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Arbeitsmarktpaket 2: Ältere Arbeitslose werden im SÖB geparkt

Aktive Arbeits… am Di., 25.02.2014 - 15:00

Aktive Arbeitslose Österreich kritisieren am "Arbeitsmarktpaket 2014" die Erhöhung der Förderungen für die oft teuren und unproduktiven „sozialökonomischen Betriebe“ (SÖB) und die „gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte“ (GBPs). Echte Perspektiven bieten solche Zwangsprogramme aber gerade für ältere und qualifizierte Arbeitslose kaum.

(Wien, 25.2.2014) Die meisten SÖBs bieten nur niedrig qualifizierte Arbeit an und waren ursprünglich eher für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung gedacht und hatten unter Alfred Dallinger, dem Erfinder der SÖBs, noch den Anspruch, möglichst demokratisch organisiert und Teil einer demokratischen Regionalentwicklung zu sein.  Nun sollen aber vermehrt erfahrene und qualifizierte Arbeitslosen unter Zwang zugewiesen werden. Einziger Makel der Zwangsbeglückten ist ja das „hohe Alter“, weswegen sie von der Wirtschaft diskriminiert werden.

Genau diese Diskriminierung kann auch durch einen SÖB nicht beseitigt werden. Ganz im Gegenteil: Von der rechtlichen Definition der AlVG-Novelle 2007 her sind die SÖBs für Menschen mit zum Teil massiven „Produktivitätseinschränkungen“ bzw. „Vermittlungshindernissen“ konzipiert (z.B. für Alkoholiker, Drogensüchtige, …). Die SÖBs werden daher von vielen Arbeitslosen, die ja an sich sofort für eine Arbeit am „ersten Arbeitsmarkt“ einsatzfähig sind, oft als stigmatisierend und bloss stellend erlebt.

Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ lehnt daher die Zuweisung von älteren Arbeitslosen unter Androhung des Existenzentzuges ab, weil zu befürchten ist, dass die SÖBs und GBPs für viele Menschen nicht nur zur Zwischenstation sein werden, um aus der (Langzeits)Arbeitslosenstatistik zu verschwinden, sondern auch zur Endstation werden.

Fetzen schlichten bei der Caritas – die Zukunft unserer AkademikerInnen?

Es wenden sich daher auch immer mehr von Zwangszuweisungen zu SÖBs und GBPs betroffene Menschen an den Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“. So wurde eine Akademikerin mit Ausbildung als Lebenshelferin zur Carla Gröbming geschickt, um in einer schlecht entlüfteten Garage Altkleider zu schlichten. Die Frau stolperte über eine Stufe und brach sich den Fuß. Da ihr der SÖB nichts brachte und auch die Betreuung zu wünschen übrig ließ, nutzte die Frau das Ende der Probezeit um ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Üblicherweise gilt die Probezeit ja als einvernehmliche Regelung weshalb eine Auflösung durch den/die Arbeitnehmerin üblicherweise nicht mit einer Wartefrist von 1 Monat nach § 11 AlVG bestraft wird. Nicht so bei SÖBs. Hier zeigte sich das AMS Steiermark gnadenlos und bestätigte die vom AMS Gröbming als Strafe verhängte Bezugssperre von 1 Monat. Pikant: Der Betriebsrat der Caritas Steiermark wollte sich erst gar nicht mit den berichteten Missständen in der Carla Gröbmig auseinander setzen, in dem er sich einfach für AMS-Programme als unzuständig erklärte.

Massive Rechtsverletzung in SÖBs

Immer mehr SÖBs umgehen die regulären Branchenkollektivverträge, obwohl sie als Gewerbebetrieb eindeutig zuordbar sind und eigentlich Mitglieder der Wirtschaftskammer sein müssen. Eine Transitarbeitskräfteregelung im BAGS-KV (Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheits- und Sozialberufe, jetzt Verein „Sozialwirtschaft Österreich“) dient als Vorwand, nur noch niedrige Pauschallöhne ohne Anrechnung der Vordienstzeiten und der Qualifikationen zu zahlen. Das sind nichts anders als 1-Euro-Jobs auf österreichisch, zumal oft nur zu 30 Stunden angestellt wird, um Geld zu sparen. Diese Benachteiligung von Arbeitslosen wird sogar von der Gewerkschaft gpa-djp offenbar unterstützt, die auf Protestaktionen der „Aktiven Arbeitslosen“ einfach nicht reagiert.

SÖBs begehen aber auch massive Datenschutzverletzungen, in dem Sie den „TransitmitarbeiterInnen“ innerhalb des Betriebs eine in die Privatsphäre eingreifende „sozialpädagogische Betreuung“ aufzwingen und oft sogar ohne zu fragen hinter dem Rücken der Betroffenen „Betreuungsberichte“ an das AMS übermitteln. In diese Berichte werden mitunter diskriminierende Behauptungen aufgenommen, um den teuren und oft sinnlosen, unter Androhung des Existenzentzuges aufgezwungenen, Aufenthalt im SÖB zu rechtfertigen. Laut Datenschutzgesetz dürfen ohne explizite Zustimmung der Betroffenen solche Berichte oder gar weitere Daten nicht ans AMS übermittelt werden. Oft nutzen die SÖBs die Zwangslage aus, um, wie offenbar vom AMS vermutlich rechtswidrig verlangt, die Zustimmung zu solchen Datenübermittlungen zu erpressen.

Zwangsarbeit im SÖB – die neue Waffe im im potemkinschen Dorf der Arbeitsmarktpolitik?

Die Zwangszuweisungen zu SÖBs dienen auch dazu, Erfolge von zuvor aufgezwungenen Sinnloskursen zu rechtfertigen. Wer nach einem Zwangskurs im SÖB geparkt wird, gilt beim AMS nämlich als erfolgreich vermittelt! Das potemkinsche Dorf der ordoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregimes wird so nur auf Kosten der Versicherungs- und Steuerzahler sinnlos ausgeweitet und Arbeitslose zu Menschen zweiter Klasse degradiert.

In einer Presseaussendung will SPÖ Sozialsprecherin die Generation 50+ offenbar als billige Arbeitssklaven in den „Bereichen SchülerInnenbetreuung oder Haushaltsdienstleistungen“ einsetzen (*). Auf freiwilliger Basis zu einer ordentlichen Entlohnung, dagegen hätten wir sicher nichts. Aber das ist wohl nicht, was Sabine Oberhauser vorschwebt, wohl eher so etwas wie die neoliberale Bürgerarbeit in Deutschland die wir schon als moderne Form der Sklaverei betrachten. Von dieser Beschäftigungsform profitieren dann vielleicht alle, nur nicht die vom „ersten Arbeitsmarkt“ ausgeschlossenen Arbeitslosen ...

Forderungen der Aktiven Arbeitslosen Österreich

  • Keine Umgehung regulärer Kollektivverträge durch irgendwelche Transitarbeitskräfteregelungen
  • Kein fremd bestimmter „zweiter Arbeitsmarkt“ der Arbeitslose zu Menschen zweiter Klasse macht!
  • SÖBs/GBPs nur auf freiwilliger Basis. Kein Zwang zur „sozialpädagogischen Betreuung“. Strikte Trennung Betreuung und Arbeitsverhältnis zur Wahrung des Schutzes der Privatsphäre!
  • Keine Übermittlung von Daten von SÖBs/GBPs an das AMS
  • Gesetzlicher Mindestlohn von 1.800 Euro brutto!
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