Die beste Qualitätssicherung sind die Freiwilligkeit, die volle Information und demokratische Mitbestimmung!
(Wien/Graz 4.2.2015) Die vom AMS Österreich veröffentlichten Zahlen zeigen nach Jahren zunehmenden Drucks auf Erwerbsarbeitslose trotz steigender Arbeitslosigkeit endlich eine Trendumkehr: Nicht nur die Sanktionshäufigkeit sank im Schnitt um beachtliche minus 12,3% - bei der „Vereitelung von AMS-Zwangsmaßnahmen und Arbeitsstellen sogar um minus 22,7 % - sondern auch die absolute Anzahl verhängter Sperren nahm um immerhin 3,9 % ab („Vereitelung“ sogar um 14,4%).
Sanktionen werden oft von der AMS-Bürokratie selbst verursacht
Dass weniger oft Arbeitslosen der Bezug gesperrt wird liegt wohl nicht nur an den vom AMS vermuteten geringeren Rückmeldungen von Unternehmen, sondern eher, dass dem AMS das Geld für Sinnloskurse ausgeht. Nach der Jahre langen Kritik der Arbeitsloseninitiativen, der Medien und der Volksanwaltschaft scheint endlich das Angebot sinnvoller Kurse (Berufsaufsbildungen) gestiegen zu sein. Auch dürfte die wachsende Aufklärungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen der steigenden Zahl an Langzeitarbeitslosen helfen, sich gegen die oft rechtswidrig handelnde Bürokratie zu wehren.
Die Kursquote, also die durchschnittlich im Kurs verbrachte Zeit, sank um etwa 5 % von 20,4% auf 19,1%. Die Anzahl der Bezugssperren bei Kontrollterminen blieb gleich, was darauf zurück zu führen ist, dass das notorisch überlastete AMS-Personal nicht mehr Kontrolltermine schafft.
Willkürliche Verhängung von AMS Bezugssperren
Auch heuer ist die Politik bei der Verhängung von Bezugssperren von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich: Alle Sperrarten betrachtet reicht die Bandbreite der Sanktionenquote von 360 bzw. 340 Sperren/1000 Arbeitslose in Vorarlberg bzw. Oberösterreich bis zu je rund 210 Sperren p.T. in Niederösterreich und Kärnten.
Bei der Vereitelung“ sperrt das AMS in Salzburg mit 74 Sperren p.T. fast 4 mal so oft wie in Kärnten mit 19 Sperren p.T.. Wegen versäumter Kontrolltermine sperrt das AMS Oberösterreich 192 Sperren p.T., gefolgt von Wien mit 178 Sperren p.T. immerhin noch mehr als doppelt so oft wie das AMS Steiermark mit 73 Sperren p.T..
Das ist ein deutlicher Hinweis, dass ein großer Teil der Sanktionen vom AMS selbst verursacht ist und nicht auf den von der Wirtschaft erwerbsarbeitslos gemachten Menschen unterstellten „Missbrauch“!
Überwachen und Strafen statt Ermächtigen und Fördern
Die permanente Androhung des Existenzentzuges durch auf reipdfnen Verdacht hin „vorläufig“ verhängte Bezugssperre, wogegen die Betroffenen unmittelbar nichts tun können und erst mühsam ihre Unschuld beweisen müssen, ist eben in erster Linie ein Disziplinierungsmittel, um sinnlose und demütigende Zwangsmaßnahmen aufnötigen zu können, die Arbeitslose ruhig halten und aus der (Langzeit)Arbeitslosenstatistik verdrängen.
Der permanente Druck durch Sanktionen ist eine Form massiver struktureller Gewalt, macht viele Menschen krank und hält ineffiziente Strukturen aufrecht. Obwohl Politik und Wirtschaft in Sonntagsreden oft zu mehr Selbständigkeit und zu lebenslangen Lernen aufrufen, wird genau durch die repressive AMS Politik verhindert und Menschen entmündigt und demotiviert.
Schluss mit der staatlichen Gewalt gegen Erwerbsarbeitslose!
Die freie Wahl ist nicht nur einer Demokratie die angemessenste Form, sonder auch die einfachste und effizienteste Möglichkeit der Qualitätssicherung. Bislang werden in bürokratischer Planwirtschaft von Oben herab angeblich erwachsen und freie Menschen gezwungen, ihre Lebenszeit in oft Parteien und Sozialpartnern (AK und ÖGB) nahe stehenden Kursinstituten abzusitzen.
Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordert daher ein Ende des mit den Menschenrechten und Grundwerten der Demokratie unvereinbaren Sanktionenregimes. Ein erster, rasch zu setzender Schritt wäre die Einhaltung und menschenorientierte Auslegung der bereits bestehenden Gesetze sowie die volle Information der Arbeitslosen über deren Rechte.
Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ berät etwa 500 Erwerbsarbeitslose im Jahr und baut aufgrund der großen Nachfrage seine Beratung durch ein neu eingeschultes Beratungsteam massiv aus. Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Bezugssperren willkürlich und rechtswidrig verhängt werden und mit etwas guten Willen bei rechtzeitiger Information und Einbeziehung der Betroffenen vermieden werden können.
In Modellversuchen könnten in Zusammenarbeit mit den Arbeitsloseninitiativen die Vorteile eines sanktionenfreien AMS, das Menschen wirklich wie Menschen behandelt und ihnen als Partner zur Seite steht, erprobt werden. Die Erwerbsarbeitslosen haben ja zuvor selbst in die Versicherung eingezahlt und sind daher die eigentlichen AuftraggeberInnen und haben ein Recht auf direkte demokratische Mitsprache!
Rückfragehinweis:
- Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
kontakt [at] aktive-arbeitslose.at
Tel.: +43 676 3548310
Sanktionsstatistiken
Anzahl der Bezugssperren
|
pdf2013 |
2014 |
Änderung |
---|---|---|---|
§ 9 allgemeine Arbeitsunwilligkeit |
347 |
197 |
-43,2 |
§ 10 Vereitelung |
1.5816 |
13.538 |
-14,4 |
§ 11 Selbstkündigung |
3.3078 |
30.611 |
-7,5 |
§ 49 Kontrolltermin |
56.054 |
56.844 |
1,4 |
Sanktionen werden oft von der AMS-Bürokratie selbst verursachtAlle |
105.295 |
101.190 |
-3,9 |
Sperrquote (Sperren pro 1.000 arbeitslos gemeldete inkl. Schulungsteilnehmer)
|
2013 |
2014 |
Änderung in % |
---|---|---|---|
§ 9 allgemeine Arbeitsunwilligkeit |
0,96 |
0,5 |
-47,9 |
§ 10 Vereitelung |
44 |
34 |
-22,7 |
§ 11 Selbstkündigung |
92 |
78 |
-15,2
|
§ 49 Kontrolltermin |
155 |
144 |
-7,1 |
Alle |
292 |
256 |
-12,3 |
Anmerkung: Nicht enthalten sind jene „vorläufigen Bezugseinstellungen“ die vom AMS nach dem Ermittlungsverfahren wieder aufgehoben werden.