vorherigen Parteiengehör gemacht werden und auf den Einzelfall zu begründen sind (§ 31 AMSG).
  • Alle Personen im Servicebereich sollen psychologisch und menschenrechtlich dahingehend geschult sein, die Erwerbslosen positiv zu unterstützen, als  nur sich selbst vor den Problemen der Erwerbsarbeitslosen zu schützen zu wissen.
  • Keine Zwangsvermittlung in Kurse und Maßnahmen mehr, die die Erwerbsarbeitslosen (Stellensuchenden) für den Arbeitsmarkt nicht weiterqualifizieren. Dazu zählen - sogenannte - Motivationskurse (z.B. Jobinitiative und Perspektivenerweiterung, Jobaktiv, Aktiv zum Job, uvm.) und Bewerbungskurse. Freie Kurswahl in Form eines Weiterbildungsschecks. Die freie Wahl ist die einfachste und effizienteste Qualitätssicherung! Ausbau der berufsinformationszentren des AMS zu unabhängigen Kompetenzentren.
  • Umsetzung des Menschenrechts auf FREI gewählte Arbeit durch Abschaffung des kontraproduktiven Sanktionenregimes. Es erhöht laut wifo-Studie nicht die Vermittlungserfolge und belastet Unternehmen auch mit zwangszugewiesenen und daher oft nicht motivierten BewerberInnen! Es zerstört die Vertrauensbasis und das Arbeitsklima. Es führt zu Folgekosten aufgrund psychischer Belastungen und durch Schulden verursachte Zusatzkosten (bis zu Folgekosten wegen Obdachlosigkeit).
  • Transparente und nachvollziehbare Möglichkeiten der Überprüfung, wie Förderbudget eingesetzt wird. Alle allgemeinen Dienstanweisungen und Sitzungsprotokolle der Aufsichtsgremien sollen von amts wegen veröffentlicht werden (Informationsfreiheitsgesetz!).
  • Auch bei  AMS-Posten soll es eine Höchstgrenze beim Verdienst (Gehalt) geben: maximal das Dreifache des Gehalts der am geringst bezahlten Verwendungsstufe.
  • Drittelparität: ErwerbslosenrätInnen in allen AMS-Germien sollen neben VertreterInnen von AK/ÖGB und AMS-Mitarbeiter*innen die Anliegen der Erwerbsarbeitslosen und prekär Beschäftigten vertreten. Die echte Selbstverwaltung wie in den Anfangsjahren, als die Arbeitslosenversicherung noch von den Arbeiter*innen selbst organisiert wurde, ist so wieder herzustellen!
  • Aufbau einer Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft als Rechtsdurchsetzungsagentur (mit Verbandsklage-Berechtigung) und als Plattform der Betroffenenselbstorganisationen. Politischer Beirat mit VertreterInnen von AK und ÖGB sowie wissenschaftlicher Beirat zur Unterstützung der Erwerbslosenrät*innen.
  • Imperatives Mandat des Führungspersonals: Diese sollen auf Antrag des Erwerbslosenrates abgewählt werden können!
  • Keine Förderung mehr für die Dachverbände der Unternehmen des "zweiten Arbeitsmarktes". Diese ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher als Veruntreuung von Versicherungsgeldern zu werten. Umsetzung der Erläuterungen der Regierungsvorlage des AMS, demzufolge auch Arbeitslosenselbsthilfeprojekte und Arbeitslosenselbsthilfebetriebe zu fördern sind!
  • Das AMS zählt leider auch viele chronisch kranke Menschen, deren Pensionsantrag von der PVA unter Bezugnahme auf sehr dubiose „Gutachter“ abgelehnt wurde, zu seinen Auftraggebern. Es ist billiger, gerechter und ethischer, diese Menschen korrekterweise die Berufsunfähigkeitspension antreten zu lassen. Gegenüber dem AMS wäre dieser Lösungsansatz fairer, weil aufgrund des Vorgehens der PVA die Berufsunfähigen am AMS zu parken, das AMS budgetär unfair belastet wird.
  • Laut ILO-Erklärung von Philadelphia 144, Artikel 1, ist Arbeit KEINE WARE. MENSCHEN sind ebenfalls KEINE WARE, sondern MENSCHEN. Daher darf auch nicht von einem ArbeitsMARKT gesprochen werden, sondern das Wort „Arbeitsmarkt“ ist durch das Wort „ERWERBSARBEITSUMFELD“ zu ersetzen! Die zentrale ILO-Konvention 122 heißt Übereinkommen zur Beschäftigungspolitik und nicht Übereinkommen zur ArbeitsMARKTpolitik.
  • Jeder erwerbsarbeitslose Mensch war zur Zeit seiner Tätigkeit im Erwerbsarbeitsumfeld ein Versicherungseinzahler. Daraus folgt logischerweise, dass von der Wirtschaft entsorgte Menschen erwerbsarbeitslos und arm gemacht werden. Beim AMS sind diese Menschen daher nicht als „AMS-Kunden“ zu verstehen, sondern als „AMS-Auftraggeber“ bzw. korrekterweise als ELS-Auftraggeber.

 

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