Obwohl ErfA mit dem Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde, verletzt die von ErfA im Auftrag des AMS durchgeführte Zwangsmaßnahme aufgrund des herrschenden Gesetzes und dessen Umsetzung durch das AMS, zahlreiche im "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", auch "UN-Sozialpakt genannt" sowie weitere in anderen Konventionen festgeschriebenen Menschenrechte.
Recht auf freie Berufswahl:
ErfA verspricht zwar in der Selbstdarstellung "passgenaue Anstellungen", die angebotenen Stellen sind aber durchaus in untersten Qualifikationsniveau angesiedelt, wie zum Beispiel das Reinigen von Flüssen von eingewanderten Pflanzen, Holzhacken usw.
Das AMS weist Langzeiterwerbsarbeitslose ungeachtet deren
Qualifikationen ErfA zu.
Höher qualifizierte Menschen mit großer Berufserfahrung empfinden daher die Zwangszuweisungen zu ErfA und anderen "AMS-Partnern" als dequalifizierend und schwer demütigend. Neben der ehemaligen Chefsekretärin Gitta Z. äußert ein Buchhalter im Internetforum www.soned.at seinen Unmut über die Zuweisung.
Da ErfA laut Selbstdarstellung und in der öffentlichen Wahrnehmung in erster Linie für Randgruppen wie Punks, Drogensüchtige, Alkoholiker, Obdachlose arbeitet, können qualifizierte Menschen eine Zuweisung zu ErfA als bloßstellend empfinden. Bereits vor Jahren beurteilte der Verwaltungsgerichtshof die Zwangszuweisung eines Tiroler Arbeitslosen als Verkäufer zur Innsbrucker Obdachlosenzeitschrift "20er" wegen des bloßstellenden Charakters als rechtswidrig (VwGH GZ 2004/08/0053).
- Recht auf angemessene Bezahlung: (Artikel 7.3.)
- Recht auf angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit: (Artikel 7.4.)
- Recht auf Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: (Artikel 11.1.)
ErfA bietet, egal welche Ausbildung und welche Berufserfahrung ein zwangsweise zugewiesener Mensch hat, den gleich niedrigen Lohn von rund 1.000 Euro Brutto an (jetzt 1.050 Euro brutto). Das ist die niedrigste Stufe für ungelernte Arbeiter für "Transitarbeitskräfte" nach BAGS-KV. Der allen angebotene Lohn ist nur knapp über der Armutsschwelle und weit unter der Niedriglohnschwelle von ca. 1.600 Euro! Von einer Teilhabe am Reichtum der Gesellschaft kann also bei weitem nicht gesprochen werden. Worin ErfAs "Integrationsleistung" bei diesen Hungerlöhnen liegen soll, bleibt fragwürdig.
Im konkreten Fall, hatte Gitta Z. Eine höhere Notstandshilfe als ihr an Lohn von ErfA geboten wurde. Laut AMS-Protokoll hatte ErfA zwar eine anspruchsvollere Büroarbeit, die Erstellung von Seminarunterlagen, angeboten, Otmar Pfeifer erklärte aber der Betroffenen gegenüber, er könne nicht mehr Lohn zahlen, obwohl der bei ErfA angewandte BAGS-KV immerhin insgesamt vier Lohnstufen vorsieht.
Laut Otmar Pfeifer sei das vom AMS so vorgegeben. Das AMS lasse ihm selbst bei den Schlüsselarbeitskräften keinen Spielraum. Nicht einmal ausgebildeten Psychologlnnen könne er mehr als im BAGS-KV vorgesehen zahlen.
Der BAGS-KV ist an sich schon sehr fragwürdig, spricht er einzig den Transitarbeitskräften keine Anrechnung von Vordienstzeiten und eine Gehaltsvorrückung bei längerer Verweildauer im Job zu. Wer immer wieder zu Transitarbeitsplätzen à la Erfa zugewiesen wird, hat keinerlei Aussicht durch Gehaltsvorrückungen auf einen menschenwürdigen Lohn zu kommen.
Unter der schwarz-blauen Koalition hatte die SPÖ Vorstöße von ÖVP und FPO in Richtung schlecht bezahlter "gemeinnütziger Arbeit" für Arbeitslose noch stets abgelehnt. In Graz setzt SPÖ-Sozialstadträtin Elke Edlinger mit ihrem Parteigenossen Otmar Pfeifer aber eben diese mit großem Eifer um.
