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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 06: Bezugssperren / AMS-Sanktionen

Aktive Arbeits… am Fr., 26.09.2014 - 20:43

Frage 6: Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Bezugssperren – ob teilweise oder zur Gänze, vorübergehend oder dauerhaft – sind kein taugliches Instrument zur Verringerung von Arbeitslosigkeit. Leistungskürzungen sind zwar in vielen Ländern und in zahlreichen Sozialsystemen Teil des Regelwerks bei Verletzungen der „Pflichten“, sie sind aber unserer Ansicht auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Allein schon aus Gerechtigkeitsüberlegungen ist es inakzeptabel, dass Arbeitslosen bei nichtigen Anlässen die Existenzgrundlage entzogen wird, während andererseits systematische Steuerhinterziehung bewusst toleriert wird.
Deshalb setzen wir uns für eine Einschränkung bzw. Reduktion der Sperren auf gesetzlicher Basis ein. Und zudem unterstützen wir Betroffene, die sich gegen Bezugssperren zur Wehr setzen und arbeiten auf diese Weise an einer Änderung der Vollzugspraxis. Dies geschieht über die alltägliche Beratung n der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften aber auch über die Mitwirkung dieser Institutionen in den Gremien des AMS und seit Jahresbeginn 2014 neu im Bundesverwaltungsgericht.

GLB: Die Frage nach der Bezugssperre zu beantworten ist für mich so nicht möglich, denn meiner Meinung nach muss man dazu schon wissen wie und weshalb es eben zu dieser Verfehlung gekommen ist. Was die Frage nach den Kursen angeht, bin ich so wie auch aus den Studien hervorgeht der Meinung dass aufgezwungene Kurse für den betroffenen Arbeitslosen meist wenig nutzen, wohingegen ein Kurs der aus Interesse an der Sache besucht wird, so wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, eher erfolgreich sein wird.

Oberösterreich

AUGE: Siehe Frage 5!

FSG: Bezugssperren – ob teilweise oder zur Gänze, vorübergehend oder dauerhaft – sind kein taugliches Instrument zur Verringerung von Arbeitslosigkeit. Leistungskürzungen sind zwar in vielen Ländern und in zahlreichen Sozialsystemen Teil des Regelwerks bei Verletzungen der „Pflichten“, sie sind aber unserer Ansicht auf ein absolutes Mi-nimum zu beschränken. Allein schon aus Gerechtigkeitsüberlegungen ist es inakzep-tabel, dass Arbeitslosen bei nichtigen Anlässen die Existenzgrundlage entzogen wird, während andererseits systematische Steuerhinterziehung bewusst toleriert wird. Des-halb setzen wir uns für eine Einschränkung bzw. Reduktion der Sperren auf gesetzlicher Basis ein. Und zudem unterstützen wir Betroffene, die sich gegen Bezugssperren zur Wehr setzen und arbeiten auf diese Weise an einer Änderung der Vollzugspraxis. Dies geschieht über die alltägliche Beratung in der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften aber auch über die Mitwirkung dieser Institutionen in den Gremien des AMS und seit Jahresbeginn 2014 neu im Bundesverwaltungsgericht.

Steiermark

AUGE: Die Totalsperre von Geldern zum Überleben ist aufzuheben, weil menschenrechtswidrig. Jeder Mensch hat nach unserer Ansicht das Recht auf Hilfe in existentiellen Notlagen.

GLB: Meine berufliche Erfahrung als sozialpädagogischer Trainer z. B. in Langzeitarbeitslosen- und Jugendprojekten besagt, dass immer von Anlassfall zu Anlassfall entschieden werden muss. Bei erstmaligen / einmaligen Verfehlungen wird aber üblicherweise von einer Bezugssperre abgesehen. Von Bezugssperren so „mir nichts, dir nichts“ verhängt halte ich auch nix. Eine gewisse Grundeinstellung zu Kooperation bzw. zum ernsthaften Überlegen angesprochener beruflicher Alternativen seitens AMS würde ich aber nicht gleich die „Tür zuschlagen“, gebe aber zu, dass auch das AMS zuzuhören hat, wenn man(n)/frau selbst seine eigenen Perspektiven entwickeln möchte.

