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AK-Wahlen 2014 Wien: Österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenbunds (ÖAAB)

Aktive Arbeits… am Mi., 10.09.2014 - 00:06

1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Wir haben nicht speziell unter unseren Kandidaten einen/eine Betroffene/n, sondern in unserer Bewegung insgesamt. Ein Mann, der immer in höheren Positionen gearbeitet habe und jetzt bereits zwei Mail innerhalb von 3 Jahren arbeitslos geworden ist. Ich selbst bin Ihre Ansprechpartnerin - wir thematisieren jetzt auch sehr stark eine Reform des AMS und kritisieren die sinnlosen Kurse, bei denen Arbeitssuchende kein Mitspracherecht haben.

2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

In erster Linie die Befürwortung des Bonus-Malus für Unternehmen wenn sie ältere Arbeitnehmer halten oder einstellen. Die AMS-Reform ist für uns ein ganz starkes Thema. Wir wollen auch eine Offensive zur Qualifizierung bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes.

3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Wir sind gegen eine Arbeitszeitverkürzung, weil wir nicht glauben, dass das die prekären Arbeitsverhältnisse eindämmen würde. Und auch nicht die überbordende Leiharbeit. Was wir aber jedenfalls wollen ist eine soziale und arbeitsrechtliche Absicherung für freie Dienstnehmer (also prekäre Arbeitsverhältnisse), gerechte Bezahlung von Praktika und das Vorrecht einer/eines Teilzeitbeschäftigten auf einen Vollzeitarbeitsplatz im eigenen Unternehmen, sofern einer angeboten wird.

4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Wir bekennen uns zum Sozialstaat und sehen in Österreich auch keine Tendenz in Richtung Sozialabbau trotz großer wirtschaftlicher Herausforderung für den Österreichischen Staatshaushalt.

5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Bei den Pensionisten gibt es die Ausgleichszulage, wenn nur ein Partner eine Pension bezieht. Wenn bei der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr dazugerechnet wird, könnte diese Ausgleichszulagengrenze herangezogen werden. Das ist für die betroffenen aber sicher keine gute Lösung. Grundsätzlich bin ich für eine Änderung und Festsetzung eines Höchstbetrages des Partnereinkommens - könnte eventuell 1.500 Euro netto sein.

6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?

Ich habe schon vorher die AMS-Reform in den Mittelpunkt unserer diesbezüglichen Forderungen gestellt. Unser Plan ist, dass es einerseits ein Mitspracherecht der Betroffenen bei Kursen geben muss und andererseits diese Kurse mit dem Bedarf der Wirtschaft einher gehen müssen. Denn niemand will sich wieder für das AMS ausbilden lassen. Eine Totalsperre bei Verweigerung eines sinnlosen Kurses finde ich nicht nur menschenunwürdig, sondern auch vollkommen sinnlos.

7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.

Das muss geändert werden. Alle Kollektivverträge sollen angemessene Mindestlöhne vorsehen.

8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?

Das zeigt, dass die FSG-Mehrheit in der Arbeiterkammer nicht der beste Vertreter der Anliegen von Arbeitssuchenden ist. Daher werden wir der Sache nachgehen und in der nächsten Vollversammlung in der Arbeiterkammer einen diesbezüglichen Antrag einbringen.

9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung der UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen.
Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?

Wir stehen grundsätzlich zu Rehabilitation vor Pension und sind daher nicht so negativ eingestellt. Zur Zeit kann man auch noch nicht von Fehlentwicklungen sprechen, wenn die Regelung erst am 1.1.2014 gilt.

10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?

Wir haben im Vorstand der Wiener Arbeiterkammer dieses Thema schon einmal in die Diskussion eingebracht. Ich finde, dass die Arbeiterkammer zwingend die Arbeitsuchenden über ihre Rechte informieren muss - die Gewerkschaft informiert und schütz ja nur ihre Mitglieder. Die Arbeiterkammer ist zur Information und Vertretung aller Kammerumlagenpflichtiger (auch wenn sie derzeit auf Arbeitsuche sind) verpflichtet - das kommt derzeit zu kurz.

11. AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.
Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?

Das habe ich teilweise schon bei anderen Fragen beantwortet. Ich denke, dass wir insgesamt zu diesem ganzen Thema Anträge in der nächste Vollversammlung einbringen werden. Allerdings könnte die FSG-Mehrheit bereits jetzt bessere Vertretung und Information anbieten. Offenbar wollen die Sozialistischen Gewerkschafter das nicht, sonnst könnten sie es längst umsetzen.

12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?

Wir sind gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das würde nicht alle Menschen ermutigen einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen.
Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Da könnten wir uns sicherlich einige Möglichkeiten vorstellen. Einen Ombudsmann beispielsweise oder eine Stelle im Sozialministerium. Jedenfalls sind wir für ein Informations- und Mitspracherecht für Arbeitssuchende.

14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Das "Hineinreklamieren" betrifft ja nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch freie Dienstnehmer, Karenzierte, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener und daher nicht nur auf diese Gruppe zu beschränken wie wir meinen. Daher müssen wir nach der Wahl an einer Reform des AK-Wahlrechtes arbeiten, damit künftig alle diese angesprochenen Gruppen automatisch wahlberechtigt sind.

15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?

Wir können lediglich unsere politische Unterstützung anbieten was eine Reform des AMS, des AK-Wahlrechts und einer etwaigen Installierung eines Ombudsmann für Arbeitssuchende betrifft. Leider können wir weder finanzielle noch organisatorische Hilfe anbieten.

16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Es tut mir leid, dazu kenne ich den neuesten Stand nicht - es gibt vieles, was nicht im Verfassungsrang ist. Zum Beispiel das Verbot auf Sterbehilfe oder die Familie.

17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.
Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Wir haben schon mehrere Anträge zu diesen Thematiken gestellt. Was bsp. die Mitgliederzeitung "AK Für Sie" betrifft, in der nur die Mehrheitsfraktion über ihren Präsidenten die Meinungen vertritt. Die Wahlwerbenden Gruppen können sich nicht einmal vor der AK-Wahl in dieser Zeitung präsentieren. Auch die Veröffentlichung der Anträge über die Homepage der Kammer und über Pressemeldungen der Kammer sind bisher nicht erfolgt. Alle Fraktionen in der Arbeiterkammer haben dazu schon viele Vorstösse gemacht. Allerdings ist das von den Sozialistischen Gewerkschaft nicht gewünscht. Wir werden alle gemeinsam in der nächsten Periode wieder daran arbeiteten, dass die Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen sichtbar werden für die Mitglieder.

18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Ich glaube, dass dazu keine eigene Abteilung notwendig ist. Die AK bewertet die Gesetze nach allen möglichen Kriterien, sie müsste nur künftig die Frage der Menschenrechte mit in ihre Begutachtung einbeziehen. Das würden wir jedenfalls unterstützen.

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