An das
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 63,
Gewerbewesen
Wipplingerstraße 8
1011 Wien
Wie uns heute bekannt wurde, gibt es einen Verein mit Namen Trendwerk http://www.trendwerk.at/, der das Gewerbe Arbeitskräfteüberlassung in mehreren Bundesländern ausübt.
Dieser Verein ist bis zum heutigen Tage nicht zur Ausübung eines Gewerbes befugt. Die gewerbliche Tätigkeiten der Arbeitskräfteüberlassung und –-Vermittlung werden seit 1999, also seit ca. 7 Jahren illegal ausgeübt.
Dies wird durch ein Erkenntnis des VwGH aus dem Jahr 2002 bestätigt.
Gerichtstyp VwGH Erkenntnis
Geschäftszahl 2002/08/0135
Entscheidungsdatum 20050525
Veröffentlichungsdatum 20050715
Anlässlich einer Beschwerde, die am 17.3.2006 beim VwGH eingebracht wurde, wurde der Sachverhalt erneut bestätigt.
Eine mit dem heutigen Tag, 3.5.2006, durchgeführte bundesweite Anfrage im Register ergab, dass keine behörderechtliche Genehmigung vorliegt.
Wir erstatten daher
Anzeige
wegen dringenden Verdachts auf unbefugte Gewerbeausübung.
Wien 3.05.2006
Quelle: Ehemalige Homepage der Arbeitslosensprecherin
Anmerkung der Redaktion: Die zur Verfügungstellung (=Überlassung) von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte bedarf einer Gewerbeberechtigung. Regelung in § 94 Z. 72, § 135 GewO