Hinweis: Da sich die Arbeitsverträge laufend ändern, sind diese im Einzelfall zu überprüfen. Es tauchen immer wieder neue rechtswidrige oder problematische Bestimmungen auf, weshalb dieser Artikel nur eine erste Anregung ist.
EinE ArbeitsloseR, der/die zu Trendwerk zugewiesen wurde hat sich auf ANregung durch ArbeitslosenaktivistInnen an die AK und die Gewerkschaft Metall gewandt und diese zu eienr ersten Rechtshilfe bewegen können. Die Ergebnisse dieser Benühungen werden wie folgt beschrieben:
Die AK gibt allen Kursteilnehmern bezüglich Punkt drei des Vertrages Recht!
Das bedeutet: Im Falle aller Kursteilnehmer die mit der Fa. Trendwerk Verträge, vor dem 02.08.2006 abgeschlossen haben, können Ansprüche in der Höhe von € 880.- Brutto geltend machen!!! Ungeachtet der angegebenen Wochenstunden J
Im Falle jener Kursteilnehmer, die Verträge nach dem 02.08.2006 für z.B: 16h abgeschlossen haben gilt:
Mindestens der Betrag der Notstandshilfe bzw. der bisherigen Arbeitslose muss Netto von der Fa. Trendwerk ausbezahlt werden!!!
Wenn jemand eine höhere Arebeistlosenleistung zu bekommen hatte als die € 880.- brutto dann der bisherige Arbeitslosenbezug.
Wenn bisher höhere Notstandhilfe-Leistung, dann die höhere NH über die AK geltend machen!!!
Im Übrigen, macht sich erfreulicherweise die Gewerkschaft für Metall stark, die Unzumutbaren Zustände bei dieser Fa. zu klären!!!
Das AMS wird in kürze über die Gewerkschaft erfahren, was alles mit den von ihnen genehmigten Öffentlichen Geldern (nicht) passiert: Hygienezustände, PC überaltert, Verträge...
Also bitte allen „"Kursteilnehmern", die ein Interesse an der Lösung ihrer Probleme haben, sich an die AK- Theresianumgasse 16-18 wenden, um sich einen Termin geben zu lassen.
Allen Neuzugängen: Verträge so wie sind unterschreiben sollen damit sie nicht vom AMS gesperrt werden.
Danach sofort nach Terminvereinbarung (Klappe für Arbeitsrecht) damit die AK- Wien aufsuchen!!!
Anmerkung des Arbeitslosennetzes: Das ist nur ein erster Schritt zur Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte. Von der AK bzw.den Gewerkshcaften wäre weiters die Durchsetzung des Kollektivvertrages zu Fordern, der iene Bezahlung von mindestens rund 1100 Euro Brutto vorsieht.
Weiters gehört eine genaue Bezeichnung der Arbeitsfelder, in die mensch an andere Firmen als LeiharbeiterIn überlassen wird, weil sonst der "Arbeitsvertrag" zu unbestimmt ist. Auch darf nicht sein, dass unabhängig von der Art der Arbeit alles als "Arbeiter" angestellt werden, auch wenn es sich um klassische Angestelltentätigkeiten handelt.
Weiters wird durch Trendwerk das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit verletzt, weil der Arbietslsoenbezug/die Notstandshilfe als Grundlage herangezogen wird. Stattdessen ist die Einstufung laut Kollektivvertrag unter Anrechnung von Vordienstzeiten vorzunehmen!
Weiterss wird empfohlen, die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Bildschirmarbeitsplätze, eigener Spind für persönliche Sachen, Hygiene, ...) zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung Anzeige beim Arbeitsinspektorat zu machen und die Informaitonen über die Mißstände an Arbietsloseninitiaitven, AK und Gewerkschaften weiter zu geben.