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AK-Wahlen 2014 Wien: Liste Perspektive

Aktive Arbeits… am Mi., 10.09.2014 - 14:03

1. Wer ist/sind in Ihrer Fraktion AnsprechpartnerInnen für Arbeit suchende? Wer von Ihren KandidatInnen hat in den vergangenen 3 Jahren selbst Erfahrungen längerer Zeiten der Erwerbsarbeitslosigkeit gesammelt?

Unser Beratungsbüro IST auch für Arbeitssuchende Menschen regelmäßig Ansprechpartner.

2. Was sind in Ihrem Wahlprogramm die Vorschläge Ihrer Fraktion zur Verringerung der Erwerbsarbeitslosigkeit?

3. Das Arbeitsvolumen in Österreich ist immer noch unter jenem von 2007. Teilzeitarbeit – vorwiegend auf Kosten der Frauen – und prekäre Arbeitsverhältnisse sind im zunehmen. Sind Sie für eine Arbeitszeitverkürzung? Auf welches Wochenstundenausmaß?

Wir sind für eine Angleichung sämtlicher arbeitsverpflichtungen auf 38 stunden. Es gibt noch immer viele Branchen, in denen diese Regelung nicht in KVs bzw. Betriebsvereinbarungen festgeschrieben ist.

4. Was wollen Sie konkret gegen die zunehmende Einschränkung der wirtschafts- und sozialpolitischen Handlungsfähigkeit Österreichs durch die EU wie z.B. Fiskalpakt, ESM usw. unternehmen, die tendenziell in Richtung Abbau des Sozialstaates und Schutz der Gewinninteressen einer kleinen Oberschicht auf Kosten der Allgemeinheit hinaus laufen?

Diese Maßnahmen schützen den Steuerzahler im allgemeinen vor "griechischen" Verhältnissen und sind, mangels nationalem Willen sinnvolle budgetäre Begrenzungen durchzusetzen, nötig.

5. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe werden Partnerschaften und Familien diskriminiert und in Armut gestürzt. Was wollen Sie tun, damit die Anrechnungsgrenze endlich auf eine sinnvolle Höhe (welche?) angehoben wird?

Die Grenze ist das gesetzliche Existenzminimum der gesamten Familie. Dieses Minimum sollte, je nach Anzahl der Personen in dem konkreten Haushalt, um einen steigerungsprozentsatz erhöht werden.

6. Halten Sie Existenz gefährdende und daher menschenrechtswidrige Totalsperre des Bezuges wegen einmaliger/punktueller Verfehlungen für angemessen? Internationale Studien belegen, dass Bezugssperren wesentlich mehr schaden als nutzen und vor allem die Falschen treffen (denen es eh schon schlecht geht). Selbst AMS-Studien bestätigen, dass selbst ausgesuchte Kurse erfolgreicher sind als aufgezwungene. Die UNO hat im November 2013 sowohl die Einschränkung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch Bezugssperren als auch die Umstände der Verhängung von Bezugssperren kritisiert. Was wollen Sie hier ändern?

Totalsperren des AMS-Bezugs halten wir nicht für sinnvoll.

7. Bei gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und sozialökonomischen Betrieben werden reguläre Kollektivverträge durch eine niedrige Pauschalentlohnung umgangen, die keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Ausbildungen vorsieht sowie keine Gehaltsvorrückungen bei wiederholter Zuweisung bietet.

Der kollektivvertragsfreie Raum muss dringendst geschlossen werden und betrifft nicht nur diesen Bereich.

8. Besonders problematisch halten wir die „gemeinnützigen Personalüberlasser“, die grundlegendes Arbeitsrecht verletzen, indem sie in der überlassungsfreien Zeit statt nach § 1155 ABGB den Lohn der Überlassung einen sittenwidrigen Pauschallohn (siehe vorherigen Punkt) zahlen. Viele Menschen werden gar nicht in einen regulären Arbeit überlassen. Die AK ist via bfi jobtransfer und anderer AMS-Zuarbeiter an der Umgehung des Arbeitsrechts direkt beteiligt.
Wie stehen Sie dazu? Was wollen Sie tun?

Dieser Punkt muss in entsprechenden KV-Verhandlungen thematisiert werden und ist derzeit sicherlich nicht befriedigend gelöst.

9. Ab 1.1.2014 wurde die befristete Invaliditätspension abgeschafft. Schätzungen der AK Wien zufolge werden 40.000 Invalide sich beim AMS als „arbeitsfähig“ erklären müssen, obwohl sie es oft nicht sind. Statt eines Rechts auf frei gewählte Rehabilitation gibt es eine Zwangs-Rehabilitation oder der Bezug wird gesperrt. Dies ist eine Verletzung von Artikel 26 UN Behindertenkonvention! Wer die Ablehnung eines Antrags auf Invaliditätspension bekämpft, erhält keinen Pensionsvorschuss mehr und muss trotz unabgeschlossenen Verfahrens sich als „arbeitsfähig“ erklären. Der permanente Druck durch das AMS wird viele Menschen nur noch kranker machen. Wie stehen Sie zu diesen Menschenrechtsverletzungen? Was wollen Sie hier ändern?

