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Das Bedingungslose Grundeinkommen I

Karin Rausch am Sa., 28.01.2017 - 23:55

Retrospektive zur Veranstaltung vom 27.1.2017
eingeladen vom Arbeitskreis Arbeit des „Aufbruch“
in den Räumlichkeiten der AK Wien

Thema: Bedingungsloses Grundeinkommen pro und kontra

Für all jene die nicht dabei sein konnten, hier meine kurze Zusammenfassung über das Erlebte aus meinem Blickwinkel

Das Bedingungslose Grundeinkommen beschäftigt uns als Arbeitslosenverein natürlich ungemein. Was am Anfang unserer eigenen Überlegungen manchmal unvorstellbar schien wird durch den Besuch dieser erkenntnisreichen Veranstaltungen über das Bedingungslose Grundeinkommen nun immer klarer sichtbar und scheint in greifbare Nähe zu rücken.

Der Anspruch einen gesellschaftlichen Umbau vollziehen zu müssen wird durch steigende Arbeitslosigkeit, Auseinanderklaffen der Einkommens- und Besitzverhältnisse und den Anstieg von Armut besonders im Alter verdeutlicht und untermauert.

Zunächst stellte Ulli Sambor „die Misses Grundeinkommen herself“ das Modell Bedingungsloses Grundeinkommen in seinen Grundzügen anschaulich vor. Das Modell das für Österreich eingeführt werden soll, ist demnach eine bedingungslose, finanzielle Zuwendung, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise als Rechtsanspruch zusteht und eine Krankenversicherung inkludiert. 

Grundeinkommen ist

> allgemein: alle BürgerInnen, alle BewohnerInnen des betreffenden Landes müssen tatsächlich in den Genuss dieser Leistung kommen;

> existenzsichernd: die zur Verfügung gestellte Summe soll ein bescheidenes, aber dem Standard der Gesellschaft entsprechendes Leben und die Teilhabe an allem, was in dieser Gesellschaft zu einem normalen Leben gehört, ermöglichen;

> personenbezogen: jede Frau, jeder Mann, jedes Kind hat ein Recht auf Grundeinkommen. Nur so können Kontrollen im persönlichen Bereich vermieden werden und die Freiheit persönlicher Entscheidungen gewahrt bleiben;

> bedingungslos soll das Grundeinkommen deshalb sein, weil wir in einem Grundeinkommen ein BürgerInnenrecht sehen, das nicht von Bedingungen (Arbeitszwang Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit geschlechter-rollenkonformes Verhalten etc) abhängig gemacht werden kann.

das bedeutet:
> Arbeits-unabhängig: mit Grundeinkommen ist weder eine Kontrolle unbezahlter Arbeit, noch eine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit verbunden. Die ethische Verpflichtung zu sinnvoller Tätigkeit ist damit nicht aufgehoben, gleichzeitig soll deutlich werden, dass Arbeit nicht einfach mit Erwerbstätigkeit gleichgesetzt werden kann;
> ohne Armutsfalle: Leistung drückt sich keineswegs nur in Geldeinkommen aus. Trotzdem soll Grundeinkommen so gestaltet sein, dass jedes zusätzliche Einkommen das verfügbare Einkommen erhöht;
> demokratisch: die Inanspruchnahme von Grundeinkommen darf nicht diskriminierend sein, deshalb müssen es alle Mitglieder der Gesellschaft bekommen.

Johannes Schweighofer der Moderator, selbst am Sozialministerium beschäftigt erklärt, dass er sich dieses Bedingungslose Grundeinkommen auf seinen Fall hin durchgesehen hätte und festgestellt hätte, dass er zwar sehr viel Steuer zahlen müsste, aber er das der Bedingungslosigkeit wegen gern in Kauf nähme. Gerne wollte er auch von denen, die dieses Grundeinkommen nicht widerspruchslos annehmen, wissen, aus welchen Motiven heraus, sie diese ablehnende Haltung erklären.

Martina Kargl von der Armutskonferenz erläutert, dass sie zwar bei der Armutskonferenz sei, dass diese aber aus 40 Teilorganisationen bestehe und sich diese Teilorganisationen auf keine gemeinsame Linie einigen konnten, sie deshalb hier als Privatperson spräche. Ihren Ausführungen entnehme ich, dass sie dem BGE grundsätzlich deshalb negativ gegenübersteht, weil sie befürchtet, dass dann niemand mehr schlechte Arbeit machen wolle.

