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Drohschreiben der Wiener Krankenkassa an Arbeitslose (April 2015)

Aktiver Admin am Di., 15.04.2014 - 15:43

Wiener
Gebietskrankenkasse
Wienerbergstraße 15-19
Postfach 6000
1100 Wien
Telefon +43 1 601 22-0
www.wgkk.at

Kundenbetreuungszeiten:
Montag bis Freitag
Von 7.00 bis 14.30

DVR: 0023957
UID-Nr.: ATU 16250401

Kompetent in Sachen Gesundheit

Betrifft: Ihre Krankmeldung vom …

Verhaltensweise bei künftigen Krankenständen

Sehr geehrter Versicherter!

Wie wir feststellen mussten, haben Sie sich bereits zum wiederholten Mal in engem zeitlichem Zusammenhang mit einem für Sie vorgesehenen AMS-Fortbildungskurs krankschreiben lassen.

Da jede Krankmeldung naturgemäß eine entsprechende medizinische Indikation voraussetzt, sind wir auf Grund dieser Auffälligkeit - nicht zuletzt im Interesse der Versichertengemeinschaft - gehalten, Ihre Krankenstände ab nun etwas genauer zu überprüfen. Wenn Sie daher Ihr/e Ärztin/Arzt in nächster Zeit krankmeldet bedeutet dies, dass Sie sich am jeweils nächstfolgenden (Werk)Tag unter Mitnahme ihrer Krankenstandsbestätigung zwischen 8 und 12 Uhr

in der Kontrollstelle des Medizinischen Dienstes der Wiener Gebietskrankenkasse,
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19, Erdgeschoß

einzufinden haben.

Sollten Sie unentschuldigt

  • dem Kontrolltermin fern bleiben oder
  • diesen verspätet wahrnehmen,

machen wir Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass in diesem Fall von einem nicht gerechtfertigten Krankenstand auszugehen ist was bis zur rückwirkenden Aberkennung des gesamten Krankenstandes führen kann) und insbesondere Ihr Krankengeldanspruch ruht, d h., dass dann kein Krankengeld ausbezahlt wird.

Bei sämtlichen Vorsprachen im Bezug auf Ihre Krankmeldung bringen Sie bitte Ihre Krankenstandsbestätigung mit.

Ihr/e Ärztin/Arzt ist übrigens in diesen Ablauf voll eingebunden, sollten sich daraus allfällige Fragen für Sie ergeben, stehen wir Ihnen unter der Durchwahl 3459 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wiener Gebietskrankenkasse

Anmerkungen Aktive Arbeitslose Österreich: Vom Datenschutzgesetz her bekommt die Krankenkassa ja nicht die Daten der Arbeitslosen und über deren Kursbesuche, also muß das AMS selbst die Arbeitslosen nach statistischen Auswertungen oder Meldungen von AMS MitarbeiterInnen aussortiert und an die Krankenkassa vernadert haben. Weiters sind die Hausärzte keinesfalls "einbezogen", also aktiv in die Vernaderung Arbeitsloser involviert. Diese werden höchstens von der Krankenkassa angeschrieben.

Schlagworte Erfahrungsberichte
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Schlagworte Rechtsinformation