Ich bin heute Zeuge von einer empörenden Situation gewesen. Es geht um eine (unglaubliche) AMS- Geschichte.
Heute gegen 9:30 habe ich vor dem Haus seiner Freundin ein Freud getroffen. Es war niemand im Sicht, die Strasse war leer und wir sind mit dem Lift nach oben gefahren. Während mein Freund die Schlüsseln suchte, ist ein Mann von unten gekommen und hat ihm mit seinem Familiennamen angesprochen. Der Mann hat sich als AMS-Angestellte vorgestellt (von der AMS-Rechtsabteilung) und wolltet mit meinem Freund ein Gespräch führen. Er war eindriglich, karg und unangenehm. Er hat gebeten, die Wohnung betreten zu dürfen. Es ging - wie sich erst später heraus stellte - um eine Überprüfung einer angeblich vorliegenden Lebensgemeinschaft. Die Freundin meines Freundes arbeitet und war nicht anwesend. Mein Freund ist aber wohl arbeitslos und bezieht die Mindestsicherung.
Das erste Problem: Mein Freund ist aber gar nicht dort angemeldet, kriegt dort keine Post oder Sonstiges usw.: Wie ist der Mann vom AMS dazu gekommen dort nachzuschauen?
Der Mann hat eine Aktenmappe geöffnet und hat jede Menge Fragen gestellt :
- Wieso mein Freund Arbeitsgewände tragte (es gefällt ihm so zu spazieren)
- Ob er ein Führerschein hat (hat kein, ist genommen worden, hat nicht wiederbeantragt)
- Er hat den Ausweis des Freundes verlangt, wollte aber unbedingt den Reisepass sehen (wahrscheinlich wegen ausländischen Zoll Stempeln) (Der Ausweis ist in seiner eigenen Wohnung, es wird ihn aber wahrscheinlich nicht finden und eine Verlustanzeige machen müssen)
- Er wollte unbedingt wissen, wem das Auto vor dem Haus gehörte (das Auto gehört seiner Freundin) und ob er oft das Auto der Freundin fahre (Tatsächlich fährt er ab und zu mit, hat aber verneint weil er keinen Führerschein hat)
- Wem die Haustieren gehörten (Alle Hautiere gehören seiner Freundin)
- Wo die Freudin arbeitet, was für Job, ob sie seine Freundin ist, und was für Freundin, Beziehung usw. (ist eine gute Bekannte)
- Warum er die Wohnungsschlüssel hatte (er kümmert sich auf die Tiere wenn die Freundin arbeitet)
- Er wollte in das Schlafzimmer (das ist verweigert worden)
- Er hat zwei mal nach den Lebenskosten meines Freundes gefragt (Miete, Versicherungen usw.)
- Was mein Freund hier mache (er ist oft da, unter Andere um die Tiere aufzupassen)
Kurz: Ein schlechter Detektiv, wie man ihn aus billigen TV-Serien kennt. Er arbeitet in der Rechtsabteilung (Erhebungsdienst) bei der Landesgeschäftstelle Ungargasse 37
Der AMS-Maitarbeiter hat gesagt, dass er mehrmals an der offiziellen Adresse meines Freundes gewesen sei und dass er ihn dort nicht angetroffen habe. Stattdessen habe er den Hausmeister und ein (paar) Nachbarn gefragt.
Er hat ständig in seiner Arbeitsmappe geguckt. Mir ist aufgefallen, dass er mehrere Protokolle (Befragungsprotokolle?) drinnen gehabt hat … Noch unglaublicher, hat er drinnen auch eine Visitenkarte von einem Reisebüro gehabt, wo mein Freund (Gestern!) sich ein Katalog geholt hat. Es schaut so aus dass er meinen Freund seit ein Paar Tage beobachtet! Er hat auch angeblich Zeugen, die sagen, dass mein Freund seit 3 bis 4 Jahren bei seiner Freundin wohnt, was freilich nicht stimmt … (im übrigens, wohnt die Freundin gegenüber der AMS Geschäftsstelle im 3. Bezirk)
Es geht um höchstens 500 € Notstandshilfe!
Er hat ihm ein Protokoll unterschreiben lassen (siehe Antworten, in kursiv, oben) und hat ihm eine Vorladung vor einer Kommission, Ungargasse, für Donnerstag, drei Tage später, überreicht: Überprüfung Vorliegen einer Lebensgemeinschaft.
Eine kleine Recherche hat ergeben dass eine Beziehung, nicht als Lebensgemeinschaft zu bewerten ist. Unter einer Lebensgemeinschaft, gleich ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, versteht die Rechtssprechung in Österreich eine länger andauernde monogame Partnerschaft eines Paares in Form einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft.
- Er hat eine Wohnung, in Wohnung der Frau, war wirklich nichts zu sehen, das ein Mann dort wohnt (der Sohn seiner Freundin wohnt dort).
- Jeder hat ein eigenes Bankkonto und wenn die gemeinsam etwas unternehmen, werden die Kosten geteilt.
Meiner Einschätzung nach liegt hier keine Ehe ähnliche Beziehung bzw. auch keine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft . Aber was tun?
Nachtrag:
Dank der raschen und kompetentne Hilfe des Vereins "Akitve Arbeitslose Österreich" hat sich die Situation umgedreht. Das AMS hat sofort und ohne Schhwieriegkeiten zu machen die ursprüngliche Bezüge wiederbezahlt.
Sich wehren lohnt sich!
Danke Aktive Arbeitlose!
Anmerkungen Aktive Arbeitslose Österreich:
Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Wir werden auf jeden Fall noch weiter darüber berichten. Bei einer Akteinsicht entblödete sich die Landesgeschäftsstelle nicht, massive Schwärzungen in den Protokollen der Einvernehmungen der vermutlichen DenunziantInnen vorzunehmen, mit dem Hinweis auf den Datenschutzes, obwohl hier entsprechend dem Datenschutzgesetz sehr wohl berechtigte Interessen an der Datenweitergabe bestehenDas AMS genau diese Informationen im Rahmen des Parteiengehörs dem Betroffenen vorhalten und darf sie eben nicht vor den "Beschuldigten" verheimlichen!
Rechtlich ist zu den oben geschilderten Vorgängen anzumerken:
- Augenscheine müssen zwar nicht angekündigt werden, Sie können aber den Zutritt zu Ihrer Wohnung grundsätzlich verweigern. Das AMS muss dann eben auf Grund der sonst vorliegenden Informationen entscheiden. Sie können natürlich einen neuen Termin, bei dem alle beteiligten Personen anwesend sein können (am, besten mit Zeugen) anbieten. Dabei können Sie selbstverständlich den Zugang zu bestimmten Räumen, wie Schlafzimmer verweigern. Auch darf bei einem Augenschein der/die AMS-MitarbeiterIn nicht in Kästen oder andere verschlossene Gegenstände schauen.
- Im konkreten Fall hat der AMS-Mitarbeiter auch eine Befragung gemacht, die an sich nur in einer mündlichen Verhanldung gemacht werden darf, zu der die Behörde rechtzeitig unter Nennung des Gegenstandes der Einvernahme zu laden hat, damit Sie sich auch darauf vorbereiten können (siehe: Niederschrift, mündliche Verhandlung, Ladung).
- AMS MitarbeiterInnen dürfen bei einem Augenschein auch keine Ausweiskontrolle durchführen, diese liegt nach wie vor in der alleinigen Kompetenz der Polizei.