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Offener Brief an die Mitglieder des Senats 3 des Presserats

oberdammer am Fr., 14.09.2018 - 21:59
Angaben zum Brief
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Brief abgesendet

Genehmigt der Presserat die „Lüge der 55.000 versäumten Vorstellungstermine“ per Geheimbeschluss?

Sehr geehrte Mitglieder des Senats 3!

Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Fall, der Ihnen vor kurzem zur Beurteilung vorgelegt wurde:

  • Die Tiroler Tageszeitung(TT) hatte in ihrer elektronischen Ausgabe vom 13. 6. 2018 die Unwahrheit verbreitet, Arbeitslose seien im Jahr 2017 in ca. 55.000 Fällen wegen versäumter Vorstellungstermine vom AMS sanktioniert worden; dies im Zusammenhang eines Artikels über Arbeitsmoral. In Wirklichkeit bezieht sich die Zahl auf das Versäumnis (oder Verspätungen, die als solches gewertet werden) von Arbeitslosen bei Terminen beim AMS (Kontrolltermine nach §49 AlVG). Zur Rechtslage von Sanktionen werden ebenfalls unrichtige, unklare und jedenfalls unvollständige Angaben einer Vertreterin des AMS zitiert, die geltende Rechte von Arbeitslosen entgegen der Rechtslage schmälern. 
  • Die Tiroler Tageszeitung hatte am 16. 6. 2018 ein Leser-Posting, das auf diese tatsachwidrige Berichterstattung bezüglich der Sanktionen des AMS hingewiesen hatte, binnen einer halben Stunde gelöscht und keine Richtigstellung vorgenommen.
  • Die Tiroler Tageszeitung hatte auf meine ausführliche Kritik an der Falschmeldung in meinem Leserbrief vom selben Tag unter Verweis auf die einschlägigen Normen aus dem Ehrenkodex der österreichischen Presse, also die inhaltliche Grundlage auch Ihrer Tätigkeit im Senat 3 des Presserats, keine Richtigstellung vorgenommen, und auf mein Schreiben in keiner Weise geantwortet.
  • Die Tiroler Tageszeitung hat wenige Wochen später in einer Art „Alpenfestungs“-Reflex am 23. 7. 2018 ihre Kommentarsektion für die Allgemeinheit überhaupt gesperrt, und erlaubt nur mehr Abonnenten, sich zu äußern; dies mit der fadenscheinigen Begründung, man wolle die Identität der Poster kennen, obwohl dies natürlich auch auf andere Weise zu erreichen gewesen wäre (Siehe mein Schreiben an die TT vom 26. 7. 2018).

Fazit:

    1. Die Tiroler Tageszeitung hält gegen besseres Wissen an einer publizierten Unwahrheit fest, reagiert in keiner Weise auf Begehren zur Richtigstellung, und schränkt nur wenige Wochen später die Möglichkeiten der Leserkritik drastisch ein.  
    1. Die 55.000-versäumte-Vorstellungstermine-Lüge der Tiroler Tageszeitung verunglimpft mit tatsachenwidrigen Zahlen eine schwache soziale Gruppe pauschal, indem Arbeitslosen generell Arbeitsunwilligkeit unterstellt und damit die Realität des eklatanten Mangels an Arbeitsplätzen geradezu auf den Kopf gestellt wird.
    1. Die Tiroler Tageszeitung lügt nicht nur an sich, sondern im Dienste der KurzIV-Regierung, die gerade dabei ist, ihre Pläne zur Verelendung von Arbeitslosen (Abschaffung der Notstandshilfe) - wie anderer sozialer Gruppen - mit derlei tatsachwidriger Anti-Arbeitslosen-Propaganda zu rechtfertigen, indem sie Informationen staatlicher Einrichtungen ungeprüft übernimmt.    

A) Ein Geheimverfarhen der Star Chamber?