Markus Koza, Gewerkschafter von AUGE/UG befürchtet, dass die Gewerkschaften ihr Verhandlungsgeschick gegenüber Unternehmern einbüßen würden und es zu Lohndumping kommen würde.

Melina Klaus von der KPÖ sieht in der Einführung des Grundeinkommens eine Chance die Einkommensschere zwischen Arm und Reich zu verringern und auf alle Fälle auch eine Verbesserung für unselbständig Erwerbstätige zu schaffen, weil sie eben nicht jede Arbeit um jeden Preis annehmen müssten. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass als erster Schritt, quasi als Einstieg, eine Bedingungslose Pension geschaffen werden sollte, die egal, welche Paramter Antragsteller*innen nicht erfüllen, zumindest so hoch sein müsste, dass es zum Leben reicht.

Die nachfolgende Diskussion aus dem Publikum verlief sehr angeregt. Viele der Wortmeldungen ließen durchblicken, dass sich die Menschen schon eindringlich Gedanken gemacht hatten, entweder für sich allein oder auch in den jeweiligen Organisationen.

Die Menschen die dagegen eingestellt waren, waren klar in der Minderheit und konnten der Beantwortung der Wortmeldungen mit ihren Argumenten weder lückenlos noch sich selbst widersprechend stand halten.

Für mich erschreckend war, dass Menschen, die eigentlich aus Institutionen kamen, die den kleinen Mann von der Straße und die einfache Verkäuferin samt Oma ohne Sparbuch vertreten sollten dagegen waren. Ich stellte mir die Frage, ob sie Angst hätten, Ihre Berechtigung und ihre Position zu verlieren.

Zum Thema selbst meldete sich Martin natürlich zu Wort und machte seinem Unmut kund, dass eine Gewerkschaft mit diesem Standpunkt den Ruf nach Arbeitszwang und das Sanktionenregime stützen würde.

Und zur Annahme der Frau Kargl meldete ich mich und sagte, dass im Gegenteil niemand mehr die „schlechte Arbeit“ zu tun hätte, weil Arbeit als solches dann besser weil anders bewertet werden würde. Dann nämlich wäre diese „schlechte Arbeit“ best bezahlt und alle wollten sie haben. Auch würden dann andere Arbeiten, wie Reinigung in Krankenhäusern und dgl. die bisher schlecht bezahlt wären, obwohl sie so verantwortungsvolle Tätigkeiten seien, viel besser bezahlt werden!

Wegen der Finanzierung sehe ich nun auch immer klarer. Klaus Sambor hat es noch einmal im Detail erörtert.

Grundsätzlich aber gilt:

- jede Gesellschaft, die genügend Grundbedarfsmittel für alle ihre Mitglieder zur Verfügung stellen kann, kann sich ein Grundeinkommen leisten. Das gilt heute für Österreich, für Europa, und auch für die ganze Welt. Die Erde ist reich genug, dass alle Menschen in Würde leben könnten.

Damit ist die Frage, nach dem Wie natürlich längst nicht beantwortet. Je nach vorgesehener Höhe und ergänzenden Vorstellungen würde ein Grundeinkommen ein Drittel bis zur Hälfte des Brutto-Sozialprodukts – all dessen was an Gütern und Leistungen zur Verfügung steht - in Anspruch nehmen. Grundeinkommen heißt, dass das laufend erarbeitete Einkommen anders verteilt werden muss. Allerdings wird bereits heute ein großer Teil des BSP über Steuern und Sozialabgaben umverteilt.

Da Grundeinkommen in erster Linie jenen zugute kommen würde, die heute zu wenig haben, würde zusätzliche Kaufkraft in den Konsum vor allem von Grundbedarfsgütern fließen und könnte damit zu einem gewissen Wachstum dieses Sektors führen.

Das Grundeinkommen soll dazu beitragen, das bestehende System gerechter zu machen, den Sozialstaat weiterzuentwickeln, um den Herausforderungen des Wandels der Arbeitswelt und der Globalisierung zu entsprechen. Grundeinkommen soll dazu dienen, Armut zu vermeiden, Flexibilität und selbstbestimmte Arbeit zu ermöglichen.

„Die Finanzierung des BGE erfordert einen Umbau des Steuer- und Sozialversicherungssystems“ – dieser Grundsatz gilt zumindest für die europäischen Sozialstaaten. Auf dieser Basis gibt es bereits eine große Zahl von mehr oder weniger genau durchgerechneten Vorschlägen für ein Grundeinkommen z.B. in Deutschland, in der Schweiz und auch in Österreich.

