Die Begründungspflicht gilt nur noch sehr eingeschränkt!
Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
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Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Nun liegt das 1. Judikat des VwGH (ZI. 2009/08/0105-8) zur Begründungspflicht für Kursmaßnahme nach § 9 Abs.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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