  1. Der Senat 3, dem Sie angehören, hat die Einleitung eines Verfahrens gegen die Tiroler Tageszeitung abgewiesen, und sieht demnach in dem geschilderten Verhalten der Tiroler Tageszeitung keinen Verstoß gegen folgende Bestimmungen des Ehrenkodex der österreichischen Presse:
  • 2.1. Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren sind oberste Verpflichtung von Journalisten.
  • 2.4. Sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat, entspricht eine freiwillige Richtigstellung dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand.
  • 2.5. Wenn zu einem Bericht von Leserseite eine begründete Richtigstellung einlangt, soll diese so weitgehend und so rasch wie möglich veröffentlicht werden.“
  • „7.1. Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.
  1. Es mag inhaltlich nachvollziehbar sein, dass es schwierig ist, eine Begründung für diese Entscheidung zu anzugeben, aber völlig unverständlich bleibt, dass sich ein Gremium mit dem erklärten Ziel, journalistische Standards hochzuhalten, also eine eminent öffentliche Aufgabe, die nur im Tageslicht der Öffentlichkeit wirksam sein kann, verhält wie die Star Chamber Karls I. oder die meisten der Moskauer Prozesse. Lassen Sie mich ausnahmsweise Wikipedia zititeren, nicht weil diese Publikation ultimative Autorität beanspruchen kann, sondern als Ausdruck der Tatsache, dass es eigentlich ein Gemeinplatz ist, der dem Presserat abhanden gekommen sein dürfte: „Ein Geheimprozess dient in der Regel nicht der Gerechtigkeitsfindung, sondern der Durchsetzung der Interessen der herrschenden Gruppierung gegenüber politischen oder sonstigen Gegnern. Er ist im Allgemeinen weder für die Öffentlichkeit zugänglich, noch wird darüber in den Medien berichtet. Das Urteil bzw. die Urteilsbegründung werden häufig nicht veröffentlicht.“ (Wikipedia-Abfrage vom 7. 9. 2018, Artikel „Geheimprozess“)

Das „selbständige Verfahren“ des Presserats, bzw. dessen Abweisung in der gegenständlichen Angelegenheit erfüllt alle diese Merkmale:

  • Das Verfahren deckt die Propaganda einer herrschenden Gruppe, der KurzIV-Regierung zulasten einer Gruppe, die von dieser Regierung publizistisch angegriffen wird, um sie in ihren Rechten zu schmälern  (Versicherungsleistung Notstandshilfe) und zu Bittstellern vor dem Gesetz zu degradieren.
  • Grundsätzlich ist das selbständige Verfahren des Presserats nicht öffentlich, obwohl es doch um eine öffentliche Angelegenheit geht, Beweisanträge kann nur das beschuldigte Medium vorlegen (Verfahrensordnung, §18, Abs. 2).
  • Zusätzlich beschloss der Senat 3 (laut Mitteilung des Herrn Warzilek vom 16. 6. 2018), keine Begründung für seine Abweisung des Verfahrens zu veröffentlichen, ja wird selbst mir als dem Autor der zugrunde liegenden Miteilung eine solche vorenthalten, etwas wozu jeder Staatsanwalt im Rahmen einer Einstellungsbegründung verpflichtet wäre.

D.h. von einem unabhängigen Tribunalcharakter ist in diesem Verfahren nichts zu bemerken: Dies ist umso bedenklicher, als die Senate des Presserats sich zum Großteil aus Medienleuten in dem sehr überschaubaren österreichschen Branche zusammensetzen, was schon an sich keine besonders günstige Voraussetzung für eine Unbefangenheit bei der Entscheidungsfindung darstellt, und nur durch höchste Transparenz der Verfahren und Beschlüsse einigermaßen glaubhaft auszugleichen wäre. Stattdessen präsentiert sich das Verfahren des Senats 3 geradezu als Musterbeispiel eines Mauschelgremiums einer Standesorganisation.

B) Selbstzensur oder Leseschwächen des Presserats?

Ihre Geschäftsstelle im Presserat hat im Zusammenhang mit ihrem Geheimbeschluss wie folgt agiert:

  1. Zunächst versäumte Ihre Geschäftsstelle jede selbstständige Information an den Mitteilenden über Ihren Beschluss und den Zeitpunkt, zu dem er gefasst worden ist, wie dies bei Entgegennahme meiner Mitteilung ausdrücklich zugesagt worden war („Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten“, Email vom 18. 6. 2018). Ein solches Verhalten, lässt nur den Schluss zu, dass das Bekannt Werden Ihres Geheimbeschlusses möglichst lange vermieden werden sollte. Erst auf meiner Nachfrage vom 10. 8. 2018 erhielt ich schließlich Auskunft.
  1. Auf meine Anfrage teilte mir Herr Ring Folgendes mit: „Vielen Dank für Ihre Rückfrage! Im Auftrag von Herrn Dr. Warzilek kann ich Ihnen mitteilen, dass der Senat im Fall des Artikels „Die Flucht vor der Arbeit in die Freizeit“, erschienen am 13.06.2017 auf tt.com, beschlossen hat, kein Verfahren einzuleiten. In dem Beitrag werden leidglich die Meinungen der im Artikel genannten Professorin und des genannten Unternehmensberaters wiedergegegeben, was durch die Verwendung von Zitaten bzw. die Formulierungen im Konjunktiv für die Leserinnen und Leser auch ohne Weiters zu erkennen ist. Darüber hinaus kommen auch je eine Vertreterin der Tiroler Gebietskrankenkasse und des AMS kurz zu Wort.“ (Email vom 14. 8. 2018, Tippfehler im Original).