10. Arbeiterkammer und Gewerkschaften sind z.B. via bfi, bfi jobtransfer, BBRZ/FAB an AMS-Zwangsmaßnahmen beteiligt und so an der Entrechtung der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen beteiligt. Diese Einrichtungen werden auch nicht dazu genutzt, die Lohnarbeitslosen über deren Rechte zu informieren. Das Ansehen von AK und Gewerkschaften wird dadurch massiv beschädigt. Halten Sie das mit den Aufgaben der AK vereinbar? Was wollen Sie hier ändern?

Es muss eine starke Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber der AK geben. Auch Arbeitnehmer, die direkt bei der AK angestellt sind, beschweren sich über arbeitsrechtl. Missstände. Diese würde auch hier Abhilfe schaffen.

11. AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass die fehlerhaft Auskunft über AMS-Zwangsmaßnahmen gibt. Rechtshilfeinformationen für Arbeitslose sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es wenig Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.

Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?

Es könnte eigenes Informationsbüro für arbeitslose Personen geschaffen werden.

12. Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen als langfristiges Ziel, das die Menschen vor den Schikanen eines auf strukturelle Gewalt aufbauenden „Sozialstaates“ (permanente Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren) schützt und die freie Wahl von Arbeit erst ermöglicht und so die Position der ArbeitnehmerInnen stärken würde?

Die strukturelle Gewalt,die von einem Staat ausgeht, kann nicht durch Maßnahmen, die nur zu einer noch wichtigeren Rolle des Staates führen (zB iS einer höheren Staatsquote), abgebaut werden. Grundsätzlich ist die Mindestsicherung eine Art bedingungsloses grundeinkommen, diese sollte allerdings in gewissen Punkten modifiziert werden (Arbeitswilligkeit, Bezugshöhe, Vermögenswertung).

13. AK und Gewerkschaften entsenden VertreterInnen in die AMS-Gremien sowie in die Verwaltungsgerichte, die über Berufungen gegen AMS-Bescheide entscheiden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert sind und deren Erfahrungen und Anliegen berücksichtigt werden. Die UNO verlangt in Ihren Empfehlung von November 2013 einen regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen.

Was wollen Sie tun, dass Lohnarbeitslose eine transparente Vertretung mit entsprechenden Mitspracherechten innerhalb der AK haben? Wie stehen Sie zur Idee einer eigenen „Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft“, die von AK und Gewerkschaften gemeinsam mitgetragen werden könnte?

Eine derartige Anwaltschaft bzw. Vertretung ist die ureigenste Aufgabe der AK bzw. von Gewerkschaften.

14. Sind Sie dafür, dass auch Arbeitslose Menschen wieder volles Wahlrecht haben, ohne sich extra für das aktive Wahlrecht in die WählerInnenliste hinein zu reklamieren? Sollen Erwerbsarbeitslose ArbeitnehmerInnen auch gewählt werden können?

Die AK sollte als ganzes aufgewertet werden, indem nicht nur Arbeitssuchende Menschen, sondern auch sonstige bisher nicht vertretene unselbständig erwerbstätige Menschen von der AK vertreten werden (zB Staatsbedienstete). Ab einer gewissen Dauer in denen Menschen keiner geregelten unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, ist jedoch die aktive Registrierung durchaus sinnvoll, um das Selbstverständnis der Wähler als unselbstständig Erwerbstätige zu überprüfen.

15. Welche Form von finanzieller, organisatorischer, politischer Unterstützung wollen Sie Erwerbsarbeitsloseninitiativen anbieten?

Beratungsbüro?

16. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte zwar vor langer Zeit ratifiziert, aber weder in Verfassungsrang gehoben noch das Zusatzprotokoll über Einzelbeschwerden unterschrieben. Wollen Sie das ändern? Wenn ja, wie?

Die direkte einklagbarkeit von Menschenrechten zweiter Generation sind im Gegensatz zu jenen erster Generation schwer umzusetzen. Es dürfte sich lediglich um Klagen bzgl. einfachgesetzlicher Umsetzung eben jener rechte handeln. Ich erachte diese individuelle klagsmöglichkeit durchaus für sinnvoll.

17. Allgemein erfahren die AK-Mitglieder wenig bis gar nichts über die politische Arbeit der AK. Minderheitenfraktionen werden nie sichtbar, Beschlüsse der AK-Gremien sind im Internet nicht abrufbar. Ebenso erfahren die Mitglieder nichts darüber, was VertreterInnen der AK in diversen Gremien tun (AMS, Krankenkassen, Pensionsversicherung, Ministerien, …). Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die Mitglieder zwischen den Wahlen gibt es überhaupt keine.

Wie soll eine transparente und demokratische AK ausschauen? Was wollen Sie dafür tun?

Wir haben bereits Anträge diesbezüglich gestellt und jene anderer Fraktionen unterstützt. Vor allem sollten die Beschlüsse der Vollversammlung öffentlich und einfach zugänglich gemacht werden.

18. Sind Sie dafür, dass die AK eine Abteilung für Menschenrechte einrichtet, um z.B. auch bei Gesetzesbegutachtungen vermehrt die Menschenrechte Aspekte einzufordern!

Menschenrechte sind einer der wichtigsten Faktoren im gesetzesbegutachtungsprozess, hier ist selbstverständlich auch die AK gefragt.

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