Freiheitsentziehung durch das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft § 4 Abs. 1 WMG;
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft § 4 Abs. 1 WMG;
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
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liebe Freunde,
25.1.2012
Liebe KollegInnen,
Wien, 30.7.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wien, 15.3.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
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liebe Freunde,
In dem beiliegenden Kenntnis Z.