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Antwort der Vorarlberger Landesregierung auf den Leserinnenbrief in Wann&Wo

Aktive Arbeits… am Do., 27.08.2015 - 14:43
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Antwort der Vorarlberger Landesregierung

"Moosbrugger Harald" <harald.moosbruggeratvorarlberg.at>
Ihr Email betreffend Beschäftigungsprojekte/Transitarbeitskräfte
Do 27.8. 14:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Email vom 19. August zu dem wir gerne Stellung nehmen:

In Ihrem Schreiben sprechen Sie die Beschäftigungsinitiative 50plus des AMS Vorarlberg an, die von den Trägern Integra, Caritas und aqua Mühle umgesetzt wird. Zielgruppe sind Frauen und Männer über 50 Jahre, die seit mindestens 6 Monaten beim AMS Vorarlberg vorgemerkt sind.

Die Zuweisungen in diese Projekte erfolgt durch das AMS nicht willkürlich, sondern auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), usw.). Uns sind aktuell und in der Vergangenheit bei der Zuweisung keine kritischen Situationen bekannt.

Die MitarbeiterInnen der Beschäftigungsinitiative 50plus werden auf Grundlage von regulären Kollektivverträgen beschäftigt. Im konkreten Fall ist das der Kollektivvertrag für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg. Es besteht eine Regelung für Transitarbeitskräfte, die von den Sozialpartnern ausgehandelt wurde.

Richtig ist, dass neben der Arbeitsanleitung die gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte auch Sozialbetreuung und Qualifizierungskurse anbieten. Die Inanspruchnahme der Maßnahmen ist freiwillig und die MitarbeiterInnen nehmen diese Unterstützung gerne in Anspruch. Die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen sind in einer schwierigen Situation. Insbesondere auch mental. Das ist mehr als verständlich. Der Erfolg eines befristeten Arbeitsplatzes liegt in der ausgewogenen Mischung von Arbeiten, Lernen und persönlicher Auseinandersetzung, wobei die Wertschätzung im Vordergrund steht. Die professionelle Teamarbeit unter der Fallführung des ausgebildeten Betreuungspersonals sichert diese Qualität ab.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Beschäftigungsmaßnahmen volkswirtschaftlich, wie individuell sinnvoll sind. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beschäftigte sich, unter anderem im Kontext der Umsetzung des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2012, sehr intensiv mit unterschiedlichen Formen und Möglichkeiten der geförderten Beschäftigung. In diesem Zusammenhang beauftragte das Ministerium eine Studie zur „Evaluierung Sozialer Unternehmen im Kontext neuer Herausforderungen“. Diese Studie wurde vom Wifo in Kooperation mit Prospect Unternehmensberatung umgesetzt und konzentrierte sich auf alle „Arbeitsprojekte“, die zwischen 2008 und 2012 in Österreich tätig waren. Diese Studie kommt u.a. zu folgendem grundsätzlich positiven Schluss:

Bei Betrachtung der Beschäftigungseffekte nach der Förderung in einem Arbeitsprojekt ist die beschäftigungssteigernde Wirkung ab dem 1. Jahr sichtbar. Es dauert relativ lange bis der anfängliche Entzug für den Regelarbeitsmarkt aufgewogen ist und dieser positive Beschäftigungseffekt sichtbar wird („Lock-in-Effekt“). Weitere positive Resultate sind eine geringere Zeit in Arbeitslosigkeit, die Steigerung der Erwerbsbeteiligung und höher kumulierte Einkommen.

Um die Wirkung korrekt beurteilen zu können, darf nicht die Gruppe der geförderten mit jener der ungeförderten Personen verglichen werden, sondern es müssen vergleichbare Individuen miteinander verglichen werden, da Soziale Unternehmen Personen mit besonders schlechten Arbeitsmarktchancen beschäftigen. Die Wirkung der Maßnahmen ist tendenziell bei Älteren höher als bei Jüngeren. Bei Frauen ergibt sich eine stärkere Wirkungen bei der Verhinderung von Erwerbsinaktivität. Die meisten Indikatoren weisen auf eine positive Wirkung von längeren Förderdauern hin: weniger in Arbeitslosigkeit, mehr in geförderter und ungeförderter Beschäftigung, höhere Wirkung auf das kumulierte Einkommen, ...

Die Projekte bzw die gemeinnützigen Träger werden regelmäßig geprüft. Nicht nur vom AMS sondern auch vom Landesrechnungshof, bei dessen letzten Prüfung es keine Beanstandungen gab. Zusätzlich werden auch die MitarbeiterInnen (TeilnehmerInnen) regelmäßig befragt und die Ergebnisse mit dem AMS reflektiert.

Wir sind gemeinsam mit den umsetzenden Trägereinrichtungen gerne zu einem Fachaustausch mit dem Verein „Aktive Arbeitslose“ – Regionalgruppe Vorarlberg bereit und ermöglichen auch einen Blick hinter die Kulissen der Organisationen. Sollten Sie daran Interesse haben, bitten wir um Mitteilung einer Kontaktperson. Gerne stehen wir auch für die Beantwortung von offenen Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Moosbrugger
Dipl Bw Harald Moosbrugger
Vorstand der Abteilung Allg. Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus A-6901 Bregenz
Tel: #43(0)5574/511-26110
Fax: #43(0)5574/511-926195
E-Mail: harald.moosbruggeratvorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at
Für behördlichen Schriftverkehr:
E-Mail: landatvorarlberg.at
Fax: # 43(0)5574/511-20095

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