Tipp zum Jahresende: Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen!
Jeder Mensch hat das Recht, einmal im Jahr gemäß Datenschutzgesetz eine kostenlose Auskunft über per EDV verarbeitete Daten zu erhalten. Das Jahresende bietet eine gute Gelegenheit beim AMS sein Recht einzufordern!