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AK-Wahlen 2014 Umfrage Frage 09: Invaliditätspension, Zwangsrehabilitation

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:52

Frage 9: Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation müssen alle, die als „rehabilitationsfähig“ erklärt werden, eine Zwangs-Rehabilitation machen oder es wird der Bezug gesperrt. Dies ist eine Verletzung der UN Konvention über die Rechte Behinderter! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz nicht abgeschlossenen Verfahrens sich als arbeitsfähig“ erklären. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen?
Was wollen Sie hier verbessern?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die FSG in NÖ fordert, dass die alte Regelung des Pensionsvorschusses (u.a. Leistungsgewährung bei einer Klage für die gesamte Verfahrensdauer) wieder einzuführen ist. Die von Ihnen aufgegriffene Problematik stellt für uns ebenfalls eine große Problemlage dar. Im Hinblick auf die Neuerungen im Bereich „Reha neu“ besteht für Menschen, die ab 1.1.2014 unter 50 Jahren und vorübergehend invalide sind (die Regelungen für die unbefristeten I-Pensionen bleiben bestehen), ein Rechtsanspruch auf berufliche Reha (jedoch nur für jene mit Berufsschutz) bzw. auf medizinische Reha. Wichtig ist, dass die Reha-Maßnahmen tatsächlich dazu führen, dass die Menschen wieder gesund bzw. gesünder sind und dass sich durch die berufliche Reha ihre Position am Arbeitsmarkt wieder verbessert. Zentral ist aber, dass ältere Menschen bzw. Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch eine Arbeit haben, von der sie leben können. Ein effektives Bonus-Malus-System, das jene Betriebe sanktioniert, die älteren Arbeitnehmer/-innen keine Chance geben, ist aus unserer Sicht so rasch als möglich zu implementieren.

GLB: Die AK muss sich ihrer Rolle durchaus bewusst werden, und auf Grund ihrer derzeitigen Machtverhältnisse kann dies nur durch parteiübergreifenden Druck passieren, damit diese Ungerechtigkeiten wieder rückgängig gemacht werden bzw. es erst gar nicht zu derartigen „Gesetzespannen“ kommt. Wir als GLB sind bereit diesen Druck mit anderen Fraktionen in der AK und auch mit Organisationen außerhalb der AK mitzugestalten.

Oberösterreich

AUGE: Ich denke, dass Rehabilitation statt Pension durchaus seine Berechtigung findet. Selbstverständlich ist das von Behinderung zu Behinderung unterschiedlich einzuschätzen und kann nur im Konsens mit Arbeitsmedizienern erfolgen. Trotz alle dem bin ich überzeugt, dass eine Zwangsrehabilitation zu keinerlei Erfolg führen kann. Selbstbestimmung ist Selbstfindung und Rehabilitation darf nur als Unterstützung dienen.

FSG: Die FSG in OÖ fordert, dass die alte Regelung des Pensionsvorschusses (u.a. Leis-tungsgewährung bei einer Klage für die gesamte Verfahrensdauer) wieder einzuführen ist. Die von Ihnen aufgegriffene Problematik stellt für uns ebenfalls eine große Prob-lemlage dar. Im Hinblick auf die Neuerungen im Bereich „Reha neu“ besteht für Men-schen, die ab 1.1.2014 unter 50 Jahren und vorübergehend invalide sind (die Regelun-gen für die unbefristeten I-Pensionen bleiben bestehen), ein Rechtsanspruch auf beruf-liche Reha (jedoch nur für jene mit Berufsschutz) bzw. auf medizinische Reha. Wich-tig ist, dass die Reha-Maßnahmen tatsächlich dazu führen, dass die Menschen wieder gesund bzw. gesünder sind und dass sich durch die berufliche Reha ihre Position am Arbeitsmarkt wieder verbessert. Zentral ist aber, dass ältere Menschen bzw. Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch eine Arbeit haben, von der sie leben können. Ein effektives Bonus-Malus-System, das jene Betriebe sanktioniert, die älteren Arbeitnehmer/-innen keine Chance geben, ist aus unserer Sicht so rasch als möglich zu implementieren.

Steiermark

AUGE: Es muss ein wie immer ausgestaltetes Mindesteinkommen für diese Menschen geben, z.B. angelehnt an den Ausgleichszulagenrichtsatz. Wer/welche aus gesundheitlichen Gründen keine Reha-Maßnahmen mehr aushalten kann, muss einen Anspruch auf Pension erhalten. Zwangs(reha)arbeit trotz Krankheit darf es nicht geben.

GLB: Ist zwar alles Richtig was in Frage 9 gesagt wird sehe dies aber als politisches Problem, da die SPÖ sich immer mehr von ihren früheren sozialen Idealen verabschiedet. Denke, dass parteiübergreifender Druck organisiert werden muss, auch mit AK und ÖGB und Hilfe der Arbeitslosenorganisationen; wir als GLB-KPÖ wären da dabei!

