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Halbierung Heizkiostenzuschuss in Wien: Protest-E-Mail mit grafischer Postkarte zum selbst zusammen bauen

Aktive Arbeits… am Fr., 28.10.2011 - 14:55

EmpfängerInnen:

sonja.wehsely [at] ggs.wien.gv.at, rudi.schicker [at] spw.at, kurt.wagner [at] spoe.at, david.ellensohn [at] gruene.at, birgit.hebein [at] gruene.at, christine.marek [at] oevp.at, ingrid.korosec [at] wien.oevp.at, johann.gudenus [at] fpoe.at, gerald.ebinger [at] fpoe.at

Postkartengrafik(en)

kalt ist es geworden 13x18.jpg

E-Mail-Text:

Sehr geehrte Frau Sozialstadträtin Sonja Wehsely
Sehr geehrte Damen und Herren Klubobleute und SozialsprecherInnen!

Obwohl heuer der kälteste Winter seit vielen Jahren ist und aufgrund der Wirtschaftskrise die Armut auch in Wien gestiegen ist, wurde heuer der Wiener Heizkostenzuschuss halbiert und der BezieherInnenkreis weiter stark eingeschränkt, sodass nun sogar KindergeldbezieherInnen also auch besonders von Armut betroffene AlleinerhzieherInnen sowie ArbeitslosengeldbezieherInnen und NotstandshilfebezieherInnen vom Bezug ausgeschlossen werden.

Durch diese massiven Verschlechterungen landet Wien in Sachen Heizkostenzuschuss im Österreich-Vergleich an unterster Stelle!

In folgender Hinsicht wurden/werden HeizkostenbezieherInnen in Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern diskriminiert:

Mit 100 Euro liegt Wien an vorletzter Stelle und deutlich unter dem Österreichschnitt von rund 150 Euro.

  • Bei den Einkommensgrenzen liegt Wien mit 744 Euro für Einpersonenhaushalte und 1.116 Euro für Zweipersonenhaushalte an letzter Stelle und deutlich unter dem Schnitt von 800 Euro und rund 1.200 Euro sowie weit unter dem Maximun in Vorarlberg mit 1,020 Euro und 1.501 Euro.
  • Menschen mit Kindern wurden diskriminiert, denn Wien ist das einzige Bundesland, das Kinder bei den Einkommensfreigrenzen heuer ursprünglich nicht berücksichtigt hatte!
  • Für Mehrpersonenhaushalte (Wohngemeinschaften) werden keine höheren Einkommensgrenzen vorgesehen!
  • Wien diskriminiert Mindestsicherungs- bzw. Arbeitslosengeld und NotstandshilfebehzieherInnen, weil für Einkommen mit nur 12maligen Bezug die gleichen monatlichen Einkommensgrenzen gelten wie bei 14maligen Bezug (Sonderzahlungen).
  • Unter dem Vorwand der privatrechtlichen Regelung des Heizkostenzuschusses gewährt Wien im Gegensatz z.B. zu Kärnten (sic!) keinen Rechtsanspruch und auch keine Berufungsmöglicheit ein.
  • Gewährt Wien keine Härteregelung für Menschen, deren Einkommen nur knapp über der Verdienstgrenze liegen oder die aufgrund besonderer Umstände höhere Heizkosten haben.
  • Hat Wien vor 3 Jahren die Einreichfrist um 2 Monate auf ein bis zwei Monate verkürzt. Der Österreich weite Schnitt liegt bei fast vier Monaten!
  • Hat Wien den am schärfsten eingeschränkten BezieherInnenkreis: Fast alle Bundesländer stellen nur auf die Einkommensgrenze ab und verlangen nicht den Bezug bestimmter Transferzahlungen. Selbständige, AlleinerzieherInnen und sogar StudentInnen können in den meisten Bundesländer Heizkostenzuschuss erhalten!

Wir fordern Sie auf, all diese Verschlechterungen und Diskriminierungen zurück zu nehmen bzw. zu beseitigen!

Mit freundlichen Grüssen

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