Wien

AUGE: Das Arbeitslosenversicherungsrecht hat in wesentlichen Punkten auf rechtsstaatliche Mindestniveaus angehoben zu werden. Die Totalsperre hat als Sanktionsmittel zu entfallen. Die AUGE/UG fordert die Abschaffung der Strafparagrafen 10 u. 11 AlVG und eine Überarbeitung des unklaren und teilweise unsachlichen Paragraf 9 AlVG, der auch nach bestehender Rechtslage oft zu sachlich völlig ungerechtfertigten Sperren führt. Internationale Studien belegen, dass die Sanktion der Leistungsverweigerung in der Existenzsicherung keinen unmittelbaren Einfluss auf das Verhalten von Menschen am Arbeitsmarkt hat und haben kann, da Sanktionen nachträglich eintreten, ohne dass dem/der Betroffenen seine/ihre Situation bewusst ist. Die Einstellung der Leistung hat als einzige Folge die Verstärkung der sozialen Ausgrenzung der Betroffenen und Ihres sozialen Umfelds. Da dies nicht Ziel staatlichen Handelns sein kann, ist § 10 AlVG zu streichen.

Ebenso hat das paternalistische Fördermodell rechtsstaatlich einwandfreien Kriterien unterworfen zu werden. Im Übrigen treten wir für einen Rechtsanspruch auf Bildung und Qualifikation ein.

FA: Hat sich jemand Leistungen erarbeitet, soll ihm die Auszahlung im Falle einer Arbeitslosigkeit solange gewährt werden, wie es das Gesetz vorsieht. Dass allerdings jener Person Leistungen gesperrt werden, weil sie gewisse Auflagen nicht erfüllt hat, muss von Fall zu Fall bewertet werden. Eine Sperre des Arbeitslosengeldes lehnen wir zum Beispiel ab, wenn eine Person vom AMS dazu zwangsverpflichtet wird, mehrmals einen Bewerbungskurs zu besuchen. Die Thematik wurde vorher schon behandelt. Dem gegenüber verwahren wir uns gegen schwarze Schafe, die sich nachweislich in die soziale Hängematte legen. Wenn jemand offensichtlich kein Interesse an Leistungsbereitschaft zeigt und nicht arbeiten gehen will (aber kann), oder wenn jemand einer Schwarzarbeit nachgeht und so jene brüskiert, die für ihre Arbeit Steuern zahlen, ist das eine Grenze, die überschritten wird. Wir denken, Schwarzarbeit ist kein Menschenrecht und sollte sanktioniert werden.

FSG: Totalsperren lehnen wir ab und bekämpfen sie dort, wo sie vorkommen sollten, rechtlich. Befristete Sperren ergeben sich aus dem Versicherungsprinzip und kommen in allen Versicherungssystemen (auch aller anderen Staaten) vor, weil die Mitwirkung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit vom Einzelnen nur dann nicht verlangt werden kann, wenn sie unzumutbar wäre oder das System als bedingungsloses Grundeinkommen, finanziert aus allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Versicherungsbeiträgen, gestaltet ist. Allerdings muss die Zumutbarkeit angemessen definiert sein.

GLB: Wir lehnen diese Sperren ab. In den wenigen Fällen, in denen Arbeitslose rechtlich dagegen vorgegangen sind, hat sich noch dazu herausgestellt, dass diese ungerechtfertigt verhängt wurden. Das zeigt, wie hier Arbeitslose der Willkür ausgesetzt sind.

KOMintern: Die betroffenen Arbeitslosen brauchen auf jeden Fall zumindest ein Mitspracherecht bei den Kursen, die sie besuchen sollen. Sinnvoll wäre auch, dass sie selbst die Kurse aussuchen, die ihrer beruflichen und menschlichen Höherqualifikation dienen.

Die – noch dazu sehr willkürlich und bürokratisch vollzogenen – Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gehören aufgehoben. Der sozial bedürftige Mensch und seine unmittelbaren Lebensbedürfnisse müssen im Mittelpunkt von Maßnehmen stehen, nicht irgendwelche normierten Vorgaben. Auch hier sind alle Mittel zu nutzen, um Änderungen herbeizuführen: Unterschriftenaktionen, Straßenaktionen, Aufklärungskampagnen, Anträge und andere Initiativen, unter möglichst großer Beteiligung der tatsächlich Betroffenen.

Liste Perspektiven: Totalsperren des AMS-Bezugs halten wir nicht für sinnvoll.

ÖAAB: Ich habe schon vorher die AMS-Reform in den Mittelpunkt unserer diesbezüglichen Forderungen gestellt. Unser Plan ist, dass es einerseits ein Mitspracherecht der Betroffenen bei Kursen geben muss und andererseits diese Kurse mit dem Bedarf der Wirtschaft einher gehen müssen. Denn niemand will sich wieder für das AMS ausbilden lassen. Eine Totalsperre bei Verweigerung eines sinnlosen Kurses finde ich nicht nur menschenunwürdig, sondern auch vollkommen sinnlos.

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