Inwiefern Herr Ring Ihren Beschluss authentisch wiedergibt kann ich natürlich nicht beurteilen, seine Ausführungen können in verschiedener Hinsicht jedoch nur erstaunen.

  1. Der systematische Ausschluss gerade jener Passagen, deren Berichtigung ich in meinem Schreiben vom 16. 6. 2018 unter der Unterüberschrift: „Tatsachenwidrig Arbeitslosenrechte minimieren und Arbeitsverweigerung maximieren“ (auch im Original fett) verlangt hatte, aus seiner „Begründung“ kann nur .....
  • .... entweder einem bewussten Ignorieren gerade jener Teile des Artikels der TT, die unzweifelhaft die von mir auch wörtlich angeführten Bestimmungen des Ehrenkodex der Österreichischen Presse zu verletzten geeignet sind, also einer Art Selbstzensur des Presserats bei der Beurteilung von Regierungspropaganda dienen, ....
  • .... oder eklatanten Leseschwächen im Presserat bzw. im Senat, dem sie angehören, geschuldet sein.
  1. Die von mir beanstandete Zahlenangabe war sehr wohl im redaktionellen Teil des Artikels gebracht worden, und war weder im Konjunktiv formuliert noch sonst in irgendeiner Weise als Zitat erkennbar: „In 50 Prozent der österreichweit 111.541 Sperren waren die Jobsuchenden dem AMS-Termin unentschuldigt ferngeblieben – also nicht zum Vorstellungsgespräch erschienen.“
  1. Noch erstaunlicher ist in der „Begründung“ Ihres Beschlusses durch Herrn Ring, dass die Wiedergabe von im Text auch als solchen erkennbaren Zitaten von Personen (darunter eine Vertreterin der Tiroler Gebietskrankenkasse und des AMS) die TT ihrer Pflichten nach dem Ehrenkodex der österreichischen Presse entheben würde. Ein solches Verständnis von Journalismus würde bedeuten, dass jeder nur einen Neonazi interviewen muss, wenn er rechtsextremes Gedankegut unbehelligt verbreiten möchte.
  1. Es wäre jedenfalls verwunderlich, wenn der Senat, dem Sie angehören, die Richtigkeit von Zahlenangaben unter dem Titel der Meinungsfreiheit abhandelte, würde dies doch ein Fehlen jeglichen Sinns für die Faktizität von AMS-Sanktions-Statistiken bedeuten.
  2. Abgesehen davon, dass es den gerne strapazierten Anspruch von Medien, die Politik zu kontrollieren, geradezu lächerlich macht, die Aussagen von Vertretern staatlicher Einrichtungen von der kritischen journalistischen Prüfung auszunehmen - auch wenn dies den praktischen Gepflogenheiten weiter Teile der österreichischen Presse entsprechen dürfte, widerspricht der Presserat damit seinem eigenen Grundsatzbeschluss vom 22. 8. 2018, in dem der Senat 1 ausdrücklich festhält: „Informationen von Regierungsstellen sind nicht immer ausgewogen und sollten von Medien nur nach eingehender Recherche und Überprüfung übernommen werden. Der Senat 1 des Presserats betont, dass es zu den wesentlichen Aufgaben von Journalistinnen und Journalisten gehört, Regierungsinformationen zu hinterfragen und auf ihre Korrektheit zu prüfen.“(2018/ 091, 22. 8. 2018)

Es stellt sich die Frage, ob der Senat 1 für die Sonntagsrhetorik des Presserats und Ihr Senat – so die Information des Herrn Ring zutreffend ist – für das Mauscheln mit den Standesgenossen hinter verschlossenen Türen an Werktagen zuständig ist?   

