OGH erklärt kurze dreimonatige Verfallsfrist für Ansprüche von Arbeitnehmern für zulässig; OGH gibt Rechtssicherheit Vorrang vor Gerechtigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,