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itworks: Berufung gegen die AMS-Sperre (Dezember 2005)

Submitted by Aktive Arbeits… on Mon, 12.12.2005 - 16:40

Martin M.
1190 Wien

Arbeitsmarktservice 963

Wien Währinger Gürtel
Währinger Gürtel 104

1090 Wien

Wien, am 12.12.2005

PERSÖNLICHE ÜBERGABE

Gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel vom 29.11.2005, mir zugestellt am 5.12.2005, mittels welchem mein Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 10. 10.2005 bis 20.11.2005 für verloren erklärt und Nachsicht nicht erteilt wurde, erhebe ich in offener Frist

BERUFUNG

und begründe diese wie folgt:

Als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens geben Sie an, dass ich eine von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung bei der Firma Itworks nicht angenommen hätte und berücksichtigungswürdige Gründe für eine Nachsicht nicht vorlagen.

Keinesfalls habe ich eine zumutbare Beschäftigung abgelehnt

Richtig ist, dass mit mir am 21.9.2005 ein Betreuungsplan erstellt wurde. Als Ziel der Betreuung wird darin angegeben, dass ich seitens des AMS bei der Suche nach einer Stelle als Technischer Redakteur bzw. Web Designer unterstützt werde (in dieser Berufsrichtung hat mich das AMS ja auch schon durch ermöglichte Kursbesuche unterstützt –- z.B. WIFI-Kurs Technische Dokumentation 19.10. und 20. 10.2005, u.a.) Als allgemeine Floskel wird im Betreuungsplan auch festgehalten, dass das AMS mich beim Überwinden von Hindernissen bei der Vermittlung durch ein Dienstverhältnis bei der Firma Itworks unterstützen würde. Welche Hindernisse dabei überwunden werden sollten, wurde nicht mit mir besprochen.

Da es sich um ein in Aussicht genommenes Dienstverhältnis handeln sollte, wäre durch ein Zustandekommen der Beschäftigung die Vermittlung ja vollzogen gewesen. Ganz verstanden habe ich diese Formulierung des Betreuungsplanes nicht. Das ist doch eher eine Formulierung, die auf eine Zuweisung zu einer Maßnahme passen würde?!

Mir wurde am 21-9.2005 auch ein Schreiben übergeben, das mich zu einer Informationsveranstaltung am 10.10.2005 beim SÖB Itworks Personalservice zu dem vom AMS geförderten Arbeitsverhältnis einlud. Es stand in diesem Schreiben, dass die Einhaltung dieses Termins Voraussetzung für die Aufnahme bei Itworks Personalservice wäre und - sollte ohne Rücksprache mit dem AMS - dem Termin ferngeblieben werden, die Leistung eingestellt würde.

Ich habe am 10.10.2005 an dieser Informationsveranstaltung teilgenommen. Der dortige Berater hat allgemeine Informationen zum Programm des SÖB gegeben. Er erklärte auch, dass es sich dabei um eine Vorauswahl handle, da das AMS ein Vielfaches an Leuten schicke, als Stellen zu besetzen wären. Wer geschickt würde, erfahre er nicht vorher über das AMS, sondern könne nur feststellen, wer halt kommt.

Weder konnte ich bei diesem Informationsangebot irgendeinen Zusammenhang zu jenem Berufsfeld erkennen das von mir mit Hilfe des AMS als zukunftweisender Beruf im Betreuungsplan anvisiert wird noch sonst irgendeine Unterstützung für mich darin erkennen.

Als Gehalt wurde mir von dem dortigen Berater ein Betrag von € 850,- brutto für eine Vollzeittätigkeit in Aussicht gestellt. Das ist weniger als eine Küchenhilfe in Wien nach dem Kollektivvertrag des Gastgewerbes verdient. Selbst eine ungelernte Kraft im Bereich des Kollektivvertrag des Reinigungsgewerbes verdient einen Stundenlohn von € 6,45. Wenn ich dies angebotenen € 850,- auf eine 40 Stundenwoche umrechen, ergibt sich ein Stundenlohn von € 4,91. Das kann wohl keinesfalls als zumutbar bezeichnet werden. Es gibt keinen einzigen Angestelltenkollektivvertrag der für eine Vollzeitarbeit € 850, brutto als Mindestgehalt vorsieht.

