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Menschenrecht auf faire Verhandlung - Artikel 6 EMRK
Außerordentliche Revision gegen BVwG Urteil GZ W198 2200658-1/7E wegen Verweigerung einer mündlichen Verhandlung (Erfolgreich!)
RECHTSANWALT
MAG. BERNHARD SCHULLER
VERTEIDIGER IN STRAFSACHEN
EINGETRAGENER TREUHÄNDER