 

GLB: Glauben Sie mir, als bfi-Mitarbeiter und –trainer in der Steiermark versuchen wir uns Bestes und dies reicht leider oft nicht aus. Wenn sich arbeitssuchende Menschen z. B. in meinem Umfeld „gezwungen“ sehen, rate ich sofort und ohne Hintergedanken die AMS-Ombudsstelle aufzusuchen. Die Erfahren sind bis dato gut; wer dies macht hat sein wohlverdientes Recht in Anspruch genommen und keine Benachteiligung oder gar Diskriminierung zu befürchten – mir ist zumindest derzeit kein Fall bekannt. Falls es doch so etwas geben sollte – sofort in die Medien!! Als steirischer GLB-Vorsitzender (zugegeben einer eher kleinen Fraktion in AK und ÖGB) getraue ich mir schon zu sagen, dass wir mit unserem Tun den Menschen in die Augen schauen können.

Wien

AUGE: Zwangs-Rehabilitation ist sinnwidrig, wichtig hingegen ist, dass alle, die eine Reha benötigen, den Zugang dazu bekommen. Und hier liegt das zentrale Problem: Für jene, die keinen Zugang zur Invaliditätspension haben (ca. 40.000), gibt es keinen entsprechenden Zugang zu medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsleistungen. Das muss geändert werden. Wir schlagen (als Ergänzung zur bestehenden Regelung des Berufsschutzes) eine Mindestgrenze an Einkommen (konkret: den Ausgleichszulagenrichtsatz Mal 14) als notwendigerweise erreichbares Mindesteinkommen vor. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur weniger erreichen kann, hat einen Pensionsanspruch (und gegebenenfalls einen Rehabilitationsanspruch).

Zur Ergänzung: Auch wir glauben nicht, dass das AMS in der Lage ist, die Gesetzesänderung bei der I-Pension gesetzeskonform zu administrieren. Wir werden darauf genau schauen. Auch die Einschränkung des Pensionsvorschusses halten wir für absurd.

FA: Das System darf nur keine kranken Menschen schikanieren. Die AK sollte in solchen Fällen Rechtsicherheit bieten und bei Notwendigkeit die Leistung bevorschussen. Ich werde auch diese Thematik aber noch genauer beobachten.

FSG: Wir sind gegen die Einschränkung des Pensionsvorschusses (er ist ja nicht komplett abgeschafft) eingetreten und dafür, dass nicht nur jene, die ASVG-Berufsschutz haben, Anspruch auf das neu geschaffene Umschulungsgeld haben. Außerdem treten wir dafür ein, dass sich jemand, dessen Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, auch nicht für arbeitsfähig erklären muss. Nachdem die neue Regelung in diesen Punkten aber juristisch keineswegs ganz eindeutig gestaltet ist, werden wir zunächst versuchen, unsere Sicht bei den Höchstgerichten durchzusetzen. Außerdem werden wir die Auswirkungen der neuen Rechtslage sehr genau beobachten und gesetzliche Änderungen gestützt auf diese Praxiserfahrung verlangen. Die bisherige Situation war allerdings auch keineswegs ideal, weil es sehr viele vor allem Jüngere gegeben hat, die nur deshalb die Invaliditätspension beantragt haben, weil sie vom AMS dazu genötigt wurden und die dann eine Pension, von der sie nicht gut leben können, erhalten. Wir hatten dazu laufend Beschwerden. Viele Jüngere hätten lieber eine umfassende neue Berufsausbildung erhalten, um ein finanziell, beruflich und familiär zufriedenstellendes Leben führen zu können. Daher ist die alte Rechtslage aus unserer Sicht auch nicht zu idealisieren. Dass es nun echte Umschulungsmöglichkeiten mit Umschulungsgeld gibt, ist jedenfalls besser als früher. Allerdings akzeptieren wir nicht die ebenfalls hinzugekommenen Verschlechterungen.

GLB: Wir - und auch die Betroffenen - sind dafür, dass alle Massnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Menschen wieder herzustellen. In vielen Fällen ist es aber leider so, dass sie nicht mehr arbeitsfähig sind. Warum sollen diese nun durch solche Massnahmen gequält werden ?

KOMintern: Zum großen Themenbereich Pension haben wir sehr weitreichende und umfassende Vorstellungen. Die in den letzten Jahrzehnten unter dem schönfärberischen Begriff Pensionsreform durchgeführten Maßnahmen haben zu ständigen Verschlechterungen des Pensionsrecht geführt. Wir treten dafür ein, dass alle diese Maßnahmen zurückzunehmen sind und werden – wie in Wien auch bisher schon – entsprechende Initiative in der AK setzen. Dies gilt insbesondere auch für die Abschaffung der befristeten Invaliditätspension. Es ist eine besondere Infamie, dass Invalide, die nicht selten durch den Arbeitsprozess dazu geworden sind, sich als “arbeitsfähig” erklären müssen. Die Zwangs-Rehabilitation ist in der Tat ein Verstoß gegen die Rechte der Behinderten, die in der UN-Konvention verankert sind. Die Überantwortung von sozialen und medizinischen Entscheidungen an das AMS sprechen jedem verantwortlichen Umgang mit dem Thema Behinderung und Invalidität Hohn. Zumindest gehört die befristete Invaliditätspension wieder im alten Ausmaß eingeführt. Dafür werden wir uns einsetzen.

ÖAAB: Wir stehen grundsätzlich zu Rehabilitation vor Pension und sind daher nicht so negativ eingestellt. Zur Zeit kann man auch noch nicht von Fehlentwicklungen sprechen, wenn die Regelung erst am 1.1.2014 gilt.

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