Recht auf Streik: (Artikel 8.4.)
Da selbst schon die Inanspruchnahme des (Menschen) Rechts auf freie Meinungsäußerung mitunter als Vereitelung einer AMS-Maßnahme gewertet und mit 6 bis 8-wöchiger Bezugssperre nach Rauswurf aus der AMS-Maßnahme geahndet werden kann, ist ein klassischer Arbeitskampf für die meisten Betroffenen völlig undenkbar. In Österreich müsste zudem ein Streik erst durch die Gewerkschaftsführung genehmigt werden, um nicht als "wilder Streik" zu gelten. So gesehen, haben in Österreich selbst normale ArbeitnehmerInnen kein volles Menschrecht auf Streik. Die Gewerkschaft und die SPÖ profitieren aber via BFI und sonstige der Gewerkschaft bzw. der SPÖ nahen stehenden Firmen und Vereine (ÖSB/itworks, jobtransfer, ...) davon, dass Arbeit suchenden Menschen die Menschenrechte vorenthalten werden. Die Gewerkschaften und somit ein organisierter Arbeitskampf sind, "solange die von den Sozialdemokraten kontrolliert und wie Diktaturen geführt werden", einstweilen zu vergessen.
Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit: (Artikel 12.1.)
Der permanente psychische und existenzielle Druck- Androhung der Entziehung der Existenzgrundlage via Bezugssperren und die mit Gewalt aufgezwungener AMS-Zwangsmaßnahmen, gefährden die Gesundheit. Psychische und psychosomatische Krankheiten steigen bei Arbeitslosen stark an. Das kann zur Berufsunfähigkeit führen und das Abschieben aufs Abstellgleich der (zumeist niedrigen) Berufsunfähigkeitspension oder im Extremfall mit Selbstmord enden. Alleine der "Verein zum alten Eisen" beklagt drei Mitglieder, die diesem Druck nicht mehr stand gehalten haben.
Recht auf ein faires Verfahren: (Europäische Menschenrechtskonvention)
Das AMS schert sich keinen Dreck um die Menschenrechte und setzt Erwerbsarbeitslose mit "vorläufigen Bezugseinstellungen" unter Druck, mit denen das AMS das im Verwaltungsrecht festgeschriebene Recht auf Parteiengehör umgeht: Ohne dass der/die Betroffene etwas davon erfährt und Stellung nehmen kann, wird auf einseitiger Entscheidung des AMS der Bezug eingestellt. Erst durch eine formlose "Mitteilung über die Bezugseinstellungen" erfahren die Betroffenen davon und können erst nachträglich ihren Standpunkt darlegen.
Die nach einer Niederschrift von der regionalen AMS-Geschäftsstelle ausgestellten Bescheide der ersten Instanz, in der die Arbeitslosen oft unter großen Druck einer oft verkürzenden Darstellung die Unterschrift geben sollen, sind bloß eine Zusammenstellung von Textbausteinen mit zumeist lapidarer Begründung in einem Satz. Das entspricht keinesfalls den Anforderungen des Verwaltungsrechts. Das ist aber kein Wunder, denn die erste und einzige Berufungsinstanz ist wieder von der TäterInnenseite: Die AMS-Landesgeschäftsstelle, die ebenfalls oft keinen Grund sieht, rechtskonform zu entscheiden. Rechtswidrige Sperren der untergeordneten Stellen werden mitunter recht dreist gerechtfertigt. Oft bleibt der Gang zum Verwaltungsgerichtshof, der nur via Rechtsanwalt möglich ist und gut zwei Jahre dauert, um letztendlich doch Recht zugesprochen zu bekommen. Doch dazu später.
Recht auf Leben:
Prinzipiell stellt die Androhung der Totalsperren für 6 bis 8 Wochen, eine vollkommen menschenrechtswidrige Androhung des Existenzentzuges dar. Ob Sozialhilfe gewährt wird, und das noch rechtzeitig vor dem Verhungern, ist unsicher, denn auch bei der Sozialhilfe ist im Falle der "Arbeitsfähigkeit" die "Arbeitswilligkeit" Voraussetzung. Egal ob das AMS einem mutwillig den Bezug sperrt, jeder muss seine Rechnungen bezahlen oder landet auch im "Sozialstaat" Österreich auf der Straße bzw. im Obdachlosenheim.
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