Aktive Arbeitslose fordern wirksame Antidiskriminungsgesetze statt Geschenke an notorisch Rechtsbrecher
(Wien 23.2.2014) Weil Österreichs Unternehmer sich nicht an die Antidiskriminierungsgesetze halten und ältere ArbeitnehmerInnen weiterhin massiv bei der Stellenvergabe diskriminieren, will Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) diese nun mit Geldgeschenken auf Kosten der Arbeitnehmerinnen zur Einhaltung der Gesetze animieren. Das „Signal an die Unternehmer“ das Hundstorfer und Spindelegger damit aussendet lautet: Unternehmer brauchen nur die geltenden Gesetze zu missachten, um mit Steuergeschenken dafür auch noch belohnt zu werden. Ältere Arbeitslose werden durch die Definition als besonders förderungswürdige Fälle und die Andichtung von „Vermittlungshindernissen“ letztlich doch wieder nur diskriminiert und stigmatisiert.
Während es für Unternehmer nur Geschenke und keine Pflichten gibt, hat Minister Hundstorfer nämlich für uns Arbeitslose, die ihr Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit einfordern, nur die Peitsche in Form der permanenten Androhung des Existenzentzuges durch AMS-Bezugssperren übrig. Für die Regierung hingegen, die sich mit der "ILO Konvention 122 - Übereinkommen über die Beschäftigungspolitik" verpflichtet hat, dafür zu sorgen, dass für jeden Arbeit Suchenden eine passende Arbeit verfügbar ist, gibt es hingegen überhaupt keine Sanktionen. Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit – eine Grundlage der bürgerlichen Demokratie – bleibt weiterhin nicht einklagbar und ist daher reine Makulatur. Diese krasse Ungleichbehandlung ist mit einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar!
Umverteilungsaktion als versteckter Sozialabbau?
Die 550 Millionen die den Unternehmern geschenkt werden, werden laut Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) „kostenneutral“ durch durch Umschichtungen „aus anderen Bereichen“ finanziert. Sprich: Es handelt sich also möglicherweise um einen versteckten Sozialabbau.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Lohnnebenkostensenkung und andere Steuergeschenke alleine keine Arbeitsplätze schaffen und nur die bereits hohen Gewinne der Unternehmen fördern. Bestenfalls kommt es zu einer Verschiebung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen (Alte versus Junge), die eine Arbeit kriegen oder nicht kriegen. Ein Nullsummenspiel, ohne dass die Zahl der Arbeitslosen weniger wird.
Egal wie niedrig die Lohnnebenkosten oder Unternehmenssteuern sind, kein kapitalistischer Unternehmer wird deshalb auch nur einE ArbeitnehmerIn mehr anstellen als unbedingt nötig. Im Gegenteil ist eher mit einer Arbeitsplatzvernichtung zu rechnen, weil die Gewinne der Unternehmer oft am Kapitalmarkt investiert werden und so erst recht durch Verlagerung von Produktionen in Billiglohnländern oder durch Kostensenkungsprogramme zugunsten der Kapitalgewinne Arbeitsplätze vernichten.
Nur zu logisch ist es daher, dass der ehemalige ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer für seine neoliberale Umverteilungsaktion zugunsten der Unternehmer in erster Linie Applaus von der ÖVP, der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung erhält.
Aktive Arbeitslose Österreich fordern:
- Schluss mit den bedingungslosen Steuergenschenken an die Unternehmer auf Kosten der ArbeitnehmerInnen!
- Wirkungsvolle Sanktionen für Unternehmen ältere ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose diskriminieren! Erhöhung der Entschädigung und leichterer Zugang zu Entschädigung diskriminierter JobbewerberInnen! Sogar die UNO kritisiert das zersplitterte und oft wirkungslose Antidiskriminierungsrecht in Österreich!
- Entlastung personalintensiver Betriebe durch Umstellung der Finanzierung des Sozialstaates durch eine Wertschöpfungsabgabe statt der bisherigen Kopfsteuer auf ArbeitnehmerInnen („Lohnnebenkosten“). Das hatte Alfred Dallinger als Sozialminister schon in den 80er Jahre vorgeschlagen ...
- Erhöhung der Steuern auf Vermögen und Besitz, damit dieses Geld zurück verteilt und wieder produktiv in gesellschaftliche sinnvolle Infrastruktur und Dienstleistungen investiert wird.
- Lohnarbeit fair verteilen durch Arbeitszeitverkürzung statt unfreiwillige Teilzeitarbeit zu Lasten der Frauen.
- Flachere Gehaltskurven bei höheren Einstiegsgehälter und geringere Lohnverluste beim Umstieg auf andere Branchen (Harmonisierung der Branchenkollektivverträge!). Gesetzlicher Mindestlohn von 1.800 Euro brutto!
- Demokratisierung der Wirtschaft. Nur eine echte soziale Demokratie, die alle Lebensbereiche durchflutet, verhindert Diskriminierung welcher Art auch immer. Das hatte schon Bruno Kreisky in den 70er Jahren versprochen ...
- Schluss mit der Bestrafung der von der Wirtschaft diskriminierten durch die menschenrechtswidrigen AMS-Bezugssperren.
Weitere Infos:
- Arbeitsmarktpaket 2: Ältere Arbeitslose werden im SÖB geparkt
- Antrag der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00260/index.shtml
Anhang 1: Vereinte Nationen, Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Abschließende Bemerkungen zum vierten periodischen Bericht Österreichs (13.12.2013)
Empfehlung 9: „Der Ausschuss ist über das Fehlen eines kohärenten und einheitlichen Antidiskriminierungsrechts im gesamten Vertragsstaat sowie über die große Anzahl der an der Umsetzung der Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze beteiligten Stellen besorgt; dies führt zu Verwirrung, Rechtsunsicherheit und möglicherweise zur ungerechten Behandlung von Menschen, die wirksamen Rechtsschutz suchen. ...
Der Ausschuss fordert Österreich daher auf, sein Antidiskriminierungsrecht zu harmonisieren und die für den Schutz aller Menschen vor Diskriminierung zuständigen Verwaltungsbehörden zu modernisieren.“
Empfehlung 16: „Er ist auch über die hohe Anzahl von Menschen besorgt, die mit Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert sind, und dass die Bedingungen für die Aussetzung von Arbeitslosenunterstützung möglicherweise nicht das Recht eines/einer jeden respektiert, seinen/ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen (Art. 6, 7 und 9). ….
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auch auf, sicherzustellen, dass die Aussetzung von Arbeitslosenunterstützungen nicht das Recht eines/einer jeden verletzt, seinen/ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit – gemäß Art. 6 des Paktes – zu verdienen, und dass ein regelmäßiger und offener Dialog zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitslosen geführt wird, um individuelle Bedürfnisse und Anliegen zu berücksichtigen.“
Anhang 2: Menschenrecht auf FREI GEWÄHLTE Arbeit in der österreichischen Rechtsordnung
- UN Menschenrechtserklärung 1948, Artikel 23 [BGBl 120/1956]
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („WSK-Pakt“), Artikel 6 [BGBl 590/1978]
- Europäische Sozialcharta [BGBl 1969/460]
- Europäische Grundrechtecharta, Artikel 14 [Amtsblatt der EU Nr. C 130]
- ILO Konvention 122: Übereinkommen über die Beschäftigungspolitik [BGBl 1972/355]
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/ilo_international_labour_organization/ilo_uebereinkommen_122_beschaeftigungspolitik.html
Referenziert im Arbeitsmarktservicegesetz § 29 durch den Begriff „im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik"