<<< Zurück zum Bericht: Der Fall Gitta Zöllner versus AMS/ErfA: Ein Spießrutenlauf
Arbeitsmarktservice Graz (6070)
Service für Arbeitskräfte
Niesenbergergasse 67-69
8021 Graz
DVR: 15601
Graz, am 08.0ktøber 2008
SV-Nr.: ***********
Brigitte Zöllner
Erstellung: Mag. ***** ***** (E***) / 08.10.2008
Bearbeitung: Mag. ***** ***** (E***) / 08.10.2008
Informationen / Gesprächsnotizen / Vermerke
Betreff: §-10 Niederschrift - von 8:30 - 10:45 !!!!!
Die Aufnahme der § 10 Niederschrift mit Kundin, Vertreterin von AMSEL und ALSTV Karin Ausserhofer dauerte über 2 Stunden, da die Amselvertreterin Frau Schaupp Grundsatzdiskussionen führen Wollte und auch führte: z.B: Es muß reichen, wenn ein Arbeitssuchender 1 x während seiner Vormerkzeit zu einem Kurs geht - egal wie lange die Arbeitslosigkeit dauert oder es ist Frau Zöllner nicht zumutbar, in diesen Kursen zu sein, oder diese Kurse sind insgesamt nicht unterstützend, etc. Frau Schaupp gibt auch an, genau über den Tagesrhythmus und den Gemütszustand der Kundin Bescheid zu wissen und meint, zu wissen, was die Kundin braucht: nämlich keine Unterstützungsmaßnahmen vom AMS. Die Kundin gab zuerst an, sie wäre über Erfa nicht informiert worden - Beraterin konnte aber schlüssig beweisen, daß die Kundin über Erfa informiert wurde - da die Kundin in diesem Gespräch am 2.9. anführte, ein Sozialverein wäre kein Arbeitsplatz für sie, da sie völlig unsozial wäre. Auch wurden ihren Bedenken im Rahmen des Betreuungsplans Raum gegeben, es wurde festgehalten, daß er nicht einvernehmlich erstellt wurde und die Gründe der Kundin wurden erfragt und eingetragen. (siehe BP) Die Weigerung an der Erfamaßnahme Schritt für Schritt teilzunehmen ist aus Sicht der Beraterin nicht nachvollziehbar, da die Arbeitslosigkeit der Kundin seit 2004 durchlaufend ist, davor waren einige kürzere Dienstverhältnisse. Durchgehend beschäftigt war die Kundin bis 1999. Ihre Argumentation, daß die Kurssituationen für sie demotivierend sind, ist nicht haltbar, denn auch das Einzelcoaching bei Büro für Jobmanagement - Frau Wiener - empfand sie als nicht unterstützend und als Zumutung. Die Kundin führt an, daß sie eh einen Englischkurs absolvierte und damit sozusagen ihre Motivation zeige. Dem steht entgegen, daß die Kundin einen konkreten, hochqualifizierten Arbeitsplatz bei UniT nicht nur ablehnte, sondern sich auch sehr anmassend und unangemessen den potentiellen Arbeitgebern und Mitarbeitern von UniT [Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7]gegenüber verhielt (siehe Rückmeldungstext) Weiters erfolgte eine Rückmeldung von einem Personalleaser: Kundin verhielt sich im Vorstellungsgespräch nicht freundlich (siehe Rückmeldungstxt.)
Benutzercode E*** Uhrzeit 15:45 Sete 1