Die Arbeitsplätze hätte ich mir unter zu Hilfenahme der 2 Computerräume von itworks selbst suchen sollen, was während der "Stehzeiten" dann wohl meine Beschäftigung gewesen sein sollte. Damit wird Arbeitslosigkeit und Jobsuche zur Beschäftigung umdefiniert.

Da diese Zuweisung jedenfalls (finanziell) unzumutbar war, habe ich sie abgelehnt.

Einen Tag nach diesem Infogespräch, am 11.10.2005 hatte ich einen eingetragenen Kontrolltermin beim AMS. Ich wurde an diesem Tag nicht zum Verlauf des Gespräches bei itworks befragt.

Umso überraschter war ich dann, als mir am 13.10.2005 ein Brief des AMS zuging, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich offene Fragen im Zusammenhang mit meinem Anspruch ergeben hatten und mein Leistungsbezug ab 10.10.2005 vorläufig eingestellt worden ist.

Am 30.10.2005 wurde mit mir eine Niederschrift aufgenommen, die korrekt festhält, dass mir vom AMS am 21.9.2005 eine Beschäftigung als Angestellter beim Dienstgeber ITWORKS mit einer Entlohnung von brutto € 850,- zugewiesen worden ist und möglicher Arbeitsantritt der 1.11.2005 gewesen wäre. Festgehalten wurde auch, dass ich eingewendet habe, dass mir diese Bezahlung als nicht KV-konform erscheint und mir keine berufliche Verwendung angeboten worden ist, da keine konkrete Berufssparte genannt und kein konkreter Job angeboten worden ist.

Als Stellungnahme des Dienstgebers wird festgehalten, dass dieser aus einer größeren Anzahl von Bewerbern einige passende ausgesucht habe, um ihnen dann eine Beschäftigung anzubieten. Ich bestand auch noch darauf festzuhalten, dass ich am 10. 10.2005 den Eindruck hatte, dass der Gesprächspartner von ITWORK Verständnis für meine Situation gezeigt hatte und auch nicht die Rede von einem expliziten Jobangebote gewesen wäre. Die Zuweisung ist zu einer INFORMATIONSveranstaltung erfolgt, wie dem Einladungsschreiben vom 21.9.2005 zu entnehmen ist.

Auch ist mir nicht erklärt worden, dass meine Reaktion bei der besuchten Informationsveranstaltung eine Sperre des Bezuges nach sich ziehen würde. Der Brief weist ja nur darauf hin, dass die Leistung eingestellt würde, wenn ich der Informationsveranstaltung fernbliebe.

Weiters mache ich darauf aufmerksam, dass diese Zuweisung zu itworks dem Inhalt des Betreuungsplan vom 21.9.2005 widerspricht. Im gemeinsam vereinbarten Punkt "Ziel der Betreuung" wurde mir seitens des AMS zugesagt, dass ich bei der Suche nach einer Stelle als Technischer Redakteur bzw. Web Designers unterstützt werde. Zu beiden genannten Berufen hat die Zuweisung zu itworks keinerlei inhaltliche Verbindung.

Als berücksichtigungswürdigen Grund gebe ich auch noch an, dass ich unter ärztlicher Aufsicht Antidepressiva nehme.

Am 14.11.2005 habe ich bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. die Sie m finden müssen.

Da ein möglicher Arbeitsantritt erst ab 1.11.2005 möglich gewesen wäre, kommt es mir auch seltsam vor. dass die Sperre ab dem 10.10.2005 verhängt worden ist.

Da ich berechtigter Weise eine unzumutbare zugewiesene "Beschäftigung" bei der Firma Itworks nicht angenommen habe, stelle ich den

ANTRAG

Den vorliegenden Bescheid ersatzlos aufzuheben, mir Notstandshilfe im Zeitraum 10.10.2005 bis 20.11.2005 zuzuerkennen und zur Auszahlung zu bringen.

Martin M.

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