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AK-Wahlen 2014 Steiermark: Alternative und Grüne GewerkschafterInnen (AUGE)

Submitted by Aktive Arbeits… on Wed, 10.09.2014 - 23:37

1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Frau Margit Schaupp, Verein AMSEL, ist AUGE-Kandidatin bei der Steirischen AK-Wahl. Auch andere AUGE-KandidatInnen auf unserer Liste sind derzeit arbeitssuchend.

2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

Drastische Verkürzung der Wochenarbeitszeit!!! Investitionen von Land und Bund in die Bereiche Soziales, Bildung, Gesundheit, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, Betreuung von Menschen mit Behinderungen, aber auch in kulturelle Einrichtungen der Kultur von ‚unten’.

Überstunden müssen für die Unternehmen teurer werden. Verträge mit All inclusive Zeiten müssen verboten werden. Leiharbeit gehört ebenfalls verboten, auch wenn Österreich damit allein vorprescht.

3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Arbeitsplatzwirksam wird eine Arbeitszeitverkürzung erst ab mind. 30 Wochenstunden.

4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Anträge in der AK-Vollversammlung stellen, wie bereits geschehen. Öffentlichkeit durch Veranstaltungen auf die Problematik aufmerksam machen.

5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Die AUGE Steiermark hat wiederholt Anträge dazu gestellt. Diese Anträge wurden von der Vollversammlung angenommen und an die Bundesregierung weitergeleitet.

6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen?
Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert.
Was wollen Sie hier ändern?

Die Totalsperre von Geldern zum Überleben ist aufzuheben, weil menschenrechtswidrig. Jeder Mensch hat nach unserer Ansicht das Recht auf Hilfe in existentiellen Notlagen.

7.  Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.

Kollektivvertragliche Regelungen müssen für alle Beschäftigten verbindlich sein. Beschäftigungsprojekte und sozialökonomische Betriebe sind finanzielle so auszustatten, dass eine kollektivvertraglich konforme Beschäftigung möglich ist.

8.  Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?

Die AUGE Steiermark hat sich wiederholt mit dem Vertreter der AK beim AMS-Direktorium darüber auseinandergesetzt, Anträge in der Vollversammlung gestellt und gefordert für alle die kollektivvertraglichen Bestimmungen einzuhalten.

9.  Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen.
Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?

Es muss ein wie immer ausgestaltetes Mindesteinkommen für diese Menschen geben, z.B. angelehnt an den Ausgleichszulagenrichtsatz. Wer/welche aus gesundheitlichen Gründen keine Reha-Maßnahmen mehr aushalten kann, muss einen Anspruch auf Pension erhalten. Zwangs(reha)arbeit trotz Krankheit darf es nicht geben.

10.  Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt.
Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?

Die AK muss in der Tat immer wieder dazu aufgefordert werden, ihre Rechtsauskünfte und sonstigen Aktivitäten auch in dieser Hinsicht zu erweitern. Notwendig wäre es, so viele Mandate bei der AK-Wahl zu erhalten, dass eine entsprechende Vertreterin auch im AK-Vorstand ist. Die AUGE Steiermark strebt das an.

11.  AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose gibt es Känrnten ja im Gegensatz zu Wien, NÖ und OÖ ja überhaupt keine. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.
Wie wollen Sie hier die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern? Werden Sie eine Rechtsinformation unter Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen erstellen?

Für den ersten Teil der Frage siehe Antwort 10. Wir arbeiten gerne mit dem Verein AMSEL (Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen) in dieser Frage zusammen.

12.  Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?

Die Frage wird in der AUGE Steiermark unterschiedlich gesehen. Wir haben mehrfach Veranstaltungen dazu  gemacht. Wichtig ist, dass das bedingungslose Grundeinkommen sich nicht nachteilig auf die Finanzierung sozialer, pflegender, kultureller Strukturen auswirkt, was zu befürchten wäre. Warum Menschen, die über ein hohes bis sehr hohes Erwerbseinkommen verfügen (auch z.B. weil sie workaholic sind und sich in entsprechend gut bezahlte Positionen geboxt haben) auch noch ein Grundeinkommen erhalten sollen, bleibt die grundsätzliche Frage. Die Finanzierung der sozialen Strukturen des Staates darf auf keinen Fall gefährdet werden, denn das ginge in erster Linie zu Lasten von Frauen und wenig Verdienenden.

13.  AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen.
Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Unsere AUGE-Liste war und ist offen für alle Menschen, mit und ohne Erwerbsarbeit. Gegen die Sozial- u. Arbeitslosenanwaltschaft ist nichts einzuwenden.

14.  Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Unbedingt.

15.  Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?

Wir arbeiten z.B. zum Tag der Arbeitslosen seit mehreren Jahren mit dem Verein AMSEL zusammen. Es gibt eine – allein abhängig von unseren AK-Bildungsgeldern (denn wir haben keine Partei im Rücken) – finanzielle Unterstützung. Der Vorsitzende der AUGE arbeitet auch bei den Vorbereitungsarbeiten zum Tag der Arbeitslosen mit (der übrigens eine ‚Erfindung’ der AUGE seinerzeit war).

16.  Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben.
Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Dazu können wiederum Anträge an die AK-Vollversammlung gestellt werden. Das ist einer unserer wirksamsten Wege diesen Dingen auf die Sprünge zu helfen. Klein aber mitunter – in der Vielzahl – wirksam.

17.  Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.
Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Die AK-Anträge der einzelnen Fraktionen in der AK-Steiermark sind mittlerweile aufgrund unserer beharrlichen Forderungen auf der AK-homepage abrufbar. Für die anderen aufgezählten Punkte stimmt die Frage. Zur transparenten AK ist es noch ein langer Weg: Immer wieder entsprechende Forderungen stellen – gestützt auf eine hoffentlich hohe Zahl an Mandaten für die AUGE in der AK – und einen Vorstandsitz, von dem aus viel mehr zur Sprache gebracht werden kann als allein aus der 3maligen Vollversammlung im Jahr, die in der AK Steiermark auch einzig in Österreich ist. Wir verlangten damals mind. 4 Vollversammlungen und einen Live-Stream im Internet, was durch die 2/3 Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt wurde.

18.  Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Ja! Die Menschenrechtsverletzungen bei den Kürzungen im Sozial-, Behinderten- und Kulturbereich verletzen in der Steiermark Menschenrechte, wie es auch die Plattform 25 immer wieder spezielle für den Behindertenbereich betont. Die AUGE Steiermark unterstützt die Plattform 25 personell und finanziell. Eine Abteilung für Menschenrechte in der AK müsste auch zu dieser Einschätzung kommen. Die Unabhängigkeit dieser Stelle in einer SP-lastigen AK wäre allerdings ein Wunder!

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