AlVG Novelle 2007 Protest
Protestkundgebung am Donnerstag, 6.12.2007, 10 Uhr,
vor dem AMS Redergasse 1, 1050 Wien
(U4 Pilgramgasse - Hinterausgang, 14a, 12a + 59a Bezirksamt Margareten).
Am 6. Dezember soll die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) beschlossen werden, ab Jänner 2008 in Kraft treten, ein Jahr später die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" realisiert werden. In der Sozialpolitik werden durch die anstehenden Änderungen neue Akzente gesetzt, die auf eine weitere substanzielle Entrechtung und Prekarisierung von Lohnarbeitslosen hinauslaufen. Es droht eine fortschreitende "Sondergesetzgebung" - ähnlich wie schon im Asylbereich und im Bezug auf MigrantInnen umgesetzt - für Lohnarbeitslose, in Wahrheit ein staatlich inszeniertes Unterlaufen grundlegender Rechtsstaatlichkeit.
Der geplante verschärfte Zugriff auf erwerbsarbeitslose Menschen - zum Zwecke der bedingungslosen "Bereitschaft" noch zur miesesten Lohnarbeit unter nahezu allen Umständen - in der ALVG Novelle ist dabei so rigide und unverhüllt, dass sie selbst jetzige Zustände noch in den Schatten stellt. Durch die Gesetzesänderung werden bisherige Schikanen und halblegale Praktiken des AMS mit einem Schlag legalisiert. Die Wege sich dagegen auf legalem Weg zu wehren, werden entweder unterbunden oder extrem erschwert.
Weder Nüsse noch Mandarinen - was uns die geplante Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 6. Dezember bringen würde:
Zumutbare Wegzeiten werden aufgehoben, (Zwangs)Kursmaßnahmen können auch ohne Absprache mit den Arbeitslosen verordnet werden, zwangsweise Tätigkeiten im Rahmen eines "Sozialökonomischen Betriebes" (SÖB) oder eines "Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekts" (GBP) sind möglich. Die Grenze zum offenen Arbeitszwang verschwimmt hier also völlig. Mit der neuen Novelle übernehmen auch die aufgewerteten privaten Arbeitsvermittlungsagenturen diese existenzbedrohenden "Kompetenzen".
Weiters kann das AMS Daten über AMS-BezieherInnen nun in einem großen Ausmaß legal sammeln und diese auch an für das AMS tätige privatwirtschaftliche Einrichtungen weitergeben! Eine Verweigerung der Bekanntgabe von Daten führt zur Bezugs-Sperre. Die Sanktion für nicht gemeldete Einnahmen bei "Pfusch" wird von 2 auf 4 Wochen (so viel ist nun an AMS- Bezügen zurückzuzahlen) ausgedehnt. Das Ausmaß der "Lohnarbeitsbereitschaft" für Personen, die für Volksschulkinder zu sorgen haben, wird von 16 auf 20 Stunden hinaufgesetzt.
Ohne dem nötigen Druck von unten, also seitens der Betroffenen, wird die verhaltene Kritik an einigen geplanten Verschärfungen von Seiten der Gewerkschaft und Arbeiterkammer (die die Novelle übrigens maßgeblich mit vorbereitet haben und deren VertreterInnen in den Leitungsgremien des AMS sitzen) nicht viel ändern. Dies macht es jedoch um so notwendiger, dass wir uns Gehör verschaffen.
Denn letztendlich ist diese Gesetzesänderung mehr als nur eine weitere Initiative, jeden Wunsch nach Selbstbestimmung über das eigene Leben im Keim zu ersticken und als unflexibel, störrisch, arbeitsunwillig, problematisch, ja pathologisch zu denunzieren und praktisch zu sanktionieren. Dem Horrorszenario des totalen staatlichen Zugriffs auf jeden einzelnen Menschen zum Zwecke der Unterwerfung unter Arbeitszwang und Gehorsam wehren wir damit einen großen Schritt näher - wenn wir uns nicht gemeinsam dagegen wehren. Nach wie vor gilt: Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Protestkundgebung am Donnerstag, 6.12.2007, 10 Uhr,
AMS Redergasse 1, 1050 Wien
(U4 Pilgramgasse - Hinterausgang, 14a, 12a + 59a Bezirksamt Margareten).
Seid kreativ!
Weitere Infos zum Thema, aber auch einen Austausch mit anderen Betroffenen, gibt's unter chefduzen . at [leider schon offline], Rubrik AMS.
und weiter sind Proteste möglich an: Wollen Sie eine Arbeit mit 2 oder auch mehr Stunden Wegzeit hin und zurück? Wird das durch die Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) möglich?
FRAG NACH, z.B. am Telefonaktionstag, dem 5.12. Infos unter chefduzen . at, Rubrik AMS:
Arbeiterkammer: 01/50165
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB): 05-777 444
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BmSK): 01/71100-0
SPÖ: 01 / 53 427
Impressum: S. Precaria, 1070 Wien