Gemeinsame Grundlage all dieser Vorschläge ist die Integration des BGE in die Einkommensteuer. Grundsätzlich bekommt jede Person ein Grundeinkommen; wer zusätzlich Einkommen erzielt, durch Erwerbsarbeit, selbständige Arbeit, eventuell auch Kapitaleinkommen (falls Zinsen etc. nicht anders besteuert werden), bezahlt nach einem progressiven Steuersatz Einkommensteuer, die auf das Grundeinkommen angerechnet wird. Je nach Modell fällt das Grundeinkommen (das als Negativsteuer verstanden werden kann) weg, und (positive) Steuern sind zu bezahlen. Das heißt: Jeder und jede bekommt ein Grundeinkommen, wer mehr verdient zahlt es mit Steuern zurück.

Eine Finanzierung des Grundeinkommens allein durch Steuern auf Erwerbseinkommen würde eine sehr hohe Besteuerung höherer Einkommen verlangen und wäre aus unterschiedlichen Gründen nicht gerecht. Zwar beruht jede Arbeit auf dem, was andere vor uns geleistet haben (all dem, was in Jahrtausenden der Menschheitsgeschichte entwickelt, erfunden, erforscht wurde, was andere – unsere Mütter – für uns getan haben, was an Infrastruktur und Leistungen zur Verfügung steht – und nicht zuletzt auf dem, was die Erde uns gibt).

Der größte Teil unseres Erwerbseinkommens ist in Wahrheit nicht der persönlichen Leistung einer Person zuzuschreiben, sondern beruht auf unbezahlter Arbeit anderer und auf Grundlagen, die allen gehören. Würde der größte Teil davon weggenommen zugunsten derer, die anscheinend nichts beitragen, wäre die Empörung groß – auch wenn es gerecht wäre. Aber wer bestimmt das Maß dafür?

Grundeinkommen ist ein gesellschaftliches Recht, das auf dem Menschenrecht beruht und einen Teil dessen verteilt, was allen gehört.

Grundeinkommens kann bestehende Sozialleistungen ersetzen wie

- Familienbeihilfe, Familienabsetzbeträge u. andere Geldleistungen für Familien,

- armutsbezogene Leistungen wie Bedarfsorientierte Grundsicherung, Notstandshilfe (bei längerer Arbeitslosigkeit), Ausgleichsleistungen z.B. auf niedriges Arbeitslosengeld,

- Ausgleichszulagen zu den Pensionen („Mindestpension“),

- Stipendien und  manche Subventionen.

Diese Leistungen fallen in dem Maße weg, als Grundeinkommen die bisherige Leistung übersteigt und damit ersetzt. Die Kosten dafür können bei der Berechnung der Kosten eines Grundeinkommens in Abzug gebracht werden.

Sozialversicherungen werden nicht oder nur teilweise ersetzt:

- Mit dem Grundeinkommen muss eine Krankenversicherung verbunden sein, darüber besteht weithin Konsens.

- Eine Arbeitslosenversicherung als Überbrückung bei nicht geplanter Arbeitslosigkeit und

- eine (umlagefinanzierte) Sozialversicherungspension, die analog zu Erwerbseinkommen mit dem Grundeinkommen zu verbinden (und zu besteuern) wäre,

könnten in angepasster Form weiter bestehen.

Grundeinkommen soll den Sozialstaat nicht einfach ersetzen, sondern ergänzen, d.h. in das bestehende System integriert werden.

Weitere Möglichkeiten der Finanzierung des Grundeinkommens wären je nach Höhe des Grundeinkommens und Höhe der Einkommensteuern Kapitalertragssteuer, Kapital- und/oder Erbschaftssteuern, Grundsteuer, Kapitaltransaktionssteuer u. dgl. Alle Möglichkeiten werden derzeit breit diskutiert – mit allen Möglichkeiten und Grenzen.

Man möchte es kaum glauben, aber es gibt doch Menschen die felsenfest davon überzeugt sind, dass andere Menschen zumindest ein Minimum an Arbeit verrichten sollen. Eine Frau plädierte für 30 Stunden. Diese Menschen klammer aber vollkommen aus, dass Arbeit zum Gemeinwohl aller – und für mich ist das sogar die Pflege des Vorgartens im nicht Eigentum – ein Dienst für alle ist.

Ich verliere die Hoffnung nicht, dass eines Tages die Menschen viele breite und vor allem tolerante Blickwinkel entwickeln, um zu erkennen, dass einer – egal wieviel Reichtümer er auch angesammelt hat –  alleine nicht bestehen kann.

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