  1. Meine nachgereichte Information über die drastische Einschränkung der Kommentarfunktion in der TT (mein Schreiben an die TT vom 26. 7. 2018) nur wenige Wochen nach der Zensur des oben genannten Postings wurde absurder Weise als eigener Fall behandelt, was ungefähr so intelligent ist, wie den Fahrer des Fluchtwagens bei einem Banküberfall, darüber zur Verantwortung zu ziehen, ob er zum Lenken eines Fahrzeugs berechtigt war, ohne zu Berücksichtigung des Zwecks der Fahrt. Da es natürlich jedem Medium frei steht Kommentarmöglichkeiten anzubieten, verliert ein solches Verhalten jegliche Relevanz, wenn es von der unmittelbar vorangehenden Zensur und Verweigerung einer Richtigstellung isoliert betrachtet wird. Dies dürfte auch die Absicht des Presserats sein.

C) Offene Fragen des Journalistischen Selbstverständnisses

Da die meisten von Ihnen in den Medien tätig sind, stellt sich für den besorgten Beobachter, die Frage, ob ....

  • ..... das Verbreiten von Lügen wider besseres Wissen, ....
  • ..... das pauschale Verunglimpfen von Bevölkerungsgruppen durch die Wiedergabe von Lügen, ....
  • ..... und das Verunglimpfen von Bevölkerungsgruppen mithilfe von Lügen im Zuge  der ungeprüften Übernahme politischer Propaganda ....,

..... mit der von Ihnen praktizierten Form von Journalismus vereinbar erscheint.

Ich denke, dass über den Anlassfall hinaus, Ihre Leser ein Recht hätten, zu erfahren, welche Art von Journalismus sie von Ihnen zu erwarten haben, und ersuche Sie daher folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist der Beschluss des Senats 3 auf Abweisung eines Verfahrens im gegenständlichen Fall mit Ihrem Einverständnis zustande gekommen?
  1. Wenn ja, wie begründen Sie, dass Sie in dem geschilderten Verhalten der Tiroler Tageszeitung nicht einmal Anlass zur Einleitung eines Prüfverfahrens über eine mögliche Verletzung der genannten Bestimmungen des Ehrenkodex der österreichischen Presse (s. A, I.) erkannten?
  1. Ist der Beschluss des Senats 3, keine Begründung für die Abweisung eines Verfahrens im gegenständlichen Fall bekannt zu geben, mit Ihrem Einverständnis zustande gekommen?
  1. Wenn ja, wie vereinbaren Sie „Geheimbeschlüsse“ ohne die Veröffentlichung einer Begründungen des Senats 3 mit der Aufgabe der Aufrechterhaltung gewisser Standards des Journalismus im öffentlichen Diskurs.

D) Schlussbemerkung

„Journalisten waren früher Gatekeeper in Sachen Berichterstattung und Information. Heute sind sie nur noch eine Quelle unter vielen. Ihre Tätigkeit besteht zu einem nicht geringen Teil darin, über die Manöver herrschender Eliten zu berichten. Je mehr das Vertrauen in diese Eliten schwindet, desto veralteter und abgehobener erscheint diese Art des Journalismus“, schrieb der us-amerikanische Medienwissenschafter Jay Rosen unlängst in seinem „Brief an die deutschen Journalisten“ in der FAZ, und gab ihnen ein paar Ratschläge, wie zum Beispiel:

  • „Es gibt einen Unterschied zwischen journalistischem und politischem Handeln.“
  • „Es reicht auch nicht, die Agenda von den Regierenden zu übernehmen.“
  • „Der Punkt ‚genauer zuhören’ sollte deshalb ganz oben auf Ihrer Agenda stehen.“

Die Zeiten, in denen Journalisten jeden Propaganda-Unsinn berichten konnten, solange sie die Rückendeckung der Eliten und der eigenen Zunft hatten, sind vorbei. Und wie sehr die Zunft auch zusammenrücken möge, um jede Verfehlung ihrer Kollegen zu decken, wird dies nichts an den neuen Medienrealitäten ändern; im Falle der Realitätsverweigerung nur die Zunft als Ganzes immer irrelevanter werden lassen. Journalismus wird in der Zukunft anders sein müssen, oder er wird nicht mehr sein.

Lassen Sie mich mit Jay Rosen auch enden: „Wenn in einer Beziehung eine Seite mächtiger wird, verändert das die Beziehung. Der deutsche Journalismus muss das zur Kenntnis nehmen und sich entsprechend weiterentwickeln. Sind Sie dazu bereit?“

Peter Oberdammer

Wien, 8. 9. 2018

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