„Benchmark Inquisition“
Obwohl das AMS im Unterschied zur Inquisition technisch kein Geständnis des Ketzers benötigt, stützt es sich bei seinen Sanktionen häufig auf dem Opfer zumindest unterstellte Äußerungen in Form einer Niederschrift. Das AMS teilt schließlich mit der Inquisition, dass es Ermittler, Ankläger, Verteidiger und Richter in einem, in der Sache nicht neutral, und in nichtöffentlicher Verhandlung mit dem Opfer in der Regel allein ist.